Ich habe in meinem Vertrag stehen, dass ich „im Referat P+S“ (habe also einen Vorgesetzten, für den ich arbeite) in der Firma XY beschäftigt bin - soweit so gut.
Nun sind bei uns Stellenkürzungen eingetreten und die Arbeit in der Abteilung wird neu verteilt. Das heisst, ich werde demnächst stundenweise oder wie auch immer für wen auch immer arbeiten (die genaue Aufteilung ist gerade in Arbeit).
Da ich keine Lust habe, auf Zuruf für andere Vorgesetzen zur arbeiten (das kenne ich von meiner vorherigen Tätigkeit und deswegen hatte ich mir einen solchen Job nicht wieder gesucht) beschäftigt mich die Frage, ob dies einfach so machbar ist. Müßte ich nicht eigentlich eine Änderungskündigung bekommen in der steht, für wen ich wieviel zu arbeiten habe?
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Gruss
Quirli
Hi Quirli,
es ändert sich lediglich die Arbeitsorganisation, wenn auch zu ungunsten für Dich. Weder der Arbeitsort, noch die Arbeitszeit verändert sich. Warum dann Änderungskündigung? Ich bin zwar Laie, aber ich glaube, gegen solche Entscheidungen von Vorgesetzten kannst Du Dich kaum wehren (eigene Kündigung oder Arbeitsrechtsstreit mal ausgeschlossen). Besonders interessant ist, das sich ja an Deiner eigentlichen Arbeitsaufgabe, der genauen Tätigkeit, nicht ändert!
André
Hallo Croton,
da hast du mich leider missverstanden - natürlich ändert sich was an meiner Arbeit und an meinen Aufgaben. Die Kollegen bearbeiten ganz andere Sachgebiete …
Gruss quirli
Hi,
wie so oft, muß man die gestellte Frage mit dem Satz beantworten: „Es kommt darauf an“.
Der Inhalt des Arbeitsvertrages muß ausgelegt werden. Hier entscheidet es sich danach, ob der Passus „…beschäftigt im Referat P+S…“ ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist oder nicht.
Es könnte damit lediglich eine Orientierung des Einsatzbereiches gemeint sein. Dann hättest du keinen Anspruch darauf, auch tatsächlich in diesem Referat eingesetzt zu werden. Der Arbeitgeber kann dich entsprechend den Bestimmungen des Arbeitsvertrages einsetzen (auch in einem anderen Referat).
Es könnte aber auch damit zum Ausdruck gebracht worden sein, dass der Einsatz ausschließlich in diesem Referat erfolgen muß. Das wäre dann eine Bedingung des Vertrages, die eingehalten werden muß. Dann könntest du Rechtsfolgen aus dieser Formulierung herleiten.
Aber, wie gesagt, der Vertrag muß einwandfrei hergeben, was die Vertragsparteien bei Abschluß des Vertrages vereinbaren wollten.
Gruß,
Francesco
Hallo,
lies mal deinen Arbeitsvertrag durch. Meist steht da sowas drin wie:
Der AN kann auch fuer andere/aehnliche Aufgaben eingesetzt werden. Sollte er fuer andere/einfachere Aufgaben eingesetzt werden, duerfen sich seine Bezuege nicht aendern…
Das ermoeglicht dem AG, den AN flexibler einzusetzen (wie man bei dir sieht, nicht immer zur Freude des AN).
Gruss, Niels
Hallo Niels,
das steht ausdrücklich NICHT drin!
Gruss Claudia
Na ja, quirli
ich weiß zwar nicht, was Du genau machst, aber ein (unsinniges) Beispiel:
Du mußt laut Arbeitsvertrag den ganzen Tag Luftballons aufblasen. So steht das drin. Nun wird verlangt, daß Du Wasserbälle aufbläst. Andere Arbeit? Oder: Schreibarbeiten. Texte tippen, auch bei einem anderen Sachgebiet, Text bleibt (fast) Text.
Aber noch was. Für die andere Dir aufgetragene Arbeit mußt Du auch qualifiziert genug sein, oder Dich in angemessener Weise drauf vorbereiten können. Keiner kann verlangen, daß Du etwas machst, wofür Du keine Ausbildung hast. Bevor Du jedoch damit zum Chef rennst, checke vorher ob die Sache dann nicht etwa nach hinten losgeht (entschuldige, der Chef denkt dann, Du bist zu blöd). Aber wenn Du eine Arbeit ohne die notwendige Kenntnis der Materie doch machst und dann nicht richtig, auch dann hast Du ein Problem.
Ist so ohne Kenntnis der genauen Situation ein definitiver Rat auch nicht möglich. Aber Vorsicht und gefühlvollen Anpacken der Situation ist sicher nicht falsch.
André