Hallo,
Ich habe da mal so ein paar fragen allgemein zum thema Arbeitsschuhe und einlagen.
Ist eigentlich der Arbeitgeber Verpflichtet die Arbeitsschuhe zu Bezahlen wenn er Bestimmte (S3) vorschreibt???
laut seiner aussage bekommt er bei einem händler welche für XXX€ allerdings nicht in übergrösse und arbeitnehmer braucht übergröse.
AG sagt : du bekommst betrag XXX wie alle anderen den rest musst du selber tragan. ist das so korrekt???
´Nun braucht selbiger AN Einlagen in seine Schuhe, die Kasse Zahlt 2 Paar einlagen im Jahr, nun Braucht er ja welche für privat und für Arbeit, muss der arbeitgeber die eilagen als bestandteil der schuhe mit bezahlen??
denn man kann ja keinem menschen zumuten ein jahr lang mit einem paar einlagen zu laufen, die laufen dann ja von selber.
bin auf antworten mal gespannt, gerne mit paragraphen oder sowas
gruss und frihes fest behave1981