ArbeitsRechtsSchutz

Hallo Experten,

folgende Frage:

Ein Kunde mit deutschem Wohnsitz hat einen Arbeitsplatz in den Niederlanden, der AG ist auch niederländisch.

Hat der Kunde durch eine RSV Deckung im Falle von Streitigkeiten mit dem AG? (Arbeitsrechtsschutz)
Und! Hat der Kunde SozialgerichtsRS „gegen“ das niederländische Sozialsystem?

Lieben Dank für eure Unterstützung! Christian

Hallo

hier hilft nur ein genauer blick in die bedingungen oder eine nachfrage beim versicherer.
nach den als unverbindlich anzusehenden bedingungen des gdv wären arbeitssteitigkeiten versichert. allerdings sehe ich beim sozialgerichtsrechtsschutz schwarz, da es hier bei den versicherern heißt „vor deutschen gerichten“.
ABER: jeder versicherer kocht sein eigenes süppchen und ist bedingungsmäßig nicht an den gdv gebunden, also beim versicherer nochmal nachhacken!

Okay: SozialG-RS nein; Arbeits-RS fraglich

Hallo

Hallo Snake

hier hilft nur ein genauer blick in die bedingungen oder eine
nachfrage beim versicherer.

Ja, was mich unendlich aufregt, dass man bei der telefonischen Auskunft jedesmal eine andere Antwort bekommt. Bin ich täglich gewohnt. Zu dieser Angelegenheit habe ich auch zwei MA der Gesellschaft befragt. Wie gewohnt bekommt man zwei unterschiedliche Ergebnisse. Einmal JA, einmal NEIN. Klasse, dass die Gegenseite (RSV haben ja nur eine Sparte) noch nicht einmal ihr einziges Produkt kennt.

Daher einmal konkretisiert:
Kennt JEMAND aus eigener Erfahrung EINE GESELLSCHAFT; WO DEFINITIV ARBEITS-RS FÜR einen „AUSLÄNDISCHEN ARBEITZPLATZ INKL. des AUSLÄNDISCHEN AG“ MITVERSICHERT IST?

nach den als unverbindlich anzusehenden bedingungen des gdv
wären arbeitssteitigkeiten versichert.
ABER: jeder versicherer kocht sein eigenes süppchen und ist
bedingungsmäßig nicht an den gdv gebunden, also beim
versicherer nochmal nachhacken!

Jawohl! Röööchtich! :wink:
Ich hasse ARB`s! Andere Bedingungen zu untersuchen fällt mir nicht ganz so schwer, aber ARB?!? GRUMPF

allerdings sehe ich beim sozialgerichtsrechtsschutz schwarz, da es hier bei den
versicherern heißt „vor deutschen gerichten“.

OKAY, das ist definitv! Kein SG-RS!

Danke Snake!
Ich bitte noch um Unterstützung bei den anderen Thema durch die Kollegen!
Danke im Voraus Christian!

Hi,

Den kann es nicht geben. Wie soll diese Versicherung Prämien kalkulieren?
Risiken abschätzen? Ausländische Gesetze einschätzen? Experten einstellen für eine Handvoll Fälle? Würde mich wirklich arg wundern wenn es das gibt.
Mein Vorschlag wäre eine Nachfrage bei den international tätigen Versicherungskonzernen, vielleicht lässt sich hier ein im betreffenden Land tätiger Mitarbeiter ausfindig machen, vielleicht auch ein Makler im Grenzbereich, der vielleicht häufiger damit zu tun hat. Um welches Land geht es denn?

Grüße
H.

Hi,

Den kann es nicht geben. Wie soll diese Versicherung Prämien
kalkulieren?
Risiken abschätzen? Ausländische Gesetze einschätzen? Experten
einstellen für eine Handvoll Fälle? Würde mich wirklich arg
wundern wenn es das gibt.

Ja, den Aufwand stelle ich mir auch als erhöht vor.
Anderseits werben die Unternehmen oft genug mit weltweiter Deckung. Die Deurag wirbt z.B. mit: „Weltweite Deckung im privaten und beruflichen Bereich, ohne Begrenzung auf Reisen und Internet“
Die ausländische Gesetzgebung muss nur der Auslandsanwalt verstehen. Die Gesellschaft muss nur prüfen, ob der jeweilige Fall als solches versichert ist. Anscheinend können die das Leistungsrisiko für Auslandsfälle durchaus prämientechnisch darstellen!

Die regelmäßig von uns favorisierte Auxilia fällt jedenfalls auch noch nicht aus, wenn man nur den Abs 1. des §6 betrachtet. Der betrifft den europäischen Geltungsbereich. Und der sagt ganz plump und ohne Einschränkung:
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, …, …, … oder auf … erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde. Einschränkungen bringt die Auxillia erst bei weltweiter Deckung

Im Allgemeinen bedeutet das bei der Auxilia:

Ein VN mit einem niederländischen Arbeitsverhältnis hat Arbeitsrechtsschutz ohne Einschränkungen. Kompletten Berufsrechtsschutz hat er nicht, wegen der Begrenzung der Rechtsschutzart Sozialgerichtsrechtsschutz auf deutsche Gerichte.
Im Speziellen weiß ich es aber immer noch nicht, da sich in den ARBs irgendwo noch Einschränkungen vorhanden sein können, welche ich überlesen habe. Daher frag ich auch euch, ob ihr mir einen Hacken benennen könnt, da die ARBs für mich ein rotes Tuch sind.

Werde heute die Gesellschaften interviewen und berichte euch dann!

In Zukunft frag ich solche Sachen auch nicht mehr bei der Antragsabteilung nach. Wie gesagt bekommt man da ja je nach Tageszeit und Gesprächspartner unterschiedliche Auskünfte. Die Schadenabteilung ist wohl der kompetentere Ansprechpartner. Die entscheiden ja täglich über die Frage: Versichert oder Nicht Versichert. Die Antragsabteilung kann eben halt in erster Linie gut policieren! Oder sie beschäftigen Leute mit nicht belasbaren Wissen.

Mein Vorschlag wäre eine Nachfrage bei den international
tätigen Versicherungskonzernen, vielleicht lässt sich hier ein
im betreffenden Land tätiger Mitarbeiter ausfindig machen,
vielleicht auch ein Makler im Grenzbereich, der vielleicht
häufiger damit zu tun hat. Um welches Land geht es denn?

Niederlande! Und wir sind eben Makler in diesem Grenzbereich. Jedoch haben wir uns bezüglich der Grenzpendler auf Finanzierungen spezialisiert.
THX Huse

Grüße
H.

Gruss Chris

Wissen und so … (o.t.)
Hallo

In Zukunft frag ich solche Sachen auch nicht mehr bei der
Antragsabteilung nach. Wie gesagt bekommt man da ja je nach
Tageszeit und Gesprächspartner unterschiedliche Auskünfte. Die
Schadenabteilung ist wohl der kompetentere Ansprechpartner.
Die entscheiden ja täglich über die Frage: Versichert oder
Nicht Versichert. Die Antragsabteilung kann eben halt in
erster Linie gut policieren! Oder sie beschäftigen Leute mit
nicht belasbaren Wissen.

ich bin leider auch ein der leute aus antrag und vertragsbearbeitung. bei mir ist es jetzt mittlerweie so, daß wir so gut wie das ganze kfz-geschäft, rs und hus bearbeiten. da geht von fachwissen zwangsweise was flöten. ein rs-schaden sachbearbeiter macht den ganzen tag nix anderes. da klappt das noch. aber wenn wir dies gegenüber dem ag monieren heißt es nur „unser wissen soll nicht mehr in die tiefe sondern in die breite gehen“. das ist nun der preis für ein immer schnelllebigeres geschäft und eine bessere erreichbarkeit für den kunden.
sry für o.t.
snake

p.s. wenn man bedingungen der aux so ließt würde ich sagen: jawoll mitversichert. und irgendein weiterer § mit einem ausschluß will mir auch grad nicht einfallen. was hältst du davon wenn du dir den geltungsbereich noch mal für längere aufenthalte im europäischen ausland bestätigen läßt?

noch. aber wenn wir dies gegenüber dem ag monieren heißt es
nur „unser wissen soll nicht mehr in die tiefe sondern in die
breite gehen“. das ist nun der preis für ein immer
schnelllebigeres geschäft und eine bessere erreichbarkeit für
den kunden.
sry für o.t.
snake

irgendein weiterer § mit einem
ausschluß will mir auch grad nicht einfallen. was hältst du
davon wenn du dir den geltungsbereich noch mal für längere
aufenthalte im europäischen ausland bestätigen läßt?

Danke für die offenen Worte und deine Mühen!
Werd das Ergebnis posten :wink:

Gruss Chris

o.t. kenn ich nicht als abkürzung: Original Ton?

o.t. kenn ich nicht als abkürzung: Original Ton?

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