Hallo,
gibt es irgendwo (ArbeitsstättenVO??) eine rechtsvorschrift, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit der Zubereitung (Mikrowelle??) einer warmen Mahlzeit ermöglicht werden muss?
Vorab danke
Hallo,
gibt es irgendwo (ArbeitsstättenVO??) eine rechtsvorschrift, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit der Zubereitung (Mikrowelle??) einer warmen Mahlzeit ermöglicht werden muss?
Vorab danke
Hallo
gibt es irgendwo (ArbeitsstättenVO??) eine rechtsvorschrift,
dass Arbeitnehmer die Möglichkeit der Zubereitung
(Mikrowelle??) einer warmen Mahlzeit ermöglicht werden muss?
Nein.
Gruß,
LeoLo
hallo,
es gibt da in der arbeitsstättenverordnung den §29 absatz 4, der sagt aus "das bei „bedarf pausenräume mit vorrichtungen zum anwärmen und zum kühlen von speisen und getränken ausgestattet“ sein müssen,
aber ob das unbedingt eine mikrowelle sein muß sagt er nicht aus, kann dir auch ein herd hingestellt werden
gruß bernd
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Ganau das habe ich gesucht…danke
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Hallo Roger,
Die Arbeitsstätten-Richtlinie 29/1-4 (gilt übergangsweise noch) sagt:
„Ein Bedarf für Vorrichtungen zum Anwärmen und zum Kühlen von Speisen und Getränken liegt vor, wenn keine Betriebskantine zur Verfügung steht, oder bei Arbeitnehmern, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie eine bestimmte Diät einhalten müssen.“
Schöne Grüße,
lennie
Hallo
Genau das habe ich gesucht…danke
Seit 25.08.2004 ist die alte Fassung der Arbeitsstättenverordnung aber nicht mehr in Kraft…
Die „neue“ Fassung findest Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbst_ttv_20…
Der Passus mit dem Anwärmen etc (der sowieso sehr schwammig ist!), ist dort nicht mehr zu finden, auch nicht im Anhang.
Gruß,
LeoLo