Liebe/-r Experte/-in,
wer kann uns weiterhelfen in Fragen Arbeitsschutzschuhe mit Stahlkappen. Wir sind in einem Lager tätig wo wir am Tag 6-10 km auf Betonfußboden laufen müssen. Es gibt außer einen Hubwagen, der selten benutzt wird, keine Hilfsmittel. Die eingelagerten Materialien sind Kleingeräte und PC´s. Im Zuge einer Zertifizierung sollen wir Arbeitsschutzschuhe mit Stahlkappen tragen. Jetzt gibt es richtig Stress, weil einige die Notwendigkeit nicht einsehen. Bei dieser Laufleistung in diesen Schuhen sind die Füße Abends richtig Schrott. Gibt es Vorschriften (Berufsgenossenschaft) in welchen Bereichen die Stahlkappen überhaupt verlangt werden? Eine Aufschlüsselung über die Arbeitsschutzbestimmungen zu diesem Thema würde uns weiterhelfen.
Gruß Fini2012
Guten Abend.
1.Mitarbeiter stehen nicht allen Änderungen offen gegenüber, besonders weil Sie diese nicht verstehen bzw. weil Ihne die Gründe nicht richtig erklärt wurden.
Aber die sollten die mal sehen wenn Ihnen ein PC oder ein Netzgerät die in den Jesuslatschen ungeschützten Zehen angquetscht oder gebrochen hat.
2.Es gibt die verschiedensten Sicherheitsschuhe auch als (bequeme)Halbschuhe mit Kevelar Verstärkung welche die Funktion der Stahlkappe übernimmt. Und man muss auch nicht den gleichen Schuh täglich bzw. „sommers“ und „winters“ tragen.
3.Die Entscheidung zur Anweisung muss Ihre zuständige Sicherheitfachkraft aufgrund der Umstände und der der Auftretenswarscheinlichkeit treffen. Die ist ausgebildet um solche Entscheidungen zu treffen. Grundsätzlich sind "angepasste Sicherheitsschuhe zu tragen, wenn durch Herabfallende Gegenstände Fuß bzw. Zehenverletzungne auftreten. Ich bin da bei Gewichten ab 1 Kg immer „pingelig“.
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Wenn in den Unfallmeldungen Ihres Unternehmens wiederholt das Thema fehlende Sicherheitsschuhe auftritt wird der Präventionsdienst Ihrer BG schon auftauchen und nach dem Rechten schauen und notwendige Hinweise und Empfehlungen schriftlich geben. Im äußersten fall schlägt sich das dann in der Beitragsrechnung nieder.
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Wenn Sie täglich Kleingewichte bis 10 kg rein mit der Hand transportieren arbeiten Sie vermutlich unwirschaftlich.Es gibt das durchaus brauchbare Fahrwagen (Bäckerwagen) u.s.w.
Aber dass solte man vor Ort beurteilen.
mfg
Consult, Sicherheitsingenieur + Dozent
Bitte d. zust. SiFa/SiIng d. betriebes fragen.
Im Rahmen d. Gef.ananlyse sollte d. geklärt worden sein.
Ansonsten einf. d. BG kontaktieren.
Sorry - hier sind d. Details sehr wichtig.
Moin Fini2012,
die Anforderung Sicherheitsschuhe aus einem Audit heraus ist zwar nett aber erstmal nicht relevant. Dein Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hierbei wird er feststellen ob und wenn ja welche Ausführung an Sicherheitsschuhen für euch erforderlich ist.
Als Hilfsmittel dient hierzu die BGR 191 Fußschutz, die frei im Netz heruntergeladen werden kann.
LG
Andreas
Guten Tag,
vielen Dank für die Ausführliche Darlegung des Themas.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Hallo Marion,
danke für die Antwort, von einer Gefahrenanalyse haben wir nichts mit bekommen, werden hier mal ansetzten.
Gruß und schönes WE
Hallo Andreas,
danke für die Antwort, die BGR 191 werden wir uns mal anschauen.
Gruß und schönes WE.
Hallo Marion,
danke für die Antwort, von einer Gefahrenanalyse haben wir
nichts mit bekommen, werden hier mal ansetzten.
Gruß und schönes WE
Gefährdungsanalyse ist n. den Vorschriften der zust. BG zwingend vorgeschrieben.
Sie wird günstigerweise v. Betriebsarzt u. Sicherheitsfachkraft (SiFa) bzw Sicherheitsingenieur (SiIng)zus. durchgeführt u. regelm. analysiert.
D. Vorschriftenwerk ist bei d. BG kostenfrei zu beziehen, ASI u. VBG.
Einfach mal anrufen o. auf d. homepage d. zst. BG schauen.
Hi Marion,
natürlich ansetzen nicht ansetzten. Freitag.
Damit werden wir uns jetzt mal beschäftigen, es scheint hier etwas Willkür im Spiel zu sein und mehr oder weniger Muffengang der Verantwortlichen wg. der Zertifizierung. Mal sehen was da noch raus kommt, wahrscheinlich werden wir nachgeben müssen.
Gruß