Arbeitsschutz bei Schmiedehämmern

Hallo,

bei fast allen Pressen, Schlagscheren etc. verhindern Knöpfe zur Zweihandbedienung und Lichtvorhänge, dass man keine Körperteile plättet.
Ein Schmiedehammer hat dagegen in der Regel einen Fußschalter, da man bei der Arbeit beide Hände z.B. zum Halten des Werkstücks braucht.

Das Verletzungsrisiko ist ähnlich.

Ich baue gerade an einer Abschrotmaschine, die ich pneumatisch antreibe. Da diese Maschine evtl. später einmal gewerblich genutzt werden soll, will ich sie gleich so bauen, dass sich die Berufsgenossenschaft bzw. Gewerbeaufsicht nicht daran stört. Vom Arbeitsablauf her wäre ein Auslösen des Meißels per Fußtaster die beste Lösung.

Gibt es eine eindeutige rechtliche Abgrenzung zwischen Schmiedemaschinen mit Fußbetätigung und Pressen mit Zweihandbetätigung?

Eine heikle Frage…
Grüße,
Wepster

Hallo Wepster
Die Paragraphen kann ich dir nbicht nennen, aber die Sache ist ganz einfach zu trennen.
Wenn die Temperatur des Werkstücks zu hoch ist, um sie mit der Hand zu halten, geht man davon aus, dass die Manipulation mittels Zangen etc. durchgeführt wird. Damit entfällt ein spezieller Schutz für die Extremitäten.
In den meisten Fällen existiert noch ein Körperschutz, der verhindern soll, dass man sich mit dem Körper zu sehr der Presse nähert und von Anbauteilen oder ähnlichem getroffen wird.
Gruß
Rochus

Hallo Rochus,

herzlichen Dank für die logische Erklärung. Damit komme ich weiter.

Grüße,
Wepster

http://www.bgetem.de/bilder/pdf/bgr_500_kapitel_2.7_…

Danke für den link! Bei meiner Berufsgenossenschaft habe ich da nicht viel finden können :wink:

Grüße,
Wepster