Arbeitsstunden /Arbeitszeitkonto

Hallo Fachleute,

  1. Fall : Wie ist das eigentlich mit den Arbeitsstunden in folgendem 
    Beispiel:

S. arbeitet im Minijob für 450 Euro , 2 Stunden täglich von Mo. - Fr.   Wie ist das jetzt wenn Mi. ein Feiertag wäre? Also da hat man sich ja nicht eingescannt zum Arbeiten. Hat ja dann folglich Minusstunden. Oder? Muss man das nacharbeiten? Oder gelten Feiertage automatisch als/wie gearbeitet?

  1. Fall : Arbeitszeit siehe oben. Das Arbeitsverhältnis bestand seit 16.05.2014 und wurde zum 30.11.2014  von Seiten des Arbeitnehmers gekündigt.  

Als Minijobber hat man pro Jahr Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage. In diesem Falle wären es dann 10 Tage da nur 1/2 Jahr gearbeitet.  Man war aber 19 Tage in Urlaub für das gleiche Geld sprich 450 Euro. Somit hat man 9 Tage á 2 Std. minus auf dem Arbeitszeitkonto. Muss man das Nacharbeiten (aus organisatorischen Gründen nicht möglich) oder hat man das Recht als AN zu sagen dass der Mehrurlaub bitteschön mit dem November-Gehalt verrechnet werden soll?

Gruss, M.

Hallo Fachleute,

Hallo,

  1. Fall : Wie ist das eigentlich mit den Arbeitsstunden in
    folgendem 
    Beispiel:

S. arbeitet im Minijob für 450 Euro , 2 Stunden täglich von
Mo. - Fr.   Wie ist das jetzt wenn Mi. ein Feiertag wäre? Also
da hat man sich ja nicht eingescannt zum Arbeiten. Hat ja dann
folglich Minusstunden. Oder?

Nein

Muss man das nacharbeiten?

Nein

Oder
gelten Feiertage automatisch als/wie gearbeitet?

Ja wg. § 2 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

  1. Fall : Arbeitszeit siehe oben. Das Arbeitsverhältnis
    bestand seit 16.05.2014 und wurde zum 30.11.2014  von Seiten
    des Arbeitnehmers gekündigt.  

Als Minijobber hat man pro Jahr Anspruch auf mindestens 20
Arbeitstage. In diesem Falle wären es dann 10 Tage da nur 1/2
Jahr gearbeitet.  Man war aber 19 Tage in Urlaub für das
gleiche Geld sprich 450 Euro. Somit hat man 9 Tage á 2 Std.
minus auf dem Arbeitszeitkonto.

Für Urlaub gibt es grundsätzlich kein „Minus“ auf dem Zeitkonto

Muss man das Nacharbeiten (aus
organisatorischen Gründen nicht möglich)

Nein

oder hat man das
Recht als AN zu sagen dass der Mehrurlaub bitteschön mit dem
November-Gehalt verrechnet werden soll?

Das ist Quatsch. Der zuviel gewährte Urlaub darf nicht zurückgefordert werden wg. § 5 Abs. 3 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Allerdings darf ein evtl. neuer AG für das laufende Urlaubsjahr den zuviel gewährten Urlaub anrechnen wg. § 6 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html

Gruss, M.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang, danke dass du dir Zeit nimmst!

Oder
gelten Feiertage automatisch als/wie gearbeitet?

Ja wg. § 2 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

ok .

  1. Fall :

Das ist Quatsch. Der zuviel gewährte Urlaub darf nicht
zurückgefordert werden wg. § 5 Abs. 3 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Also ich habe 10 Tage Urlaub , gehe dann mit Einverständnis des AG 19 Tage in Urlaub und muss die 9 Tage zuviel Urlaub weder abarbeiten noch darf mir mein Gehalt deswegen gekürzt werden? Kann das wirklich sein?

Hallo Wolfgang, danke dass du dir Zeit nimmst!

Hallo,

Also ich habe 10 Tage Urlaub , gehe dann mit Einverständnis
des AG 19 Tage in Urlaub und muss die 9 Tage zuviel Urlaub
weder abarbeiten noch darf mir mein Gehalt deswegen gekürzt
werden? Kann das wirklich sein?

Ja, so steht es nun mal im Gesetz, das nun wirklich recht eindeutig formuliert ist. (mit Verlaub, von einer RA-Fachangestellten irritiert mich diese Frage schon).

(mit Verlaub, von einer
RA-Fachangestellten irritiert mich diese Frage schon).

*lach* braucht es nicht :Habe das zwar gelernt aber das ist schon lange her. Arbeite schon lange nicht mehr als RA-Ang. :wink: Sollte ich bei Gelegenheit mal in der Vika abändern

Eine Frage noch Wolfgang: Wenn man am 16.05 angefangen hat und am 30.11 letzter Arbeitstag ist, hat man dann nicht Anspruch auf vollen Jahresurlaub, weil ja 6 Monate überschritten?