Arbeitssicherheit

Hallo Gerd,

der Abteilungsleiter ist im rechtlichen Sinne „nur“ Führungskraft. Verantwortlich für die Arbeitssicherheit ist und bleibt die Geschäftsführung in erster und auch in letzter Instanz. Es wäre zu prüfen, ob im Rahmen der genannten Stellenbeschreibung eine „Übertragung von Unternehmerpflichten“ stattgefunden hat. Dann wäre der AL als Führungskraft in zweiter Instanz verantwortlich. Trotzdem bleibt der Unternehmer in der Hauptverantwortung.
Hier ergeben sich noch einige Fragen: Wie erfolgt die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes? Gibt es eine(n) internen oder externen FASI? Diese Betreuung ist in verschiedenen Regelwerken vorgeschrieben und darf nicht umgangen werden. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 5 ASiG) ist eine solche Betreuung zwingend vorgeschrieben, der festgelegte Betreuungsumfang (Mindestarbeitszeit hierfür) regelt sich nach der DGUV V2 (abhängig von Betriebsart und Beschäftigtenzahl).
Im Arbeitssschutzgesetz werden Arbeitgeber (Unternehmer) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten zu beurteilen (§ 5 ArbSchG) - das ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Hat so etwas in diesem Unternehmen stattgefunden?
Um diese beiden Grundpflichten kann sich die Geschäftsführung nicht herum drücken! Ich würde dem AL empfehlen, schriftlich die GF darauf hinzuweisen (dokumentieren, evtl. von Zeugen bestätigen lassen), das sollte ganz klar mit § und Namen geschehen und ggf. auch mit Hinweis darauf, dass sich die GF, wenn sie diesen Pflichten nicht folgt, ordnungswidrig (Bußgeld) bzw. sogar richtig strafbar verhält (bei schwerer Verletzung oder gar Tod eines Mitarbeiters geht es auf jeden Fall vor den Kadi!). Damit wäre die Führungskraft (AL) weitgehend „aus dem Schneider“ und gibt den „schwarzen Peter“ dahin zurück, wo er her kommt :wink:
Was wird geschehen? Vielleicht nichts. Aber dann hat der AL auch seine Pflicht getan. Wenn der GF aber erkennt, dass er sich auf sehr dünnen Eis bewegt, wird er eine FASI beauftragen/bestellen müssen. Und die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung wird die Missstände aufdecken. Ganz klar: Auch die FASI hat nur einen beratenden Auftrag, sie kann nichts anweisen. Denn die Unternehmerverantwortung bleibt - wie schon gesagt - „oben drüber“.
Natürlich dürfen Beschäftigte Sicherheitseinrichtungen nicht manipulieren. Doch wenn ihnen ein Unfall widerfährt, wird geprüft werden, ob die Führungskräfte bis hinauf in die oberste Etage davon wussten. Dann sind sie „fällig“, wenn sie nicht eingegriffen und gehandelt haben (Anweisung, Abmahnung etc.). Da ja offenbar wiederholte Begehungen stattfanden, werden sie die Kenntnis der Bedingungen kaum verleugnen können. Außerdem haben vor Ort Betriebsanweisungen etc. vorhanden zu sein. Ich vermute mal, das ist auch nicht der Fall…

Tja und dann bliebe im äußersten Fall nur noch eine Anzeige beim Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt (je nach Bundesland) oder der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die schicken dann einen Aufsichtsbeamten bzw. technische Aufsichtsperson vorbei. Wenn das alles wirklich so dramatisch ist, wie Du schilderst, besteht dringend der Verdacht auf „Gefahr im Verzug“ und dann werden sie den Betrieb erst einmal still legen…
Aber ob der AL so weit gehen mag, muss er selbst entscheiden… manche Behörden behandeln die Anzeige auf Wunsch anonym und kaschieren den Besuch mit einer Betriebsbesichtigung, wie sie sie immer mal vornehmen.
Noch Fragen?
Viele Grüße
Mario

Hallo Gerd,

was soll denn das cc? Willst du damit jemamd schocken? Ist nicht gut für dein Arbeitsverhältnis. Zunächst ist immer wichtig, sachlich zu bleiben.

Um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ist kein Sicherheitsingenieur notwendig. Wenn du Erfahrung in der Systemsatik hast, kannst du das selber.

Was heißt Freigabe eines Angebotes? Meinst du damit eine Auftragseteilung?

Wenn du bisher nichts schriftliches von deinen Vorgesetzten in den Händen hast, dann erstelle dir selber mit Angabe von Gesprächspartner, Datum und Uhrzeit ein Gedächnisprotokoll.

Das mit den 3 verschiedenen Angeboten einholen ist ansich nicht verkehrt, sondern üblich,

Wenn du eine Liste erstellt hast über „andere Dinge der Produktion“ und Gefährdungsbeurteilungen gibt es doch ein Gespräch oder zumindest Handnotizen. Dann hast du etwas in der Hand und mach eine Kopie davon und nimm es mit nach Hause,für alle Fälle.

Ich schreibe es noch einmal, ruf mich einfach an. Am Telefon geht das besser und einfacher.

Grüß Lothar Görtz

Hallo Ralf-Hannover,
bitte doch die zuständige Sicherheitsfachkraft eine Gefährdungsbeurteilung im Deinem Verantwortungsbereich schnellstmöglich durch zu führen und die Mängel auf zu listen und Liste Dir sowie der Geschäftsleitung zu übergeben.
Dann musst Du Dich mit der Geschäftsleitung zusammensetzen und schriftlich festlegen was, wie und bis wann geändert und somit verbessert wird. Lehnt die Geschäftsleitung wichtige Sicherheitsnahmen ab, protokolliere das und lasse es möglichtst von den Teilnehmern unterzeichnen.
Du wirst feststellen das diese Maßnahme ein Umdenken bewirken wird. Außerdem hast Du einen schriftlichen Beweis, dass Du aktiv geworden bist und Verbesserungen durchführen wolltest.

Viel Glück und Gruß Joachim

Hallo Mona,

vielen Danke für deine ausführliche Mail.

  1. eine Aussagekräftige STellenbeschreibung gibt es nicht. Sie besteht nur aus einzelnen Punkten- und nicht aus beschreibenden Sätzen. Dort steht nur PRoduktion: ARbeitssicherheit

  2. Wie soll ich dem Arbeitgeber klarmachen, dass ich keine FAchkunde besitze. Ich habe das schon per email mitgeteilt. Mein Vörgänger war Sicherheitsbeauftragter im Betrieb. Nun ist er aber nach 14 monatiger Krankheit ausgeschieben. Eine neue Sicherheitsfachkraft ist nicht in Sicht.

  3. Ein Managementsystem gibt es - aber eher auf dem Papier als gelebt und funktionierend.

  4. Mit der GL das Gespräch suchen wurde massiv abgeblockt. Der GL hat mir per email sogar mitgeteiltm, das ich ihn nicht „immer“ in „cc“ setzen soll. Da Vorsprechen oder ihn informieren ist
    als nicht erwünscht. Im Gegenteil, man setzt mich unter Druck, ob ich nicht genug andree Aufgaben hätte, die PRiorität hätten.

  5. So langsam hat sich wohl die Gesinnung oder Gewissheit druchgesetzt, dass GL und BL nun
    Kenntnis haben. Ich Darf nach langem hin und her mit meiner Chefin einen externen Sicherheitsingenieur kommen lassen, um alle Gefärdungsbeurteilungen aktualisieren und ergänzen zu lassen. Die Lärmmessungen wurden nicht genehmigt („zu teuer- das brauchen wir im Moment nicht“)
    Jetzt wird es ja eine riesen Mägnelliste geben. Dann kommt ja der Moment, wo es spannend wird.
    Dann braucht man Menpower und Geld, um diese Mängel abzustellen. Beides kaum vorhanden. Aber dann mache ich einen Zeitplan, was bis wann abestellt sein kann. Eineige Dinge wrden die Produktivität reduzieren- nämlich dann, wenn Abdeckungen wieder angeschraubt werden, die vorher ab waren.

Wenn Sie mögen schreiben Sie mir oder rufen mich an unter 0511-37042997 oder 0163-6151590.

Mfg Ralf

Hallo Ralf,

danke für die ebenfalls ausführliche Antwort.

Ich würde gern über Festnetz anrufen. Wäre Freitagabend ok?

Freundliche Grüße nach Hannover!

Mona

Hallo Mona,

ich weiß noch nicht, ob ich Freitag Abend zuhause bin.
Ruf einfach mal durch. Ansonsten bin ich Samstag- oder Sonntagabend zuhause.

Viele Grüße
Ralf

Ok. Ist es denn überhaupt hilfreich für Dich, dass wir das bereden?

Gruß

Mona

ich denke schon, ich habe hier viele Tips, Anregungen und Ratschläge bekommen- aber teils sehr unterschiedlich Aussagen. Daher würde es mir schon helfen, herauszufinden wo ich rechtlich stehe, welche Möglichkeiten ich habe und was ich tunlichst lassen sollte. Die Meinung /Sichtweise und Erfahrung eines Aussenstehenden ist für mich- der auf diesem Gebiet kein Fachmann ist- sehr hilfreich.

Lg Ralf

Gut, Ralf, ich meld mich Freitagabend oder/und am Wochenende.

Grüße und gute Nacht!

Monika

Hallo Gerd,
danke für die Anfrage, leider konnte ich Ihnen nicht zeitnah antworten, aber ich habe gesehen, dass Sie von kompetenten Kollegen beraten wurden.
Viel Glück,
dr.balu

Was raten hier die Sicherheitsexperten von euch? Wie soll sich
besagter Abteilungsleiter verhalten?

Danke für konstruktive Rückmeldungen.

Gerd

Hallo Gerd Ralf-Hannover,

diese so übliche und praktizierte Methode ist leider keine Seltenheit.

Tatsache ist, daß er die Verantwortung der ihm unterstellten Mitarbeiter übertragen bekommen hat mit allen juristischen Konsequenzen.

Aufmerksam machen genügt NICHT!!!
Wenn es darum geht, wer den Rückgriff der BG zahlen wird für die lebenslange Rentenzahlung an den verunfallten Mitarbeiter ohne Arm, dann hört die Freundschaft ganz schnell auf, es zählen nur noch Beweise, und nicht mal Nachweise werden von Richtern anerkannt.

Er kann sich nur freischreiben auf dem dokumentierten Weg, eine mail ist schnell gelöscht oder „nie erhalten“ worden.

  1. Schritt. Im persönlich ersichtliche Fehler (manipulierte, z.B. überbrückte Sicherheitseinrichtungen) muss er sofort abstellen bzw. stilllegen (Gefahr im Verzug).
  2. Schritt: Er muss sich fachliche Hilfe ins Boot holen in Form einer FaSi, die zusammen mit dem Betriebsarzt eine vollumfängliche Gefährdungsanalyse erstellt. Bis dahin kann er die Garantenstellung nicht übernehmen, ebenfall schriftlich oder in Besprechungsprotokoll.
  3. Schritt. In einem ersten ASA sind mit allen vom Gesetzgeber definierten Personen die Schutzziele abzuleiten und Korrekturmaßnahmen mit Termin und Verantwortlichkeit schriftlich zu vereinbaren.
  4. Schritt: Jährliche und arbeitsplatzbezogene Unterweisungen sind von ihm selbst durchzuführen und zu dokumentieren, für ALLE Mitarbeiter, die ihm disziplinarisch unterstellt sind.
  5. Eine erneute Gefährdungsbeurteilung sowie ein weitere ASA sind zu terminieren, um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Erst danach kann die „wirklich arme Sau“ wieder richtig schlafen.

Es fehlen in der Frage bestimmte Aussagen zur Firmenstruktur:
Welche BG, Anzahl Ersthelfer, Anzahl Sicherheitsbeauftragte, Beauftragtenwesen allgemein, Betriebsrat, juristische Form des Unternehmens im Organigramm.

Erst nach dem Vorliegen dieser Angaben kann ich weitere Entlastungspunkte für diese „wirklich arme Sau“ geben.

Aber ich helfe gerne, weil ich früher selbst eine solche war :wink:

Mit solidarischen Grüßen

Heinrich Schrenker
Leitender Auditor TÜV Süd / TÜV CERT
für Qualitätsmanagementsysteme + für
Arbeitssicherheitsmanagementsysteme
DIN EN ISO 9001 + (BS) OHSAS 18001
Schrenker Audit Consulting
Hainstrasse 25
90461 Nürnberg
Tel.: 0911 / 4 61 14 11
Fax: 0911 / 4 72 03 98
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Mail: [email protected]
http://www.zertifizierungsauditor.de
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Ich habe den Text nur überflogen, da es tatsächlich so ist, dass ein Betriebsleiter für die Sicherheit in seinem Bereich verantwortlich ist. Er muss sicherheitgerechtes Verhalten der Mitarbeiter durchsetzen, er muss organisieren und kontrollieren, dass Führungskräfte ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und er muss Sicherheitseinrichtungen an Betriebseinrichtungen schaffen.
Voraussetzung ist natürlich, dass er dafür ein Budget hat.
Alles nachzulesen bei der betreffenden Berufsgenossenschaft, im Arbeitsschutzgesetz, im Arbeitssicherheitsgesetz und ind der UVV BGV A 1