Guten Tag,
mein Büro hat jetzt im Winter Montag früh 7.00 Uhr eine Raumtemperatur von 8° immerhin steigert sich diese in der ersten Stunde auf 10 ° und bleibt tagsüber bei nicht mehr als 15°. Das ist kein Witz.
So geht das die ganze Woche. Mich interessiert, welche Mindestraumtemperatur für Büro`s gilt. Trotz intensiver Recherchen habe ich keine genaue Gradzahl finden können. Meinen Arbeitgeber habe ich darauf angesprochen. Er war über mein Anliegen sehr verwundert.
Viele Grüße
Schmiddi
Hallo Schmiddi,
gib mal Arbeitsstättenverordnung im google ein, im Anhang fordert die Verordnung „zuträgliche Raumtemperaturen“, was man darunter zu verstehen hat, findest Du in der Arbeitsstättenrichtlinie Nr. 6.
Also 20 °C die gesamte Arbeitszeit über.
Red noch mal mit Deinem Chef, die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt wären auch geeignete „Verbündete“. Wenn gar nichts geht, kannst Du dich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Dort wird man dein Anliegen auf Wunsch anonym behandeln. Das sollte aber im Interesse des vertrauensvollen Miteinanders erst der letzte Weg sein.
Viel Erfolg!
Schrank 57
Ich möchte mich recht herzlich für Deine Antwort bedanken. Hilft mir sehr weiter. Also nochmals vielen vielen Dank.
Liebe Grüße
famschmiddi
Guten Morgen Frau oder Herr Schmiddi
Grundlage für den Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz. Darin heißt es in § 3 (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Und weiter heißt es in § 4: Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
- Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
- Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
Diese allgemein gehaltene Forderung (im juristendeutsch unbestimmter Rechtsbegriff) wird etwas konkretisiert in der Arbeitsstättenverordnung. Dort heißt es im § 3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im zitierten Anhang wird es allerdings auch nicht konkreter: 3.5
Raumtemperatur
(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.
Richtig konkret wird es erst in der alten aber noch gültigen Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6 3.
Lufttemperaturen in Arbeitsräumen
3.1 In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur mindestens betragen:
Tabelle: Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in Abhängigkeit von der Arbeitshaltung und der Arbeitsschwere
Überwiegende Arbeitshaltung
Arbeitsschwere Leicht Mittel Schwer
Sitzen + 20 °C + 19 °C –
Stehen und/oder gehen + 19 °C + 17 °C + 12 °C
3.2 Die Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
3.3 Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.
Ebenfalls konkret sind die berufsgenossenschaftlichen Informationen. Dort heißt es z.B. in der BGI 650 oder auch in der BGI 5001: Die Lufttemperatur in Büroräumen muss mindestens 20 °C betragen. Lufttemperaturen bis 22 °C werden empfohlen. Die Lufttemperatur soll 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.
Sollte Ihre Beschwerde keinen Erfolg haben, wenden Sie sich an die zuständige Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitssicherheit oder Berufsgenossenschaft. Die von Ihnen geschilderten Raumtemperaturen sind weder gesundheitlich zuträglich noch entsprechen sie den üblichen Standards, ggf. können Sie die Arbeit verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise