Hallo zusammen,
ist die Arbeitsstättenverordnung, zweiter Teil, §29 4 Pausenräume, noch gültig, ich finde unterschiedliche Arbeitsstättenverordnungen im Internet. Teilweie umfassen diese nur 9 paragraphen zzgl. Anhang und dann eine Erweiterte Version mit 58 Paragraphen.
Hallo,
so viel wie ich weiß ist diese in der neuesten Fassung gültig, bin aber nicht mehr aktiv tätig. Bitte an einem Aktiven wenden.
Hier bei kann ich Dir leider nicht dienen
Rat sprich mit einem aus einer Gewerkschaft
Hallo Herr Zeibig,
die gültige Fassung ist die mit den von dir beschriebenen 9 Paragraphen. Auch zu finden unter http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/ind…
Hier findest du in der Regel die zuletzt gültigen Fassungen der Gesetze und Verordnungen.
Weiterhin gelten dazu die Arbeitstättenrichtlinien (ASR) zur Konkretiesierung der Forderung aus der Arbeitsstättenverordnung.
Zu finden auf http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten…
Nach der Novelierung des Arbeitsschutzgesetztes von 1996 ist der Arbeitgeber verpflichtet nach §5 die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Konkretisiert wird diese Forderung in der Betriebssicherheitsverordnung, nach der in §3 eine Gefährdungsbeurteilung gefordert ist. Somit werden Stück für Stück Gesetze angepasst um Vorgaben zu minimieren.
Bester Gruß
Friedhelm Dunkel
Sorry, da kann ich nicht weiter helfen, müsste mich erst selbst belesen
LG
Hallo Christian,
es gibt nur eine gültige Arbeitsstättenverordnung und zwar die neueste Version, die Du im Interenet findest.
Gruß Joachim
…Hallo, grundsätzlich ja, aber welche Regelungen für Deinen Betrieb gelten hängt auch von aktuellen Betriebsvereinbarungen, Tarifregelungen und Gerichtsurteilen ab…wende Dich am besten an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder frage bei der Gewerbeaufsicht nach… Gruß Malook
Hallo Christian
war im Urlaub, deshalb erst jetzt eine Rückmeldung. Wahrscheinlich sind schon andere Antworten eingetroffen, wenn nicht bitte noch mal melden
Gruss
Helmut