an Feiertagen zählt das, was im Dienstplan eingeteilt war, also 7.00 - 13.45 Uhr. Dafür bekommst du am Pfingstmontag auch von 7.00 - 16.15 Uhr (also 8:30 Stunden) gutgeschrieben. Gleicht sich auf das Jahr bezogen also ungefähr wieder aus.
Viele Grüße
Karin
P.S. Am Freitag könnte man (von der gesetzlichen Regelung her) auch nur von 7.00 Uhr - 13.00 Uhr ohne Pause durcharbeiten. Erst ab 6 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause vorgeschrieben.