Hallo zusammen,
ich kollidiere gerade etwas mit einem Behördenvertreter, der m.E. zum Thema Arbeitsschutz nicht unbedingt als überwältigend sachkundig zu bezeichnen ist, im Hinblick auf das Thema Risikoanalyse.
Meine Frage, Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen ist nach ArbSchG vorgeschrieben, daran besteht kein Zweifel. Wie sieht es aber mit einer Risikobeurteilung (bspw. nach Nohl) aus. Steht irgendwo im deutschen Arbeitsschutzrecht, dass so etwas vorgeschrieben ist?
Danke und Gruß
abi