Arbeitssicherheit

Hallo,

stellen Sie sich folgende Situation vor:

Neuer Mitarbeiter, der sich als Produktionsleiter beworben hat wird unter dem Titel „Betriebsleiter“ Produktion und Technik eingestellt.
In der Stellenbeschreibung steht auch drin, dass besagter Mitarbeiter auch für die ARbeitssicherheit zuständig/verantwortlich ist. Der Mitarbeiter ist weder Sicherheitsfachkraft noch Sicherheitsbeauftragter. Dennoch, wird er für seine Abteilung (oder Betrieb) die Verantwortung tragen (ist ja jetzt quasi vom Arbeitgeber auf den Abteilungsleiter übertrgeen worden)

Jetzt fällt dem neuen und erfahrenem PRoduktioner gleich zu Beginn seiner Arbeitsaufnahme auf, das das Thema Arbeitssicherheit in diesem Betrieb ganz klein geschrieben wird. Zum Beispiel sind an fast allen Produktionsanlagen die Sicherheitsenschalter, Türkontakte überbrückt oder ganze Türen und Abdeckungen abgeschraubt, was absolut nicht zulässig ist.
Bei einer Betriebsbegehung macht dieser Abteilungsleiter den Geschäftsführer und die eigentliche Betriebleiterin auf diese groben Mängel aufmerksam. Die Antwort der Betriebsleiterin lautete: Die von der Gewerbeaufsicht kommen nur einmal im Jahr und die melden sich auch vorher an. Also da brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Der Geschäftsführer antwortete da etwas diplomatischer: Natürlich ist das nicht in Orndung. MAchen sie mal eine Analyse wenn Sie Zeit haben. Aber wir wollen doch keine PRobleme sehen, wo keine Probleme sind. Und unsrer Priorität liegt jetzt erstmal auf das Bestehen des Audits. Oder haben Sie soviel Zeit, das auch noch nebenher machen zu können? Nicht unerwähnt bleiben sollte, das dem Betrieb durch jahrelange Misswirtschaft heruntergewirtschaftet das Geld an alen Ecken und Kanten fehlt. Und dann gibt er es bestimmt nicht als erstes für Arbeitssicherheit aus. Wie kann sich besagter neuer Mitarbeiter schützen, für den Fall, dass ein Mitarbeiter zu schaden kommt an Maschinen? Ein Mitarbeiter der BG sagte dem Mitarbeiter mal: Wer Sicherheitseinrichtungen manipuliert oder die Manipulation anweist ist in der Verantwortung. Melden macht frei, heißt ein altes Sprichwoert, ja.Aber die Email an die Betriebsleiterin wurde einfach ignoriert. Es gab nie eine Antwort darauf- weder schriftlich noch mündlich. Das Thema wird einfach ausgesessen. Aber was nutzt das, wenn der Arbeitgeber im Falle eines Falles alles auf den Abteilungsleiter abwälst? Immerhin hat der ABteilungsleiter jetzt ja das „Wissen“ dass etwas nicht in Orndung ist. Nur wie wehrt man sich am Besten gegen die Haltung der Betriebs- und Geschäftsleitung?
Kommt jemand zu schaden heißt es dann doch sicherlich sofort: Arbeitssicherheit wird bei uns ganz groß geschrieben. Da achten wir ganz genau drauf. Und verantwortlich für diese Abteilung ist unser Herr XXX
Und die Frage der Geschäftsleitung an Herrn X wird lauten: Aber, Herr x, wie konnte das passieren? Sie wußen doch, dass die Maschine nicht in Orndung war.
Im Grunde sollte man einer alten Indianerweisheit folgen: Wenn du merkst, du reitest ein totes Pferd - Steig ab !! Da man heute aber nicht so schnell eine neue Stelle findet, ist das leichter gesagt als getan.
Was raten hier die Sicherheitsexperten von euch? Wie soll sich besagter Abteilungsleiter verhalten?

Danke für konstruktive Rückmeldungen.

Gerd

Hallo,

dumm gelaufen.

So wie das aussieht, sieht das nicht gut aus.

Wenn man den Job nach Vorschrift macht, Begehung, Risikobewertung, AS-Anweisungen für div. Themen, regelmässige Schulungen und gar Audit ist das fein.
Vor allem, wenn man Ahnung hat oder ein Berater oder die BG hilft.

So sieht das nach Problemen ohne Ende aus.

Im Spannungsfeld „Job wech“ oder „im Knast“ oder „Arbeitnehmerhaftung“ oder „Ehre wech“, enthalte ich mich gern.
Die Implikationen für zukünftige Jobs kann ich auch nicht abschätzen und die Arbeitsmarktsituation in einer ungenannten Branche schon gar nicht.

Für AS Fragen vor Ort wär ein Beauftragter nett,
für rechtliche Frage zu Haftung etc. empfehle ich eine Beratung bei einem guten Arbeitsrechtler, der dann auch den Arbeitsvertrag kennt,
desweiteren berät natürlich auch die BG gerne, die machen Werbung damit.

Hört sich für mich aber nicht nach einem Arbeitsverhältnis bis zur Rente an, auch von daher empfehle ich eine Beratung bei einem guten Arbeitsrechtler.

Ralf

Hallo Ralf,

danke für die schnelle Antwort.
Der Betrieb wird von einem externen Sicherheitsingenieur vom BAD betreut. Nur wird dieser über die Beiträger zur Berufsgenossenschaft finanziert. Der Betreib kann dann über einige wenige STunden die Leistung in Anspruch nehmen. Den guten Mann habe ich bisher nur einmal 10min. gesehen, als ich eine Gefährdungsbeurteilung für einen Druckkessel beauftragt habe. Meine FRage nach einem Leiternbuch sagte dieser mir zu, fertiges Material zukommen zu lassen. Da warte ich jetzt 5 Wochen drauf.
Ich bin 42 Jahre alt- und habe einige Wechsel beruflich schon hinter mich. Und in meiner Brachne )Nahrungsmittel) mußte ich schon vom Wohnort wegziehen, was ich nicht unbedingt will. Aber Spaß macht mir die Arbeit unter diesen Umständen nicht. Ich kenne die Auflagen, da ich die Präsenzphase ! in Mannheim vor Jahren absolviert habe. Aber dabei blieb es dann auch, da meinen damaligen Arbeitgeber das alles zu teuer war und ich zu lange zur Schulung weg war.

Hallo Gerd,

  1. Du solltest noch einmal an die Geschäftsleitung eine E-Mail schreiben (natürlich mit Sende- und Lesebestätigung). Dann E-Mail und beide Bestätigungen ausdrucken und diese Ausdrucke gut und sicher(!!!) aufbewahren.

  2. Auch wenn Dir gewisse Unternehmerpflichten übertragen wurden, so bleibt die eigentliche Kontrollpflicht beim Geschäftsführer.

  3. Gibt es eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung? (Verantwortlich dafür ist der Geschäftsführer)
    Wie ist darin die gesetzlich vorgeschriebene Instandhaltung der betrieblichen Einrichtungen (also Wartung, Inspektion und Instandsetzung) geregelt? Ohne die Gefährdungsbeurteilungen kannst Du keine entsprechenden Maßnahmen umsetzen. Die Dir übertragene Verantwortung für die Arbeitssicherheit beschränkt sich per Gesetz nur auf die Umsetzung der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen.
    Keine Gefährdungsbeurteilung - übertragene Verantwortung ist damit inhaltslos!

  4. Die Ignoranz der Betriebsleiterin auf entsprechende Mails kann sie und die Geschäftsführung im Schadensfall in schwere Bedrängnis bringen, da sie beweisen muss, dass keine Information von Dir erhalten hat. Im Übrigen obliegt der Geschäftsführung die Kontrollpflicht, welche auch nicht delegierbar ist!

Ich hoffe, dass ich erstmal auf die Schnelle helfen konnte.

Gruß
Lutz

Hallo Lutz,

danke erstmal für die superschnelle Antwort.

Ja, es gibt eine Gefährungsbeurteilungen für Arbeitsplätze von 1999 und für Anlagen von 2005. Da ich erst seit dem 01.03. dort beschäftigt bin, weiß ich nicht, was alles in dieser Zeit passiert ist an den Anlagen und Maschinen.
Auf jedenfall teilte mir die Betriebsleiterin als erstes per email mit, dass ich doch die Gefärhdungsbeurteilungen aktualisieren soll.
Ich habe ihr darauf hin mitgeteilt (schriftlich), dass ich erstens nicht die nötige FAchkunde besitze, um Maschinen und Anlagen (wie aoll ich auch prüfen, ob Lärmschutzbereiche vorliegen ??) verfüge, ferner habe ich als neuer Ma nicht die Zeit und dritens, kenn ich nicht die Historie, ob seit 2005 an den Anlagen was verändert wurde. Auch auf diese Mail habe ich keine Rückmeldung erhalten. Ich habe jetzt einen externen Sicherheitsingenier gebeten, ein Angebot zu unterbreiten, was es kosten würde, alles auf Fordermann zu bringen. Frage ist, ob die BL zustimmt.
In den Gefärdungsbeurteilungen von 2005 standen teilweise schon die gleichen Mängel drin. Diese sind bis heute nicht abgestellt worden !!! Aber da stand nichts von überbrückten Türkontakten und ausgebauten Sicherheitsabdeckungen drin. Habe das Gefühl, dass die BL jetzt alles in den ersten Wochen meiner Betriebszugehörigkeit auf mich abwälzen will, mit den Worten, kümmern Sie sich mal darum.

Gerd

Hallo Gerd,

kein Spass, ich weiss.

Was willst _Du_ denn nun wirklich?

Da bleiben und Haftungsausschluss?
Jemanden, der Dir sagt, alles nicht so schlimm, wird schon nichts passieren?
Einen Job zu dem Du stehen kannst?
Mit Frau, Kindern, Familie etc. fange ich gar nicht erst an.

Am Ende zählt nur, womit Du leben kannst und willst, das kann Dir keiner abnehmen.

Ansonsten: Arbeitsrechtler :frowning:.

Beste Grüsse

Ralf

Hallo Lutz,

also ich will: Einen Job haben, Geld verdienen für mich und meine Familie und gerne Verantwortung für die Arbeitsicherheit meiner Mitarbeiter übernehmen.

Was ich nicht will: Für Defizite und Versäumnisse des Betriebes in der Vergangenheit den Kopf hinhalten zu müssen. Der Betrieb sucht einen Sündenbock. Einen den man alles in die Schuhe schieben kann und wohlmöglich wegen nichterfüllung seiner PFlichten dann auch noch kündigt, falls jemand zu schaden kommt. Auf der anderen Seite will der Betrieb aber auch nicht für Abhilfe sorgen, wenn ich die Mängel aufzeige und meiner Verantwortung pflichtbewußt nachkomme.

Werde wohl alles dokumentieren müssen, was ich an die Geschäftsführung leite.

Gruß

Hallo Gerd,

die Sache ist recht einfach. Hier der Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz:

§ 7 Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu
berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

Also: Keine Befähigung - keine Verantwortung!

Zum Thema Bezahlung der Gefährdungsbeurteilung hier der entsprechende Paragraph des Arbeitsschutzgesetzes:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2.
Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

Das heißt im Klartext:
Keine Mittelbereitstellung = mindestens Ordnungswidrigkeit, wahrscheinlich eher Vorsatz -> dann eine Straftat!

Gruß
Lutz

Hallo,

wie schon gesagt, rechtzeitig eine Erstberatung und ggf. eine Rechtschutzversicherung kann helfen.

Sündenböcke bekommen meistens auch kein gutes Zeugnis.
Und wenn doch steht der ehemalige Arbeitgeber drauf und drin.

Viel Glück

Ralf

Hallo Gerd!
Erst mal was zur SIFA. Sie ist dem Betriebsleiter/-in in der Position gleichgestellt, führt aber nur eine beratende Tätigkeit aus. Der Chef/-in hat laut Gesetz die GANZE Verantwortung zu tragen, alles was in dem Betrieb geschieht. Die anrechenbare Arbeitszeit der SIFA beträgt:
Anzahl der Arbeitskräfte mal 1,5 pro Jahr. Das sagt ja nun schon einiges über die Möglichkeiten, die in einem kleineren Unternehmen bestehen, aus. Der Chef kann aber gewisse Sachen delegieren, jemanden beauftragen das zu tun (zB. SIFA). Hier kommen auch Abteilungsleiter und andere zum Einsatz. Sie sollten geschult sein, da nur so ein wirksamer Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum tragen kommt. Viele Chefs vergessen dass jeder Tag Arbeitsausfall richtig Geld für den Unternehmer kostet, das kann im Einzelfall bis ca. 500,- € sein. Dann die Option: Ich stelle einen SIFA ein weil ich es muss oder weil mir die Arbeitssicherheit & der Gesundheitsschutz wichtig ist (also unterm Strich spare ich noch dadurch).
Also keine Angst, solange in deinem Arbeitsvertrag nichts davon drin steht kann dir auch nichts passieren. Hast du noch weitere Fragen dann melde dich noch mal.
Gruß emil 12

Hallo Gerd,

eigentlich ein „einfacher“ Sachstand, aber die Beantwortung der Frage ist ebenso komplex wie es die Organisation eines Unternehmens ist.

a) Wenn es der Hierarchie und dem Organigramm entspricht, ist die Stellenbezeichnung „Betriebsleiter Produktion & Technik“ ok, auch wenn Sie sich als Produktionsleiter beworben haben. Wesentlich ist eine aussagekräftige, umfangreiche Stellen-/Funktionsbeschreibung mit Ihren Pflichten, aber auch Befugnissen (Dürfen Sie die Produktion stillsetzen, wenn die Anlagen- oder Arbeitssicherheit nicht mehr gewährleistet ist?).
b) Dass Arbeitssicherheit zum Verantwortungsbereich eines Produktionsleiters gehört, finde ich selbstverständlich. Jedoch muss dann auch ein Abgleich zur Qualifikation und rasch (sollte die Qualifikation in der Arbeitssicherheit fehlen) eine Schulung erfolgen.
c) Gibt es sowas wie ein (funktionierendes) Managementsystem?
d) Fehlende oder überbrückte Schutzeinrichtungen sind ein Verstoß gegen die Maschinenrichtlinie oder gegen die 9. GPSGV. Es ist also ein Verstoß gegen ein Gesetz. Mindestens (es gibt noch andere Rechtsquellen) handelt es sich um ein „Begehen durch Unterlassung“ (§8 Ordnungswidrigkeitengesetz, OWiG), wenn dieser Gesetzverstoß durch Sie (per mail) dokumentiert ist, die übergeordnete Führungsebene jedoch keine Maßnahme zur Abstellung veranlasst.
e)Sie sollten das persönliche Gespräch mit der Geschäftsführung suchen. Das Gespräch muss gut vorbereitet werden. Was alles dazu gehört, kann ich Ihnen in diesem Forum, im Monolog, nicht alles erzählen.
d)Sie sollten soviel wie möglich dokumentieren. Um auch ein arg strapaziertes Zitat zu nutzen: Wer schreibt, bleibt.

Wenn Sie möchten, können wir das anders diskutieren.

Freundliche Grüße

Mona

Sehr geehrte Gerd,
zunächst einmal ist das Überbrücken von Sicherheitsschalter ein Straftatbestand (Versuchte Körperverletzung oder Tötung), wenn ein/e Mitarbeiter/in zu schaden kommt, wird grobe Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz unterstellt. Jetzt stellt sich die Frage, wer der /die Verantwortliche dafür ist. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)sieht in erster Linie den Unternehmer als den Garanten an der dafür zu sorgen hat, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, dass seine Mitarbeiter/innen gegen Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren geschützt sind. Natürlich muss er sich nicht um alles kümmern, er kann Teile der Verantwortung delegieren, in grösseren Betrieben muss er das sogar. Delegieren heißt aber auch, er muss die Verantwortung so übertragen, das die/der derjenige, die/der die Verantwortung übertragen bekommt, auch weisungsbefugt ist. Keine Weisungsbefugnis i.d.R. gleich keine Verantwortung. Weisungsbefugnis heisst, die/der Verantwortliche darf selbstständig Missstände im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit beheben und Mitarbeiter anweisen, Arbeiten gegebenenfalls einzustellen und zwar solange bis der sicherheitswidrige Zustand behoben ist. Auf keinen Fall darf er beim Wissen von sicherheitswidrigen Zuständen, die Gefahr für Leben und Gesundheit bedeuten, die Mitarbeiter/innen weiterbeschäftigen.
Jetzt kenne ich nicht die Grösse Ihres Betriebs. Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ muss der Unternehmer sich entsprechend beraten und betreuen lassen, ab 20 Mitarbeiter/innen müssen Sie zusätzlich einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte haben. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Sicherheitsbeauftragte haben zwar nur beratene Funktion müssen aber auf solche sicherheitswidrigen Zustände sofort hinweisen und entsprechende Empfehlungen abgeben.
Als Unternehmer oder Vorgesetzter muss man keiner der oben beschriebenen Experten sein, man muss sie aber in solche Sachen einbeziehen.
Hilfreich ist manchmal auch ein Betriebsrat, so es ihn gibt.
Natürlich kann man sich auch, ggf. unter fadenscheinigen Begründungen, an die entsprechende Berufsgenossenschaft wenden oder an die Gewerbeaufsicht, Ämter für Arbeitssicherheit.
Ich gebe Ihnen den guten Rat, tun Sie etwas, schriftlich ist schon einmal gut, am besten aber unter Zeugen. Lassen Sie ggf die Arbeit ruhen. Wenn Sie der verantwortliche Vorgesetzte sind, tragen Sie die Verantwortung.
Gern können Sie mich auch persönlich kontaktieren.
Herbert Dreise
0175/1678647

Moin Gerd,

Danke für Dein Vertrauen diese doch komplexe Fragestellung zu formulieren.

Es ist tatsächlich so wie DU schreibst, kommt es zu einem Unfall wird der Geschäftsführer als Verantwortlicher feststellen, dass

  • Arbeitssicherheit schon immer einen sehr hohen STellenwert hatte (steht schließlich auch in der Unternehmenspolitik, …)
  • er aufgrund seiner Tätigkeiten dieser Verantwortung gar nicht nachkommen kann und deshalb einen geeigneten Betriebsleiter Produktion und Technik eingestellt hat
    und
  • er zwar von einzelnen Abweichungen (Sicherheitskontakte, o. ä. ) wusste aber er davon ausgehen musste, dass Du alles im Griff hast, schließlich hattest Du die Mittel und Möglichkeiten hier für Abhilfe zu sorgen. Wäre es anders hättest Du ihn ja nachdrücklich darauf hinweisen und ggf. sogar die Anlagen abstellen müssen …
    Soweit eine Bestätigung dessen was Du in Deiner Frage schon als mögliche AUswirkung formuliert hast.

Mit Ratschlägen erteilen ist immer so eine Sache wenn man nicht selber in der Situation ist. Auch ist das was Formal richtig ist nicht immer praktisch umsetzbar. Dennoch möchte ich Dir schreiben wie ich glaube mich in dieser Situation zu Verhalten:

  1. Dokumentiere (möglichst) alle Gespräche Mails usw. - im Falle eines Falles kannst Du dadurch u.U. Deine Version glaubhaft machen.
  2. Versuche die aus Deiner Sicht bestehenden Gefahrenpunkte zu definieren - Stück für Stück aufnehmen, alles auf einmal geht eh nicht
  3. Die Gefahrenpunkte in eine excel Liste aufnehmen und bewerten - Wahrscheinlichkeit eines Unfalls (Skala 1 unwahrscheinlich - 5 jederzeit), Schwere eines möglichen UNfalls (Skala 1 leicht, ohne Ausfall - 5 tödlich), Kosten/ Aufwand den Mangel zu beseitigen (Skala 1 gering - 5 wirtschaftlich nicht möglich)
  4. Aus dieser Bewertung einen Maßnahmenplan generieren den Du der Betriebsleiterin (und falls sie ihn ignoriert auch dem Geschäftsführer) vorstellst.

Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass Du nicht nur ein Problem darstellst sondern gleich einen Lösungsweg anbietest. Es ist i. d. R. keine Alternative nur zu sagen so geht es nicht, sondern gleich einen diskutablen Vorschlag zu machen.

Und nochmal zu Deiner Verantwortung, hast Du die Möglichkeit mit einzelnen kleinen Schritten schon mal anzufangen? Wenn ja, veranlasse sie. So kannst Du zeigen, dass Dir dies Problem bekannt ist und Du, soweit möglich, aktiv geworden bist.

Viel Erfolg

Andreas

Hallo,
zu Ihrer Frage werde ich (ehemaliger TAB einer BG)gerne Stellung nehmen. Dafür benötige ich jedoch klarere Informationen.In Ihren Zeilen geht es - mit Verlaub gesagt - heftig durcheinander.
Bitte klären Sie zunächst über die betrieblichen Zuständigkeiten bzw. die verwendeten Begriffe zu den jeweiligen Funktionen auf. Ich verweise hierzu insbesondre auf die Textzeilen
2 („Betriebsleiter“ Produktion und Technik),5,6,8,12,13,25,27,28,29.
Des weiteren erläutern Sie bitte, um welche Art Audit es sich handelt, was dieses mit Arbeitsschutz zu tun hat und wer es wann durchführt.
Nicht schlecht wäre auch eine Information zu Ihrer Branche.

Viele Grüße

Hallo Gerd,

die Sitution ist ein bißchen kompliziert.

Zunächst einmal, die Person wurde als Vorgesetzter (Linienfunktion) eingestellt und ist zunächst auch für die Arbeitssicherheit verantwortlich.

Eine Sicherheitsfachkraft hat eine Stabsfunktion und ist somit nicht verantwortlich.

Der Weg über eine email ist falsch. (Gerichtlich nicht verwertbar)

Schriftlich auf Papier und übergeben, aber mit Zeugen.

Er soll aber eine schriftliche Bestandsaufnahme über den vorgefundenen Zustand machen. Und dann die Geschäftsführung um eine notwendige Vorgehensweise bitten.

Gemäß Organigramm ist zunächst der Geschäftsführer verantwortlich und dann geht es weiter nach unten.

Also schriftlich per Papier auf Abstellung der Mißstände auffordern.

Noch eine Bemerkung: Wenn unmittelbare Gefahr in Verzug ist, sofort die Arbeit stoppen lassen.

Ich glaube es ist aber besser, Sie rufen mich an.

06442-8481

Gruß Lothar Görtz

Hallo Gerd,

nach dem die Sicherheitslage der Unternehmensleitung geschildert und informiert wurde und keine Reaktion erfolgt ist, bleibt im Grunde nur noch ein Gespräch mit dem Gewerbeaufsichtsamt möglich. Dazu ist man ja unter Umständen so gar zwingend verpflichtet. Ich würde ein letztes Gespräch suchen. Wenn keine Ergebnis erfolgt muss man mit dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Unfallversicherungsträger sprechen. Man kann sich ja dort auch Rat holen. Ich würde auf ein Beratungsgespräch mit beiden Einrichtungen drängen. Das Gespräch kann ja unter Einbeziehung der Geschäftsführung erfolgen. Die gezahlten Beiträge berechtigen auch zu einem solchen Gespräch.

Ich hoffe dass ich Ihnen ein Stück weiterhelfen könnte.

Herzliche Grüße
Erwin Füßl

Hallo Ralf-Hannover,

es ist seit langem gesetzlich geregelt, dass jeder Vorgesetzte und jeder Mitarbeiter in seinem Verantwortungsbereich für die allgemeine Sicherheit und auch für die Arbeitssicherheit verantwortlich ist. Dieses muss er jedem Mitarbeiter und allen Vorgesetzten bewusst gemacht werden. Der Betriebsleiter ist für den gesamten Betrieb verantwortlich und somit auch für Organisation und Durchführung der gesetzlich geregelten Sicherheitsstandards verantwortlich. Wenn ein Arbeitsunfall mit Personenschaden im Betrieb passiert, werden alle für den Bereich zuständigen Führungskräfte vom richter in Verantwortung genommen und entsprechend verurteilt. Wenn das Allen bewusst ist, wird keiner mehr leichtfertig handeln. Die für den Betrieb zuständige Sicherheitsfachkraft und der Betriebsrat muss dieses Bewusstsein schaffen:
Gruß Joachim

Moin Gerd,
also generell ist jemand, der eine Position als „Leiter“ übernimmt generell verantwortlich für den Arbeitsschutz in dem Bereich/ in der Abteilung in der er leitet. Wenn dann der Arbeitsschutz auch noch expliziet erwähnt ist, ist es noch eindeutiger. Generell muss er sich immer wieder melden, wenn etwas nicht in Ordnung. Wenn dann von der Geschäftsführung her nichts umgesetzt wird, ist es schlecht für ihn. Er muss immer wieder auf die Umsetzung hinweisen und hinwirken und sollte dies auch tunlichst dokumentieren. Wenn letztendlich etwas passiert ist er der Verantwortliche. Die Geschäftsführung sicher auch, heir stellt sich dann aber die Frage, wie dei GF es eventuell abwälzt. Sollte alleine kein Weiterkommen sein, kann man den Betriebsrat mit einbinden, die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte unterstützen und wenn alle Stricke reißen, kann man natürlich auch „annonym“ die Aufsichtsbehörden informieren. Letztendlich sollte man sich auch die Frage stellen, ob mann da in der richtigen Firma gelandet ist. Man kann die Firma wechseln, man wird nicht gezwungen dort zu arbeiten (es kommt immer auf die Alternativen an).
In der Hoffnung etwas weiter geholfen zu haben,
verbleibe ich mit schönem Gruß
Heiko

Hallo Joachim,

danke für deine Antwort.
Wie kann man mich in VErantwortung nehmen wenn ich weder den nötigen Fachkundenachweis besitzte, noch die Mittel und Entscheidungsgewalt, Maschinen abzustellen oder Instandsetzten zu lassen. Eine Sicherheitsfchkraft im Betreib ist nicht ständig vor Ort. Dies ist über eine externe Sifaf organisiert, die mir heute am Telefon sagte, da könne er auch nur auf die BGV1 hinweisen, mehr beratend und der REst liegt beim Betrieb oder der Geschäftsleitung.
Ich bin mir ja um die Gafahr bewußt. Nur mehr als melden an die Geschäftsleitung bleibt mir nicht.

Gruß

Hallo Lothar,

Danke für deine Antwort. Habe die Geschäftsleitung jetzt zweimal informiert und gesprochen. Aber die Antwort war ablehnend. Der Geschäftsführer hat mir sogar auf meine Antwort geschrieben, warum ich ihn in "cc gesetzt habe, das sollte ich doch zukünftig lassen und es mit meiner Chefin vorab besprechen.
Das für heute angesetzte Gespräch zur Freigabe eines Angebotes eines Sicherheitsingenieur zur Gefährungs
beurteilung wurde verschoben. Ich soll erstmal drei versdchiedene Angebote einholen und dann werden erstmal PRioritäten gesetzt mit anderen Dingen aus der PRoduktion. Also kein Handlungsbedarf seitens der Geschäfsleitung vorhanden.

Beste Grüße