Hallo
ich spiele mit dem Gedanken eine Rechtschutzversicherung
abzuschließen, die auch Arbeitrecht einschließt. Könnt Ihr mir sagen,
ob die „normale“ Arbeitsrechtschutzversicherung folgende Fälle
abdecken würde.
- Ich bekomme ein Arbeitzeugnis und bin der Meinung, dass ich zu
schlecht benotet worden bin.
- Ich verstoße wissendlich gegen meinen Arbeitvertrag
- Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, und glaube, das Recht
zu haben, verbeamtet zu werde.
Greift in einem dieser Fälle die Arbeitsrechtschutzversicherung,
sicherlich nicht, oder?
Guten Tag Arthur,
beim Abschluß einer RSV besteht grundsätzlich eine Wartezeit von
drei Monaten - Ausnahme sind z. B. Ansprüche aus Unfällen.
Darüber hinaus lehnt jede RSV eine Leistung ab, wenn die Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben, schon vor Abschluss der Versicherung bekannt waren. Ich schätze, dass die drei Klöpse, die Sie beschreiben,
dazu zählen.
Gruß
Günther
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Guten Tag Arthur,
beim Abschluß einer RSV besteht grundsätzlich eine Wartezeit
von
drei Monaten - Ausnahme sind z. B. Ansprüche aus Unfällen.
Darüber hinaus lehnt jede RSV eine Leistung ab, wenn die
Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben, schon vor
Abschluss der Versicherung bekannt waren. Ich schätze, dass
die drei Klöpse, die Sie beschreiben,
dazu zählen.
Gruß
Günther
Hallo Günther
Es gibt sogar RSV die erst nach 6 Monaten Wartezeit Leistungen übernehmen.
Aber kannst Du mir auf meine Frasge antworten, ob RSV Fälle, wie die oben beschriebenen, übernehmen?
Gruß
Arthur
ergänzung
- möglicherweise (bin kein rs-schaden-sachbearbeiter, frag
bein den versicherern nach)
mir fällt grad ein, daß mir hier irgendwie der schadenzeitpunkt und die schädigende handlung fehlt. also eher nein.
mfg
snake
Danke, immerhin würde eine RSV bei einem unfairen Zeugnis helfen…
Gruß Arthur