Hallo Fachleute,
- Fall : Wie ist das eigentlich mit den Arbeitsstunden in folgendem
Beispiel:
S. arbeitet im Minijob für 450 Euro , 2 Stunden täglich von Mo. - Fr. Wie ist das jetzt wenn Mi. ein Feiertag wäre? Also da hat man sich ja nicht eingescannt zum Arbeiten. Hat ja dann folglich Minusstunden. Oder? Muss man das nacharbeiten? Oder gelten Feiertage automatisch als/wie gearbeitet?
- Fall : Arbeitszeit siehe oben. Das Arbeitsverhältnis bestand seit 16.05.2014 und wurde zum 30.11.2014 von Seiten des Arbeitnehmers gekündigt.
Als Minijobber hat man pro Jahr Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage. In diesem Falle wären es dann 10 Tage da nur 1/2 Jahr gearbeitet. Man war aber 19 Tage in Urlaub für das gleiche Geld sprich 450 Euro. Somit hat man 9 Tage á 2 Std. minus auf dem Arbeitszeitkonto. Muss man das Nacharbeiten (aus organisatorischen Gründen nicht möglich) oder hat man das Recht als AN zu sagen dass der Mehrurlaub bitteschön mit dem November-Gehalt verrechnet werden soll?
Gruss, M.