Hallo Leute,
meine Frage ist ob es rechtens ist in einem Arbeitsverhältnis nur die reine Arbeitszeit und nicht die gesamte Anwesenheit zu bezahlen. Beispiel:
Wenn ich 8 Kunden habe und bei jeden 1 Std. arbeit habe, bekomme ich diese 8 Std bezahlt.
Tatsächlich bin ich aber 10-12 Std. unterwegs, da ich ja von einem zum anderen Kunden fahren muß. Diese Zeit bekomme ich nicht bezahlt.
Ist das Arbeitsrechlich (gesetzlich) erlaubt oder nicht?
Ich warte auf euere Antwort. MfG Markus
Die reine Arbeitszeit sind acht Stunden und müssen bezahlt werden. Anders sieht es aus wenn im Arbeitsvertrag keine Regelung der Wegezeit und deren Bezahlung vereinbart ist. Ist sie im Arbeitsvertrag vereinbart muss auch sie bezahlt werden. Sollte sie nicht vereinbart sein, sollte dies schleunigst nach geholt werden. Notfalls auf vor einem Arbeitsgericht.