Hallo,
stellen Sie sich folgende Situation vor:
Neuer Mitarbeiter, der sich als Produktionsleiter beworben hat wird unter dem Titel „Betriebsleiter“ Produktion und Technik eingestellt.
In der Stellenbeschreibung steht auch drin, dass besagter Mitarbeiter auch für die ARbeitssicherheit zuständig/verantwortlich ist. Der Mitarbeiter ist weder Sicherheitsfachkraft noch Sicherheitsbeauftragter. Dennoch, wird er für seine Abteilung (oder Betrieb) die Verantwortung tragen (ist ja jetzt quasi vom Arbeitgeber auf den Abteilungsleiter übertrgeen worden)
Jetzt fällt dem neuen und erfahrenem PRoduktioner gleich zu Beginn seiner Arbeitsaufnahme auf, das das Thema Arbeitssicherheit in diesem Betrieb ganz klein geschrieben wird. Zum Beispiel sind an fast allen Produktionsanlagen die Sicherheitsenschalter, Türkontakte überbrückt oder ganze Türen und Abdeckungen abgeschraubt, was absolut nicht zulässig ist.
Bei einer Betriebsbegehung macht dieser Abteilungsleiter den Geschäftsführer und die eigentliche Betriebleiterin auf diese groben Mängel aufmerksam. Die Antwort der Betriebsleiterin lautete: Die von der Gewerbeaufsicht kommen nur einmal im Jahr und die melden sich auch vorher an. Also da brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Der Geschäftsführer antwortete da etwas diplomatischer: Natürlich ist das nicht in Orndung. MAchen sie mal eine Analyse wenn Sie Zeit haben. Aber wir wollen doch keine PRobleme sehen, wo keine Probleme sind. Und unsrer Priorität liegt jetzt erstmal auf das Bestehen des Audits. Oder haben Sie soviel Zeit, das auch noch nebenher machen zu können? Nicht unerwähnt bleiben sollte, das dem Betrieb durch jahrelange Misswirtschaft heruntergewirtschaftet das Geld an alen Ecken und Kanten fehlt. Und dann gibt er es bestimmt nicht als erstes für Arbeitssicherheit aus. Wie kann sich besagter neuer Mitarbeiter schützen, für den Fall, dass ein Mitarbeiter zu schaden kommt an Maschinen? Ein Mitarbeiter der BG sagte dem Mitarbeiter mal: Wer Sicherheitseinrichtungen manipuliert oder die Manipulation anweist ist in der Verantwortung. Melden macht frei, heißt ein altes Sprichwoert, ja.Aber die Email an die Betriebsleiterin wurde einfach ignoriert. Es gab nie eine Antwort darauf- weder schriftlich noch mündlich. Das Thema wird einfach ausgesessen. Aber was nutzt das, wenn der Arbeitgeber im Falle eines Falles alles auf den Abteilungsleiter abwälst? Immerhin hat der ABteilungsleiter jetzt ja das „Wissen“ dass etwas nicht in Orndung ist. Nur wie wehrt man sich am Besten gegen die Haltung der Betriebs- und Geschäftsleitung?
Kommt jemand zu schaden heißt es dann doch sicherlich sofort: Arbeitssicherheit wird bei uns ganz groß geschrieben. Da achten wir ganz genau drauf. Und verantwortlich für diese Abteilung ist unser Herr XXX
Und die Frage der Geschäftsleitung an Herrn X wird lauten: Aber, Herr x, wie konnte das passieren? Sie wußen doch, dass die Maschine nicht in Orndung war.
Im Grunde sollte man einer alten Indianerweisheit folgen: Wenn du merkst, du reitest ein totes Pferd - Steig ab !! Da man heute aber nicht so schnell eine neue Stelle findet, ist das leichter gesagt als getan.
Was raten hier die Sicherheitsexperten von euch? Wie soll sich besagter Abteilungsleiter verhalten?
Danke für konstruktive Rückmeldungen.
Gerd