Liebe/-r Experte/-in,könnt Ihr bitte mir sagen,wie oft ich von meinem Arbeitgeber neue Sicherheitsschuhe verlangen darf.Ein Mal pro Jahr.Oder in etwas größeren zeitlichen Abständen?Ich bin bei jetzigem Arbeitgeber beschäftigt seit 18Monaten.Ein Paar bekam ich vor 18Monaten.Letzte Woche auf meine Frage wegen neuen Schuhen bekam ich die Absage.Darf ich neue Schuhe bekommen.Oder nicht?In meinem Arbeitsbereich (Lager) sind sie Pflicht.Danke Euch im Voraus.Jörg
Die Firmen handhaben es unterschiedlich.Bei den einen ist das im Manteltarifvertrag geregelt, oder in Betriebsvereinbarungen. In kleineren Betrieben ohne Personalrat und ohne Tarifbindung wird so etwas in den Arbeitsverträgen geregelt. Einfach mal nachfragen (falls Personalrat)oder nachlesen (Tarifvertrag / Arbeitsvertrag)
Hallo Jörg,
genau weiß ich es nicht, aber 18 Monate scheinen mir eine lange Zeit.
Wende Dich an Deinen Betriebsrat! Außerdem kannst Du bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft oder einer anderen Aufsichtsbehörde nachfragen, denn für Deine Arbeit ist es verpflichtend. Da muss der Arbeitgeber dafür aufkommen.
Viel Erfolg
Gruß C
Hallo,
leider kann ich in Ihrem Fall keine genaue Aussage machen.
Ich denke dass die Schuhe ersetzt werden müssen, wenn diese defekt sind und ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Gegebenfalls sollten Sie bei Ihrem sicherheitsbeauftragten nachfragen oder Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufnehmen.
…
Dies stellt einzig meine persönliche Meinung dar, und ist keine Rechtsberatung, denn diese ist dem Berufsstand der Anwälte vorbehalten.
Für gewöhnlich werden die Arbeitskleidung über einen Zeitraum von 2 Jahren abgeschrieben in einer Firma. Nach 1 1/2 Jahren sollten aber schon neue schuhe fällig sein, je nach dem wie verschlissen die alten sind. Sie können diese auch selbst kaufen und dann bei der Steuer absetzen…
Die entscheidende Frage, die Du aber leider nicht beantwortet hattest ist doch, ob die „alten“ Schuhe noch in Ordnung sind.
Es gibt keinen festen Termin für die Ausgabe neuer Schuhe, nur weil Du die alten vielleicht für die Gartenarbeit benutzen möchtest. )
Wenn die Schuhe hinüber sind,dann, aber auch erst dann kannst Du erwarten, neue zu bekommen.
In der Regel 1x pro Jahr, größere Abstände sind o.k., wenn die Schuhe noch in Ordnung sind.
hallo Jörg:
zu deiner Information !!!
Beschäftigte sind also nicht verpflichtet, sich an den Kosten betriebsnotwendiger Dienst-, Schutz- oder Sicherheitskleidung zu beteiligen, deren Tragen gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Kostenbeteiligung kommt nur in Betracht, wenn der Träger zweckbestimmter Bekleidung dadurch einen außerdienstlichen Vorteil erlangt. Für vom Arbeitgeber vorgeschriebene Dienstkleidung muss der Arbeitnehmer– gegebenenfalls anteilig – bezahlen, wenn die Kleidung auch für die Verwendung über die Arbeitszeit hinaus geeignet ist und der finanzielle Aufwand nicht im Missverhältnis zur Vergütung steht.
Als Dienst-, Berufs- oder Arbeitskleidung wird Kleidung bezeichnet, die bei der Ausübung eines Dienstleistungsberufs getragen wird, die entweder das Schützen des Körpers oder aber eine eindeutige Erkennbarkeit erfordert. In einigen Berufen wird das Tragen von Berufskleidung vorgeschrieben.
Betriebsrat entscheidet mit
Als Betriebsrat haben Sie bei der Kleiderordnung ein volles Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Denn die Festlegung einer Kleiderordnung betrifft die Art und Weise der Verrichtung der Arbeit und ist damit eine Maßnahme, die Fragen der Ordnung des Betriebs betrifft. Können Sie sich nicht mit Ihrem Arbeitgeber auf einen tragfähigen Kompromiss einigen, besteht die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen, die dann verbindlich entscheidet.
Wichtiger Hinweis
Kein Mitbestimmungsrecht haben Sie hingegen bei der Entscheidung über die Kostentragungspflicht bezüglich der Arbeitskleidung (BAG, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 1 AZR 18/06). Denn die Frage der Kostentragung und Kostenverteilung betrifft nicht die Ordnung des Betriebs oder das Ordnungsverhalten der Beschäftigten. Es liegt nicht in der Regelungskompetenz der Betriebsparteien, Regelungen darüber zu treffen, ob die Arbeitnehmer einen Teil ihrer Vergütung für eine einheitliche Arbeitskleidung abzuführen haben.
Hallo Jörg,
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
- für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
- Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
- Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
- Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
- bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
- Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
Wie oft er dir neue Schuhe bezahlen muss???
Die Antwort kommt noch !!!
Liebe Grüsse von Andrea
Hallo Jörg,
zu deiner Frage: Wie oft? neue Schuhe???
Da habe ich keine gestzliche Regelung gefunden,
dann geht es nur nach dem Verschleiss der Schuhe, ob du neue benötigst oder nicht ( Ermessenssache, des AGs.
Wenn er sich krümmt, dann droh ihm mit einem Anruf bei der Berufsgenossenschft und das wird dann richtig teuer, wenn die sich einschalten.
Das wird ihn umstimmen, denke ich, und du wirst neue Schuhe bekommen.
Gruss von Andrea
Liebe/-r Experte/-in,könnt Ihr bitte mir sagen,wie oft ich von
meinem Arbeitgeber neue Sicherheitsschuhe verlangen darf.Ein
Mal pro Jahr.Oder in etwas größeren zeitlichen Abständen?Ich
bin bei jetzigem Arbeitgeber beschäftigt seit 18Monaten.Ein
Paar bekam ich vor 18Monaten.Letzte Woche auf meine Frage
wegen neuen Schuhen bekam ich die Absage.Darf ich neue Schuhe
bekommen.Oder nicht?In meinem Arbeitsbereich (Lager) sind sie
Pflicht.Danke Euch im Voraus
Hallo,
Es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens, in diesem Arbeitsbereich sind zwingend (also vom Gesetzgeber) Arbeitsschutzschuhe vorgeschrieben, dann regelt dass eine Arbeitsverordnung, meistens von der BG (Berufsgenossenschaft). Dort sind dann auch die Tauschfristen vorgeschrieben. Informationen dazu muß der Arbeitgeber geben bzw. Auskunft kann auch der Betriebsrat dazu geben.
Zweitens, der Arbeitgeber verlangt unabhängig vom Gesetzgeber, dass eine bestimmte Bekleidungsordnung zu tragen ist. Dann stellt der Arbeitgeber die erforderliche Bekleidung und legt selbst fest, wann ein Tausch zu erfolgen hat bzw. wann ein Austausch notwendig ist. Dabei gibt es keine gesetzlichen Fristfestlegungen. Der Betriebsrat kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber eine Nutzungsfrist erarbeiten.
So ist die Rechtslage.
In den entsprechenden Arb.schutzvorschirften steht nichts über d. Häufigkeit d. Neuausgabe.
Wenn es einen BR gibt, da mal nachfragen.
Sonst einf. mal d. SiFa ansprechen.
Wichtig dürfte auch d. Anlass d.Neuausgabe d. Schutzschuhe sein.
wie oft ich von
meinem Arbeitgeber neue Sicherheitsschuhe verlangen darf.Ein
Mal pro Jahr.Oder in etwas größeren zeitlichen Abständen?Ein Paar bekam ich vor 18Monaten.In meinem Arbeitsbereich (Lager) sind sie Pflicht.
Guten Morgen,
die Schuhe sind aus Gründen der Arbeitssicherheit vorgeschrieben. Soweit es keine spezielle betriebliche Regelung oder betriebliche Übung gibt, geht das nach der Funktion. Wenn die Funktion noch gewährleistet ist, dann besteht erstmal kein Bedarf. Dann kommen hygiensiche Aspekte ins Spiel. Wenn durch den Gebrauch die Schuhe hier Mängel aufweisen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Austausch.
Also nicht die Zeit, sondern der Zustand ist entscheidend. Allerdings muss man die Schuhe zumindest normal behandeln, sonst droht Regress.
Schönen Tag noch
Lieber Jörg,
hierzu gibt es meines Wissens keinen festgelegten Zeitraum. „Der Arbeitgeber hat die notwendige Sicherheitsausstattung zu stellen“. Dies bedingt, dass diese auch im gebrauchsfähigen Zustand ist. Bei staerkerem Verschleiss kann der Ersatz entsprechend früher notwendig sein. Sollten ihre Schuhe noch in Ordnung sein, muessen Sie akzeptieren, dass der Ersatz noch nicht erfolgt, wenn nicht, muss der Arbeitgeber den Ersatz leisten.
Gruss
WG
Hallo Jörg,
im Kommentar zum Arbeitsschutz steht lediglich: durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmassnahmen trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die persönliche Schutzausrüstung während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden…
Soll heissen: solange die alten Schuhe nicht kaputt sind, gibt es keine neuen… Denn für die Hygiene bist du verantwortlich, solange die Schuhe nicht so lagern (im Betrieb), dass sie schimmeln würden oder ähnliches.
Ja, tut mir leid…
Hinweis: beim Lidl oder Aldi gibt es des Öfteren Sicherheitschuhe. Die sind gar nicht soo schlecht und du hättest zumindest zum Wechseln.
Alles Gute
Brigitte
Es gibt keine rechtliche Regelung. Die Sicherheitsschuhe sollten eine Funktion erfüllen, wenn diese Funktion nicht mehr gegeben ist muss sie der Arbeitgeber ersetzen.
Grüße aus Illertissen
efuessl
Hallo
es gibt keine Regelung wann man neue Arbeitsschuhe bekommen sollte - die Regel ist, daß die Schuhe die Anforderungen der Sicherheit entsprechen müssen. Wenn Sie einen Mangel an Ihren Schuhen feststellen - z. B. Sohle durchgelaufen oder andere Beschädigungen dann müssen Sie neue Schuhe bekommen.
Alles Gute
G.