Arbeitsstunden ändern

Angenommen eine Person X hätte vertraglich 170 Stunden im Monat geregelt. WEiterhin nehmen wir an dass durch eine neue gesetzliche Änderung die Öffnungszeiten des Betriebs erheblich gekürzt werden. Könnte der ARbeitgeber nun die vertraglichen Arbeitsstunden aller Mitarbeiter einschränken u.A. auch von PErson X z.b. auf 160 Stunden ??
Schließlich haben sich die Bedingungen zu dem der Vertrag geschlossen wurde geändert. Oder müsste Arbeitgeber in so einem Fall trotzdem allen Mitarbeitern die vertraglichen STunden möglich machen.

Gibt es zu sowas ein Gesetz?

Gibt es zu sowas ein Gesetz?

Ja, § 2 KSchG, Änderungskündigung:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html

ebenfalls grußlos