Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen Arbeitsvertrag der besagt, dass ich 30 Std pro Woche eingesetzt werde. Da unser Laden zurzeit noch recht flau anläuft (wurde neu eröffnet)teilt die Msrktleitung uns immer für weniger Stunden pro Woche ein, da es sich nicht lohnt wenn wir 30 Std p. Woche arbeiten kommen. Bis dahin für mich verständlich, der vereinbarte Lohn wird auch normal in voller Höhe gezahlt. Nun aber meine Frage dazu: Die junge Maktleitung ist jetzt schwanger geworden und sagte, da sie ja ab August nicht mehr da sei und wir dann sicherlich mehr Stunden pro Woche arbeiten müssten (ihr Einsatz fällt ja dann weg)wird sie uns ab sofort noch weniger Stunden eintragen damit wir gut im Minus sind was sich ja dann durch Mehrabeit ab August wieder ausgleicht. Ich finde aber, wenn der Arbeitgeber im Annahmeverzug ist und mich jetzt nicht für die vereinbarte Stundenzahl benötigt, kann er doch nicht einfach ein paar Monate später sagen, jetzt hast du soviel Minusstunden nun machst du das doppelt oder dreifache als Ausgleich?? Wenn 30 Std vertraglich vereinbart wurden, pro Monat also 120, dann ist es doch nicht mein Problem was mit den Minusstunden ist wenn ein Mitarbeiter wegfällt oder ? Und laut Vertrag werden Überstunden durch Freizeit ausgeglichen, das bedeutet doch, dass die Stunden die wir dann eventuell ab August mehr machen, als Freizeitausgleich anzurechnen sind und nicht, wie die Marktleitung behauptet, mit den jetzigen Minusstunden verreichnet werden.
Irre ich mich ??
Danke für alle Antworten
Hallo,
sehr schön hast du dir selbst geantwortet! Annahmeverzug! Du hast einen Vertrag über 30 Std. die Woche - macht im Monat: 30 Std x 13 Wochen (Quartal) : 3 Monate macht 130 Std. im Monat.
Sie kann an den Std. nur drehen, wenn sie es mit euch vereinbart. Zieht euch die Verdi bei, die helfen euch!!
L.G. und viel Glück!
Guten Tag,
da Ihre Fragestellung gegen die FAQ 1129 verstößt, kann ich sie leider nicht beantworten…
Gruß
MG
Hallo, dann macht sich deine Marktleitung des betruges schuldig !!!
Wenn Sie als Arbeitskraft ausfällt und Sie die Stunden mehr arbeiten müssen, dann bekommen Sie auch mehr Lohn ( Überstunden)
Falls Sie es doch tun sollte, so wie sie angedroht hat.
Bitte anzeigen auf Betrug !!!
Gruss von Nonne
Na ja, es kommt darauf an, was zum Thema Minusstunden vereinbart ist. Auf jeden Fall schulden Sie dei 30 Std. Arbeit. Dafür bekommen Sie ja auch Geld.
Hier kommt es darauf an,
> wie sieht d. Tarivertrag aus
und
> wie ist d. genaue Formulierung im Arb.vertrag.
Ich kann nur epfehlen, einen FA Arb.recht zu konsultieren
Arbeitsvertrag der besagt, dass ich 30 Std pro
Woche
teilt die Msrktleitung uns immer
für weniger Stunden pro Woche ein, der vereinbarte Lohn wird auch normal in voller Höhe gezahlt.
Frage dazu:
ab August nicht mehr da sei und wir dann sicherlich mehr Stunden pro Woche arbeiten müssten (ihr Einsatz fällt ja dann weg) wird sie uns ab sofort noch weniger Stunden eintragen
damit wir gut im Minus sind was sich ja dann durch Mehrabeit
ab August wieder ausgleicht.
Guten Tag,
- es ist das Unternehmerrisiko, die per Vertrag vereinbarten 30 Stunden abzufordern. Kann der Arbeitgeber diese Stunden nicht abrufen, befindet er sich im Annahmeverzug
- Mehrarbeit ist zu vergüten
- eine Ausnahme gilt dann, wenn eine gewisse Flexibiltät im Arbeitsvertrag ausdrücklich und auch hinreichend präzise (AGB Kontrolle, Transparenzgebot, etc.)vereinbart wäre.
- Geht man also für die Antwort davon aus, dass es einen Vertrag mit 30 Stunden / Woche fix gibt, dann sind derzeit keine Minusstunden angelaufen. Somit muss auch ab August nichts unentgeltlich nachgearbeitet werden.
Schönen Tag noch
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen Arbeitsvertrag der besagt, dass ich 30 Std pro
Woche eingesetzt werde.
Hier kommt es wirklich auf die exakte Formulierung an, um mögliche Konsequenzen einer Unter- oder Mehrbeschäftigung abschätzen zu können.
Da unser Laden zurzeit noch recht flau
anläuft (wurde neu eröffnet)teilt die Msrktleitung uns immer
für weniger Stunden pro Woche ein, da es sich nicht lohnt wenn
wir 30 Std p. Woche arbeiten kommen. Bis dahin für mich
verständlich, der vereinbarte Lohn wird auch normal in voller
Höhe gezahlt. Nun aber meine Frage dazu: Die junge
Maktleitung ist jetzt schwanger geworden und sagte, da sie ja
ab August nicht mehr da sei und wir dann sicherlich mehr
Stunden pro Woche arbeiten müssten (ihr Einsatz fällt ja dann
weg)wird sie uns ab sofort noch weniger Stunden eintragen
damit wir gut im Minus sind was sich ja dann durch Mehrabeit
ab August wieder ausgleicht. Ich finde aber, wenn der
Arbeitgeber im Annahmeverzug ist und mich jetzt nicht für die
vereinbarte Stundenzahl benötigt, kann er doch nicht einfach
ein paar Monate später sagen, jetzt hast du soviel
Minusstunden nun machst du das doppelt oder dreifache als
Ausgleich??
Die doppelte oder dreifache Zeit wäre ja schon rein rechtlich gar nicht möglich, sondern maximal 48 Stunden pro Woche, aber inwieweit hier ein Ausgleich mit vorher gesammeltem Minus möglich wäre, hängt auch wieder vom Vertrag und möglichen „betrieblichen Übungen“ ab.
Wenn 30 Std vertraglich vereinbart wurden, pro
Monat also 120, dann ist es doch nicht mein Problem was mit
den Minusstunden ist wenn ein Mitarbeiter wegfällt oder ? Und
laut Vertrag werden Überstunden durch Freizeit ausgeglichen,
Die Mehrarbeit würde ja hier gegen eine „Freizeit“ aufgerechnet, die Du bereits in Anspruch genommen hattest.
Ob das gegen den Vertrag verstiesse, hängt auch wieder von den genauen Formulierungen ab.
das bedeutet doch, dass die Stunden die wir dann eventuell ab
August mehr machen, als Freizeitausgleich anzurechnen sind und
nicht, wie die Marktleitung behauptet, mit den jetzigen
Minusstunden verreichnet werden.
Irre ich mich ??
Danke für alle Antworten
Guten Tag.
Ich gehe davon aus, dass DEUTSCHES Recht gilt.
Hier kommt es zunächst einmal auf den VERTRAG an.
Sofern nur „30 Wochenstunden“ vereinbart sind, die VERTEILUNG dieser Stunden auf die Woche aber NICHT, so ist es durchaus möglich, dass die Verteilung dann durch Einzelweisung im Rahmen des Direktionsrechts erfolgen kann, m.a.W. also nicht SIE entscheiden, wann Sie arbeiten kommen und wie lange täglich, sondern der Arbeitgeber - Hauptsache, es kommen 30 Stunden wöchentlich zusammen.
Es kann aber auch sein, dass der Vertrag sagt: „REGELMÄSSIG oder IN DER REGEL“ 30 Wochenstunden - dann wären auch hiervon Ausnahmen möglich, etwa derart, dass mal mehr, mal weniger als 30 Std. gearbeitet werden und nur IM SCHNITT eines Monats oder Quartals oder Jahres 30 Wochenstunden herauskommen müssen.
In diesem Falle wäre der AG auch nicht im Annahmeverzug.
Folglich müssten Sie sich den genauen Wortlaut Ihres Vertrages genau durchlesen, um so einer Antwort auf Ihre Frage näherzukommen.
Vielleicht haben meine Hinweise aber schon geholfen.
Bonne chance!
Eifelwanderer
Hallo,
so einfach kann man darauf nicht antworten, da ich den Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarungen nicht kenne. Vom Prinzip muss der Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitszeit und d.h. die Arbeit garantieren. Es sei denn die Vereinbarungen sagen was anderes. Aber das sollten Sie überprüfen.
Herzliche Grüße
efuessl
Es ist wichtig was im Arbeitsvertrag steht. Sind 30 Std / Woche festgelegt worden, dann haben Sie einen Anspruch darauf 30 Std Arbeit von ihm zu bekommen. Im Gegenzug haben Sie Ihrem Arbeitgeber angeboten für ihn 30 Std zu arbeiten. Der Vertrag ist beidseitig geschlossen worden und verlangt nach Vertragserfüllung. Erfüllt eine der vertragsschließenden Parteien ihre Verpflichtung nicht, so hat sie mit den arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Außerdem gibt es das Arbeitszeitgesetz. Auch dort sind Grenzen für die Länge der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt.
Hallo Sailem,
völlig richtig. Der Arbeitgber ist im Annahmeverzug. Sofern es keine Regelungen zur Arbeitszeit und damit auch zu „Minusstunden“ gibt, muss er Sie vertragsgemäß bezahlen. Also 30 Stunden/ Woche.
Und wenn es keinen Grund für das Aufschreiben von Minusstunden gibt (z.B. durch eine Betriebsvereinbarung), dann dürfen die Überstunden im Sommer auch nicht damit verrechnet werden.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht
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