Arbeitsschutz: Risikoanalyse gesetzlich gefordert?

Hallo zusammen,

ich kollidiere gerade etwas mit einem Behördenvertreter, der m.E. zum Thema Arbeitsschutz nicht unbedingt als überwältigend sachkundig zu bezeichnen ist, im Hinblick auf das Thema Risikoanalyse.

Meine Frage, Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen ist nach ArbSchG vorgeschrieben, daran besteht kein Zweifel. Wie sieht es aber mit einer Risikobeurteilung (bspw. nach Nohl) aus. Steht irgendwo im deutschen Arbeitsschutzrecht, dass so etwas vorgeschrieben ist?

Danke und Gruß
abi

Hallo,

hier liegt eine Begriffsverwirrung vor.

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist der Name der Maßnahme , der durchzuführen ist.

Eine Risikoanalyse nach Nohl ist ein mögliches Verfahren , mit der diese Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden kann. Da gibt es aber auch noch viele andere Instrumente auf dem Markt.
&Tschüß
Wolfgang

Danke für die Antwort, aber das ist mir auch klar. Ich habe ein anderes Problem:

Gefährdungsbeurteilungen liegen vor; zwar ist der Behördenfuzzi damit nicht so ganz einverstanden, aber sie entsprechen der Form und er kann daher nicht viel dagegen machen. Jetzt hat er die Keule Risikoanalyse ausgepackt und fordert diese nach. M.W. gibt es dafür aber keine rechtliche Grundlage, dass er die verlangen darf. Dafür suche ich irgendwo her noch eine fachkundige Bestätigung für diesen Sachverhalt. Googler hat mich bisher nicht weitergebracht, außer dass ich noch keine Quelle gefunden habe, in der eine Risikoanalyse gesetzluch gefordert wird.

Gruß
abi

Hallo,

will eine Behörde etwas anordnen, muß sie auch die Rechtsgrundlage nennen.
Das geschieht idR in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides, der angefochten werden kann.
Im vorliegenden Fall müßte die Behörde zum Einen schriftlich begründen, warum die bisherigen Gefährdungsanalysen unzureichend wären und warum sie zum anderen ein bestimmtes Verfahren verlangt.

&Tschüß
Wolfgang