Arbeitsstättenverordnung - Raumtemperaturen

Mahlzeit,

in der Arbeitsstättenverordnung konnte nichts gefunden werden (vielleicht sind die Tomaten auf den Augen aber auch zu groß…):

Gibt es eine klare Regelung über Temperaturen (in Zahlen - ich fand nur eine recht schwammige Formulierung) in Büroräumen?

Ist ein Arbeitnehmer berechtigt ein Büro, das dauerhaft 32 Grand Innentemperatur hat, zu verlassen und ggf. zu Hause weiter zu arbeiten (so kein anderer Arbeitsplatz frei ist…)? Bzw. hat ein Arbeitnehmer das Recht eine ausreichende Klimatisierung zu fordern?

Danke und Gruß
Demenzia

Grüßi,

Gibt es eine klare Regelung über Temperaturen (in Zahlen - ich
fand nur eine recht schwammige Formulierung) in Büroräumen?

Linkidiklickidi:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

Ist ein Arbeitnehmer berechtigt ein Büro, das dauerhaft 32 Grand Innentemperatur hat, zu verlassen und ggf. zu Hause weiter zu arbeiten (so kein anderer Arbeitsplatz frei ist…)?

Ein lustiger Link zu dem Thema (Suche nach „Das Hitzefrei Szenario“)
http://www.ciao.de/Arbeitsrecht__Test_2422423

Bzw. hat ein Arbeitnehmer das Recht eine ausreichende Klimatisierung zu fordern?

Das Recht es zu fordern hat er. Ob er seinen Willen auch bekommt, steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt, denn: Es handelt sich bei den o.a. Werten um „Richtlinien“, nicht um gesetzliche Verpflichtung!

In einigen Betrieben hat der Betriebsrat gewisse Spielregeln diesbezüglich mit der GF festgelegt, da könnte man auch mal nachfragen.

Moin,

öm - wenn ich mir dies ansehe:

Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, **müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden…

dann verstehe ich das so, dass 32 Grad, wenn diese bei den „Bewohnern“ Schwindel, Kopfweh und Arbeitsunfähigkeit erzeugen, nicht zumutbar (es handelt sich um ein Glashaus, dass von Sonnenaufgang an aufgeheizt wird und über keinerlei Kühlung verfügt).

Es wird wohl der BR eingeschaltet werden müssen…

Grüße und danke
Demenzia**

Da stellt sich mir (die auch im Glashaus schwitzt) die Frage,
was der „Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten“ bedeutet.

Eine Klimaanlage würde Unsummen kosten, wenn es sich um viele oder sehr große Räume handelte. Könnte ein AG theoretisch dazu verdonnert werden, eine solche Investition zu tätigen?

Gruß, Inli