Hallo,
bei fast allen Pressen, Schlagscheren etc. verhindern Knöpfe zur Zweihandbedienung und Lichtvorhänge, dass man keine Körperteile plättet.
Ein Schmiedehammer hat dagegen in der Regel einen Fußschalter, da man bei der Arbeit beide Hände z.B. zum Halten des Werkstücks braucht.
Das Verletzungsrisiko ist ähnlich.
Ich baue gerade an einer Abschrotmaschine, die ich pneumatisch antreibe. Da diese Maschine evtl. später einmal gewerblich genutzt werden soll, will ich sie gleich so bauen, dass sich die Berufsgenossenschaft bzw. Gewerbeaufsicht nicht daran stört. Vom Arbeitsablauf her wäre ein Auslösen des Meißels per Fußtaster die beste Lösung.
Gibt es eine eindeutige rechtliche Abgrenzung zwischen Schmiedemaschinen mit Fußbetätigung und Pressen mit Zweihandbetätigung?
Eine heikle Frage…
Grüße,
Wepster