Arbeitsschutz

Liebe/-r Experte/-in,
Mein Partner arbeitet in einer KFZ- Lackierung und müsste ja eigentlich eine Feinstaubmaske und eine Atemschutzmaske beim Arbeiten tragen.
Aber sein Arbeitgeber stellt ihm diese nicht zur Verfügung.
Muss er sich die vielleicht selber kaufen oder ist sein Arbeitgeber dazu verpflichtet ihm die zur Verfügung zu stellen?
Und falls ja, was kann er dagegen unternehmen?

Mfg Tanja

Hi tanja, die feinstaubmaske ist eher für schwebstoffe. Dazu gehören u.A. feinstäube,gräser,pollen und auch grobe stäube die bei der holz oder metallbearbeitung enstehen. Für arbeiten mit material das lösungsmittel enthält(lacke,beizen etc)verwendet man filter die mit einer chemisch behandelten aktiv-kohle gefüllt sind, die dann die durch den filter angesaugte atemluft von den schadstoffen befreit.
Der arbeitgeber sollte schon im eigenen interesse seinen mitarbeitern adäquates arbeitsschutzmaterial zur verfügung stellen. Ob er allerdings dazu verpflichtet ist, kann ich dir auf die schnelle nicht beantworten. Ich werde mich am montag gerne bei meinem arbeitgeber kundig machen und dich gleich informieren.
Sende mir bitte deine email-adresse an:
[email protected]

dir und deinem partner ein entspanntes wochenende,

peter

Hi tanja, die feinstaubmaske ist eher für schwebstoffe. Dazu gehören u.A. feinstäube,gräser,pollen und auch grobe stäube die bei der holz oder metallbearbeitung enstehen. Für arbeiten mit material das lösungsmittel enthält(lacke,beizen etc)verwendet man filter die mit einer chemisch behandelten aktiv-kohle gefüllt sind, die dann die durch den filter angesaugte atemluft von den schadstoffen befreit.
Der arbeitgeber sollte schon im eigenen interesse seinen mitarbeitern adäquates arbeitsschutzmaterial zur verfügung stellen. Ob er allerdings dazu verpflichtet ist, kann ich dir auf die schnelle nicht beantworten. Ich werde mich am montag gerne bei meinem arbeitgeber kundig machen und dich gleich informieren.
Sende mir bitte deine email-adresse an:
[email protected]

dir und deinem partner ein entspanntes wochenende,

peter

Hallo Tanja
Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet alle für den Arbeitsplatz relevanten Arbeitsschutzartikel (Persönliche Schutzausrüstung)zur Verfügung zu stellen. Er muß auch sicherstellen das die persönliche Schutzausrüstung benutzt wird.
Bei Beschwerden bitte die zuständige Berufsgenossenschaft einschalten.
T.Harms

Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen muss in diesem Falle der Arbeitgeber die Maske zur Verfügung stellen.
Gruß
Rolf