Arbeitssicherheit

Mahlzeit,

kann mir jemand einen Tip geben, wo ich im Netz Richtlinien finde, wann ein Arbeitgeber im Firmengebäude irgendeine Technik zum Melden eines Feuer/-evakuierungsalarms einrichten muss? Ich werde leider nicht fündig…

Hängt das an der Gebäudegröße oder an der Mitarbeiterzahl, ob es da überhaupt etwas geben muss?

Soll bei einem 70-Mitarbieterunternehmen ein Mitarbeiter rufend durch die Hallen rennen, wenn es brennt?

Über Hinweise würde ich mich freuen.

Vielen Dank und Grüße
Aquilegia A.

Mahlzeit,

kann mir jemand einen Tip geben, wo ich im Netz Richtlinien
finde, wann ein Arbeitgeber im Firmengebäude irgendeine
Technik zum Melden eines Feuer/-evakuierungsalarms einrichten
muss? Ich werde leider nicht fündig…

http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutz weiß folgendes:

Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, in Deutschland geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.

Gruß, Bernd

Hi,

in den meisten Bundesländern sind für den baulichen Brandschutz die Gemeinden zuständig.
In Bayern kann man sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Feuerbeschau durchführt.

Grüße
miamei

Danke für die Hinweise.

leider erschließt sich für mich auch aus der DIN-Verordnung nicht, was für das Gebäude gilt, in dem wir hier arbeiten.

Viele Grüße
Aquilegia A.