Arbeitsstättenrecht - amtlich anerkannte Richtlinien

Hallo,

neben dem Arbeitsstättenrecht gibt es auch eine Reihe von den „amtlich anerkannten technischen Regeln und Richtlinien“. Zum Beispiel, „ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen“.

Diese Richtlinien konkretisieren das Recht. Aber was bedeutet das? Müssen die dort beschriebene Sachen erfüllt werden, oder sind es nur Empfehlungen?

Ich verstehe den Unterschied zwischen einem Recht und einer Richtlinie nicht ganz und würde mich freuen, wenn jemand es kurz erklären würde.

Danke!

Hallo!

Es ist geltendes Recht.

Es sind die genauen Ausführungsbestimmungen dazu. Das Gesetz ist kurz und knapp, bestimmt den groben Rahmen.
Details stehen in den Ausführungsbestimmungen.

So muss im Regelfall die bauliche Situation eben sein. Ausnahmen wären (wie eigentlich immer) möglich, müssen aber begründet sein und es muss dann der beabsichtigte Schutzzweck anderweitig sichergestellt sein.

MfG
duck313

Danke!