Hallo zusammen,
keine Ahnung ob Arbeitsschutz in die Rechtsecke gehört, bitte notfalls umziehen lassen.
Gibt es eine Pflicht/Vorschrift, in Büro- und Arbeitsräumen hohe Schränke, die beim gleichzeitigen Öffnen mehrerer Türen kippen können, in der Wand zu verankern oder anderweitig zu befestigen?
Im Arbeitsschutzgesetz habe ich das so mit der Volltextsuche nach Schrank und Regal usw. nicht gefunden.
Ich danke den wissenden wie verrückt für ihre Antworten!
VG
Lenni
Ja,siehe Arbeitsstättenverordnung.
§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
Hallo!
Gibt es eine Pflicht ?
Nein,warum denn. Es ist doch unwichtig,ob ein Schrank kippt und den Mitarbeiter darunter begräbt. Das ist eben Pech für ihn. Soll er doch rechtzeitig zur Seite springen.
Oder doch nicht ?
Stichwortsuche nutzen, hier :https://www.google.de/#q=arbeitsschutz+Kippsicherhei…
MfG
duck313
Unter diesen Stichworten wirst Du auch nichts konkretes finden.
Der AG ist grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Unfälle und Berufserkrankungen vermieden werden. Dazu gehören auch standsichere Möbel.