Arbeitsschutz,Mobbing,Mutterschutz

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo eine Frau will nach dem 2 Kind wieder arbeiten.Alter Arbeitsvertrag lief auf 75% und sie arbeitete in Ort A in einem Büro als Bürokauffrau.

Die Frau hat Anfang des Jahres 2010 den Arbeitgeber gefragt ab sie auf 50 % reduzieren kann. Der Arbeitgeber meinte sie solle sich gedulden da sie eh erst Anfang 2011 wieder arbeiten wird.

Jetzt kamm ein Brief vom Arbeitgeber das die Frau eine 50% Stelle 25 KM entfernt in Ort B. arbeiten solle.
Mit 2 Kindern und der Fahrstrecke würde vom Arbeitslohn ca. 100 Euro bleiben.

Jetzt die Frage: Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eine vergleichbare Stelle anzubieten?Ist das auch auf die Niederlassung der Firma bezogen.Oder kann man die Frau einfach woanders hinverschieben?Zumal es in OrtA keine Stelle . Mehr gibt laut Arbeitgeber.

P.S. Die Frau hat Probleme mit dem Arbeitgeber seid dem 1 Kind wegen Mobing war sie schon beim Rechtsanwalt erst da lenkte der Arbeitgeber ein.Und jetzt geht alles vor vorne los.

MFG Tony Meyer

Hallo,
tut mir leid, ich kenne mich nur bei Arbeitsschutz aus.
Ich empfehle den Betriebsrat um Rat zu fragen oder einen Anwalt zu konsultieren.

Grüße

Hallo Tony,
sorry, aber da sollte ein spezieller Arbeitsrechtler ran. Gerade dieses Thema ist geprägt von einer vielzahl von Einzelurteilen, die ich nicht alle kenne.
Schubi

Hallo Herr Meyer,
danke, dass Sie mich als Experten ausgewählt haben! Leider kann ich Ihnen nicht helfen, ich bin Fachmann für den technischen Arbeitsschutz, nicht aber für Arbeitsrecht!
mfg
P.Krommes
www.gefahrstoffberatung.de

Wenn die Beschäftigte aus dem Mutterschutz herausfällt und ihr betriebsbedingt gekündigt werden kann (Das ist der Fall, wenn bspw. ihre Stelle oder die Abteilung oder das Arbeitsverfahren wegfällt) muss/kann/soll der Arbeitgeber ihr eine vergleichbare Stelle anbieten. Diese kann auch in einer anderen Niederlassung sein, wenn es vom Arbeitsweg und einigen andern Dingen her zumutbar ist.

Was anderes ist es wenn der Vorwurf des Mobbing (AGG) beweisbar ist oder zutrifft.

So einfach kann man das ganze aber leider nicht beantworten, ich empfehle auf jeden Fall den Gang zu einem Rechtsanwalt (einen Betriebsrat wird es wohl in diesem Betrieb nicht geben?!?!?!?!)

Viele Grüße und viel Glück.

Sorry - ich beantworte keine hypothetischen Fragen.

Sehr geehrter Herr Meyer,

Bezüglich Ihrer Frage kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

E.K.

Hallo, als Erstes sollten Sie den Arbeitsvertrag daraufhin prüfen, ob er auf genau den Standort bezogen ist. Manche Unternehmen haben Verträge, die eine Verstzung an einen anderen Standort ermöglichen. Noch besser ist es, wenn sie einer Gwerkschaft beitreten würde. Meist haben die vor Ort einen Rechtsschutzsekretär, der die Machenschaften ihres Arbeitgebers besser kennt. Anders als manche Fachanwälte für Arbeitsrecht sehen die Gewerkschafter die Lage realistischer als Anwälte. Die kennen meist weniger der Internas bei manchen Firmen. Sie sollten auf jeden Fall mit ihrer Frau fachlich korrekte Rechthilfe holen. Das ist nur im persönlichen Gespräch möglich.
Mit freundlichem Glück Auf
Heinz Berning

Hallo,
nach meiner Kenntnis gibt es nur eine Garantie der Weiterbeschäftigung zu vergleichbaren Bedingungen, aber nicht unbedingt am gleichen Arbeitsplatz,. Wenn der AG wichtige betriebliche Gründe anführen kann, zb dass er am Ort keine entsprechende Stelle hat, kann er verweisen. Dafür wäre aber auch wichtig, was im ursprünglichen Arbeitsvertrag steht. Einstellung konkret für Ort A, oder nur bei der Firma? Dann kann der AG sie auch an einem anderen Ort einsetzen.
ich bin aber kein Arbeitsrecht-Profi; im Zweifelsfall Beratung beim Anwalt!
TS

Antwort
Das ist eine Frage aus dem Arbeitschutz-Recht und gehört nicht zu meinem Fachgebiet. Arbetsschutz=Sicherheitstechnik
mfg

Hallo Tony,
das sind arbeitsrechtliche Fragen, die ich dir als Experte für Arbeitsschutz nicht beantworten kann.
Was ihr machen solltet, wäre den Betriebsrat/ Gewerkschaft zu fragen oder eine Rechtsberatung durch einen Juristen (Arbeitsrecht)einholen.
Mfg
Peter Rohleder

Hallo Hr. Meyer,
§10 Abs.2 S.1 MuSchG Umkehrschluss. Die aus dem geschlossenem Arbeitsvertrag hervortretenden Angaben mit deren Konditionen sowie Bedingungen ist die Frau wieder so einzustellen und weiter zu beschäftigen.

Durch die einseitige schriftliche Vertragsänderung und die nicht gem. §146 BGB einschließl. §§§147 bis 149 angenommene Bestätigung der Frau ergibt keine Vertragsänderung.

Hinzu ziehen einer jur. Rechstberatung f. Vertragsgegenstände wird empfohlen.

Mfg
O.B.

Hallo,
leider bin ich keine Expertin in Arbeitsrecht, sondern in Arbeitssicherheit.
Grüsse
RM

Hallo Herr Meyer!

Mit den Regelungen zum Mutterschutz bin ich leider nicht vertraut, aber so wie Sie die Situation schildern, gibt es da wenig Chancen für die Arbeitnehmerin. Jenachdem, wie der Arbeitsvertrag lautet, sind Umsetzungen in eine andere Filiale durchaus mit der Arbeitsstelle vereinbar. Wenn also an Ort A die Stelle weggefallen ist, dann wäre unter normalen Umständen (ohne Muuerschaftsurlaub) die Betroffene entweder aus betrieblichen Gründen gekündigt oder umgesetzt worden. Da die Arbeitnehmerin aus dem Mutterschutz kommt, ist ihr eine vergleichbare Stelle anzubieten, doch offenbar wollte die Betroffene ja gern eine Arbeitsstelle, die auf 50% läuft, haben. Das heißt, mit seinem Angebot in der anderen Niederlassung ist der Arbeitgeber der Betroffenen sogar entgegen gekommen.
In dieser Situation Mobbing nachzuweisen, dürfte sehr schwierig sein. Das hängt davon ab, welche „Mobbingaktionen“ vorher seitens des Arbeitgebers stattgefunden haben, z.B. ob sich die Situation nach dem ersten Mutterschaftsurlaub 1:1 wiederholt, oder ob man der Betroffenen schon damals eine Umsetzung „nahegelegt“ hat. Ansonsten glaube ich nicht, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Umsetzung und dem Mobbing beweisbar ist.
Eventuell sollte die Betroffene zumindest das Beratungsgespräch beim Anwalt wahrnehmen, vielleicht sieht der da andere Möglichkeiten.

Ansonsten bin ich zum Thema „Mutterschutz“ leider überfragt. Sorry!

Hallo Tony,
ich war leider längere Zeit krank und kann daher erst jetzt antworten.
Deine Fragen sind rein arbeitsrechtlicher Natur, wo ich kein Experte bin.
Meine Meinung dazu: Wenn der Arbeitgeber ein 50%-Stelle in 25 km Entfernung anbietet, weil er an der alten Stelle A keine solche anbieten kann, so hat er schon mehr als nur seine Pflicht getan, egal wie gut das für die Frau klingen mag.
Ich weiß nicht wie das in Deiner Gegend ist, aber bei mir in der Umgebung muss man froh sein überhaupt eine Stelle im Büro zu bekommen. Ich kenne 3 Mitarbeiter aus meinem Betrieb die täglich 80 km (eine Strecke) fahren, um arbeiten zu können.
MfG
Stefan

nicht mein Fachgebiet