meine Frage betrifft die arbeitsrechtliche Sicht bei Studentenjobs.
Meine Situation ist die folgende: Ich bin Studentin (also auch volljährig) und nutze die Zeit in den Semesterferien regelmäßig für Ferienjobs. Was Ferienjobs angeht, ist die einzige (meiner Meinung nach) wichtige Regelung, derer ich mir bewusst bin, die, dass ich nicht mehr als 50 Tage im Kalenderjahr bzw. 2 Monate am Stück arbeiten kann, sonst muss ich Sozialabgaben zahlen.
Diesen Zeitraum habe ich aber nie überschritten.
Daher habe ich auch jetzt in diesem Kalenderjahr bereits wieder 2 Wochen gearbeitet. Das ergab einen Verdienst von etwa 500 Euro, also absolut unproblematisch.
Nun hat sich aber die Situation ergeben, dass ich eventuell zukünftig einen Hiwi-Job an der Uni bekommen könnte, den ich dann neben dem Studium betreibe. Die monatliche Stundenzahl kann man selbst festlegen, ich gehe mal (wenn der Fall eintritt) von etwa 30 - 40 Stunden im Monat aus, was dann einem Verdienst von etwa 200 - 300 Euro entspräche.
Nun unterscheidet sich ein regelmäßiger Nebenjob ja durchaus von einem befristeten Ferienjob und nun würde mich interessieren, ob ich da etwas beachten muss. Trifft hier diese 50 Tage Regel auch zu, d.h. ich hätte jetzt nach dem Ferienjob nur noch 40 Tage zur Verfügung, oder gilt diese Regel für den Nebenjob nicht? Meine Eltern beziehen außerdem noch Kindergeld für mich. Wäre dieser Bezug in Gefahr?
Ich bin mir gerade unsicher, da ich normalerweise einen Nebenjob für bis zu 400/450 € im Monat als unproblematisch erachte, aber ich jetzt zusätlich noch einen zweiwöchigen Ferienjob auf meinem „Arbeitskonto“ habe. Vielleicht könnt ihr ja Klarheit schaffen.
Hallo Nadine,
zu unterscheiden ist zwischen der geringfügig entlohnten Beschäftigung und der kurzfristigen Beschäftigung. Bei sind in § 8 Absatz 1 SGB IV geregelt. Soviel zum „rechtlichen“. Beide Modelle sind nebeneinander möglich, d.h. die kurzfristige Beschäftigung ist in der Tat auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt. Daneben kannst Du aber noch einen „normalen“ Minijob ausüben mit einem Verdienst bis zu 450 € ist der für Dich abgabenfrei(mit der Möglichkeit sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien). Wenn Du sagst das Du zwischen 200 € - 300 € verdienst ist das absolut unproblematisch. Durch das geänderte Kindergeldrecht vor paar Jahren musst Du nur ununterbrochen als Studentin eingeschrieben sein, dann hast Du verdienstunabhängig bis zu einem Alter von 25 Jahren Anspruch auf Kindergeld.
Gruß
Alex
In der Regel werden die Einkünfte zusammen gerechnet, es gibt da keine unterschiedliche Bewertung, Du musst sie alle zusammen rechnen, bzw. entsprechend aufteilen.
Hallo, Nadine! Leider kann ich dir da auch keine Klarheit verschaffen, aber du kannst bestimmt eine Menge googlen - Höchstgrenze der Einkünfte fürd Kindergeld, zwei Jobs ohne Sozialabgaben. Ich denke, es geht, wenn du die Grenzen nicht überschreitest. Meistens werden ja auch die Jahreszahlen veranschlagt. Sorry, dass ich nicht mehr tun kann. Viel Glück!
leider bin ich da überfragt, da das in meinem Bereich bisher nicht vorgekommen ist.
Trotzdem ein Tipp:
Ruf mal bei Deinem Finanzamt an und frag da nach. Die sind zur Auskunft verpflichtet und auch zur Beratung der Steuerzahler. Wenn es um die Sozialversicherung geht, hilft ein Anruf bei der Krankenkasse.
Aber etwas anderes: Ist das wirklich so, dass Du für 30-40 Stunden Arbeit nur 200-300€ bekommst (Stundenlohn ca. 7,50€)? Das ist -vor der Diskussion um den Mindestlohn- eigentlich nicht angemessen.
absolut klar kann dir das die Mini-Job-Zentrale beantworten. Diese können auf dein Konto zugreifen und sagen, ob ein Minijob noch möglich ist.
Allgemein kann ich jedoch sagen, dass jeder Student einen Minijob ausüben kann, die Stundenzahl hat nur rechtliche Auswirkungen, wenn sie eine Grenze überschreitet und somit nicht mehr als geringfügig erachtet werden kann. (wie z. B. eine 30 Stunden-Woche - Berufsmäßigkeit)
Ansonsten kann jeder Stundent bis zur MJ-Grenze hinzuverdienen. Derzeit liegt die Grenze bei 450 Euro.
Hallo
dieses problem kann ich nicht lösen, sorry.
Aber: Studentenjob…
-befr. Arb.vertrag
RV Pflicht
in Semesterferien unbegrenzt arbeiten und verdienen
-außerhalb der Semesterferine nicht mehr als 20 Std/Woche also 19,75 Std /Woche sind ok
das mit den 50 Tagen bzw. 2 Monaten betrifft kurzfristige Beschäftigung nicht Studentenjobs
Vielleicht mal bitte mit der zuständigen Krankenkasse abklären.
Wie weit aber andere Leistungen angerechnet werden , kann ich nicht sagen.
MFg
Marcjue
Hallo,
zunächst die kindergeldrechtliche Frage: Dürfte kein Problem sein, da die Jahresverdienstgrenze nicht überschritten wird.
Zur „geringfügigen Beschäftigung“ (§ 8 SGB IV): Heikel!
Ich würde die Einzugsstelle (AOK) oder den Rententräger fragen und um schriftliche Auskunft bitten. Das könnte für die Zukunft interessant werden (Arbeitsagentur, BAföG). Zunächst aber muss sich der Arbeitgeber darum kümmern. Vielleicht weiß auch der die korrekte Antwort (er haftet nämlich dafür…)
Gruß Robby1
Hallo Nadine,
ich kann es eigentlich nicht glauben, daß man als Studentin nicht weiss wie das mit den Nebenjobs funktioniert. Also, dann hier eine kurze Zusammenfassung.
Während des Semesters darf die wöchentliche Arbeitszeit im Job nicht mehr als 20 Stunden betragen. Wird überwiegend an Wochenenden oder in den Nachtstunden gearbeitet, darf die Grenze überschritten werden. Übersteigt das Einkommen 450,- Euro, werden aber Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Liegt der Verdienst zwischen zwischen 450,01 und 850 Euro (Gleitzone), wird der Anteil des Arbeitnehmers so berechnet, dass er geringere Beiträge zahlen muss und sich damit sein Nettoverdienst erhöht.
und klar kannst Du in der Vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) ohne Zahlung von Sozialversichersicherungsbeiträgen max. 50 Arbeitstage bzw. 60 Kalendertage pro Jahr arbeiten.
tut mir leid, ich bin noch immer an einer fetten Grippe erkrankt und kann kaum gerade aus denken…
Das Kindergeld ist nicht in Gefahr. Aber bei dem Zuverdienst wäre ich vorsichtig. Es könnte sein, dass du den zusätzlichen Verdienst versteuern musst, wovon du die Lohnsteuer u.s.w. bei der Steuer wieder bekommst. Ich habe aber hier keine entsprechende Literatur, in welcher ich nachschlagen könnte.
Ruf doch einfach mal unverbindlich beim Finanzamt an, die helfen dir ganz bestimmt.
Viel Glück!!!