wenn ich als arbeitnehmer aus diversen, gerechtfertigten und gesetzlich wiederlegbaren gründen verweigere, muss mein arbeitgeber mir dann trotzdem meinen volles lohngehalt zahlen und dar er mich dan in folge dessen kündigen ???
wenn ich als arbeitnehmer aus diversen, gerechtfertigten und
gesetzlich wiederlegbaren gründen verweigere, muss mein
arbeitgeber mir dann trotzdem meinen volles lohngehalt zahlen
und dar er mich dan in folge dessen kündigen ???
Nein! Wenn er jedoch einen unbequemen Mitarbeiter loswerden will hast Du wohl das nachsehen. Besser ist es diesen Konflikt einvernehmlich zu lösen!
Hallo Skateoholik,
sehr pauschal Deine Frage - gibt auch eine pauschale Antwort: Wenn Dein AG Dich dazu zwingen will, etwas Strafbares zu machen (Gesetz-Staatsanwalt-Klage-Knast!), dann darfst Du natürlich berechtigt ablehnen und er muss trotzdem weiter zahlen. Wenn er das dann auch noch als Kündigungsgrund angibt, ist er schön doof - jede Kündigungsschutzklage wäre erfolgreich.
Wenn es um etwas „Ordnungswidriges“ geht (mal falsch Parken oder so) oder etwas moralisch Verwerfliches (einer Oma ne Risiko-Lebensversicherung verkaufen), ist das schon kniffliger.
Kannst Du konkreter werden?
Sorry,
aber ich verstehe die Frage nicht?
Verweigerst du deine Arbeit?
Verweigerst du Überstunden?
Verweigerst du Sonntags- oder Nachtarbeit?
Was sind gesetzlich wiederlegbare Gründe?
Sind das Verstöße gegen geltendes Recht oder Richtlinien?
Gibt es irgendwelche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag?
Hallo Skateoholik,
die Kündigung ist eine einseitige Willenerklärung und Bedarf bei einer ordentlichen Kündigung keines Grundes.
Frage sind zu klären ob es in Sie unter dem Kündigungsschutzgesetz fallen, bzw. was Sie mit der Def. verweigern meinten.
AG darf Sie kündigen gem. AV, TV-Vereinbraungen oder und BGB. Der Lohn ist grundsätzlich hier nicht betroffen. Außer bei Ausnahmen bspw. Grobfahrlässigkeit mit Sachschadensansprüche, darf AG sie in den Regress (§823 BGB) nehmen.
Mfg
OB
Moin Skateoholik
Deine Anfrage ist zu ungenau. Mein Fachbereich liegt im Arbeitsschutz nicht im Arbeitsrecht. Wenn Du hierzu Fragen hast, jederzeit gerne.
LG
Andreas
wenn ich als arbeitnehmer aus diversen, gerechtfertigten und
gesetzlich wiederlegbaren gründen verweigere, muss mein
arbeitgeber mir dann trotzdem meinen volles lohngehalt zahlen
und dar er mich dan in folge dessen kündigen ???
wenn ich als arbeitnehmer aus diversen, gerechtfertigten und
gesetzlich wiederlegbaren gründen verweigere, muss mein
arbeitgeber mir dann trotzdem meinen volles lohngehalt zahlen
und dar er mich dan in folge dessen kündigen ???
D. ist mir zu global.
Darauf kann ich nicht antworten.
Hallo,
bei Arbeitsverweigerung kann der Arbeitsgeber fristlos kündigen. Also Vorsicht die Arbeit zu verweigern. Andererseits kann auch ein Arbeitsgeber keine Handlungen verlangen, die gesetzeswidrig sind.
MfG
Kley
wenn ich als arbeitnehmer aus diversen, gerechtfertigten und
gesetzlich wiederlegbaren gründen verweigere, muss mein
arbeitgeber mir dann trotzdem meinen volles lohngehalt zahlen
und dar er mich dan in folge dessen kündigen ???
Achtung: ich bin kein rechtsexperte oder sonstwie qualifizert eine korrekte auskunft zu geben.
(etwas mehr details worum es geht währe hilfreich)
Eine grobe antwort:
Ein arbeitgeber kann prinzipiell jederzeit kündigen, allerdings muss es kündigungsgründe geben und kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
Ein solcher grund kan arbeitsverweigerung sein. Ich bin mir momentan aber nicht sicher ob arbeitsverweigerung (was aus sicht des arbeitsgebers das verweigern einer noch so krassen arbeit sein kann) dazu berechtigt eine fristlose kündigung auszusprechen. Allerdings kann der arbeitnehmer im nachinein natürlich gegen die kündigung klagen und entweder seinen job wieder kriegen (unwahrscheinlich weil das vertrauensverhältniss mit dem AG erschüttert ist und man dann ungerne einen solchen mitarbeiter weiterführt…).
Wenn es etwas mit arbeitsschutz zu tun hat und der arbeitgeber schlicht uneinsichtig ist, kann man mit der zuständigen Berufsgenossenschaft sprechen, oder sich an die gewerkschaftliche vertrauensperson wenden.
Zuguterletzt:
Sollte man sich in einer situation befinden die konkrete gefahr für leib und leben mit sich führt oder illegal ist und kein ausreicheinder schutz vorhanden ist oder andere menschen schaden nehmen können, gilt natürlich die selbsterhaltung, schutz von leben und natürlich das strafgesetzbuch über die joberhaltung (da sollte man dann eh überlegen ob man noch bei dem AG bleiben will)!
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Hallo,
was verweigere?
Die Arbeit?
Normalerweise ist es ohne Arbeit kein Lohn und keine Aebeit ohne Lohn.
Wenn man eine Arbeit verweigert muss es gerechtfertigte Gründe dafür geben.
Evtl. Kannst Du mit dem betribsrat reden.
MfG
wenn ich als arbeitnehmer aus diversen, gerechtfertigten und
gesetzlich wiederlegbaren gründen verweigere, muss mein
arbeitgeber mir dann trotzdem meinen volles lohngehalt zahlen
und dar er mich dan in folge dessen kündigen ???
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Arbeitsverweigerung aus gerechtfertigten Gründen handelt. Wenn du es genau wissen willst, ob du richtig gfehandelt hast, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- dein Betrieb hat doch sicherlich eine Sicherheitsfachkraft (bei kleinen Betrieben wird er oder sie stundenweise eingekauft) Wenn du weisst wer das ist, kannst Du den fragen.
- dein Betrieb ist in einer Berufsgenossenschaft Mitglied. Da bist Du unfallversichert. Die BG hat sogenannte „Technische Aufsichtspersonen“. wenn Du dir die Telefonnummer deiner BG raussuchst, könntest Du mit der Person Kontakt aufnehmen und das Problem erörtern.
- Die beste Möglichkeit wäre natürlich wenn Du Kontakt mit deiner zuständigen Gewerkschaft aufnehmen würdest. Dort gibt es gute Leute, die dir sehr realistisch helfen könnten. In Anbetracht einer drohenden Kündigung, würde ich Dir sowieso die Mitgliedschaft in der Gew. empfehlen. Beim Arbeitsgericht kann ich nur vor sog. Fachanwälten für Arbeitsrecht warnen, die eventuell noch von deiner Rechtsschutzversicherung bezahlt werden. Die versprechen Dir Alles, solange die Versicherung zahlt. Ausserdem ist der Mitgliedsbeitrag einer DGB Gewerkschaft nicht hoch und gerade in kleinen Betrieben heutzutage wichtiger denn je.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Glück Auf
Heinz
wenn ich als arbeitnehmer aus diversen, gerechtfertigten und
gesetzlich wiederlegbaren gründen verweigere, muss mein
arbeitgeber mir dann trotzdem meinen volles lohngehalt zahlen
und dar er mich dan in folge dessen kündigen ???