Hallo zusammen,
ist es erlaubt die Arbeitsstunden auf den Rechnungen pauschal auszuweisen oder muss MWSt. extra ausgewiesen werden?
Und wie sieht das mit Handelswaren aus?
Gruß
Hallo zusammen,
ist es erlaubt die Arbeitsstunden auf den Rechnungen pauschal auszuweisen oder muss MWSt. extra ausgewiesen werden?
Und wie sieht das mit Handelswaren aus?
Gruß
Servus,
auf Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 € übersteigt, muss die USt immer offen (d.h. abgesetzt von den Entgelten, als Zahl, und getrennt nach Steuersätzen) ausgewiesen werden.
Ist das das, worauf Deine Frage abzielt?
Schöne Grüße
MM
Hallo und danke für die Antwort,
das ist es, worauf meine Frage abzielt. Gilt das auch für die Arbeitsstunden, wenn diese die 150€ übersteigen?
Gruß
Servus,
wenn eine Leistung fakturiert wird, die dem UStG unterliegt, gelten die Regeln des UStG.
Wenn Lohn abgerechnet wird, spielt USt keine Rolle.
Wie sich die Fakturierung einer Leistung konkret zusammensetzt, richtet sich nach der Vereinbarung der Vertragschließenden. An den Vorschriften für den USt-Ausweis ändert das nichts.
Beispiel:
Für auftragsgemäß am 35. Mai 2009 erbrachte Dienste erlaube ich mir, in Rechnung zu stellen:
- Fachgerechtes Einschrauben von drei
Glühbirnen à 60W, Entsorgung der defekten
ausgebauten Birnen 3,70 €
- Materialeinsatz pauschal 20,00 €
- Wartezeit 1 h à 13,50 € 13,50 €
- Kaugummigeld 0,70 €
- Fingernagelputzgebühr 2,20 €
- Auslagen für 1 Döner mit allem 3,50 €
- Daumennagelabnutzung 7,30 €
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Subtotal Entgelt 50,90 €
USt 19% 9,67 €
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Rechnungsbetrag 60,57 €
Hausmeisterrechnung, zahlbar sofort ohne jeden Abzug.
Schöne Grüße
MM
Wenn Lohn abgerechnet wird, spielt USt keine Rolle.
Das ist ja wohl falsch, wenn derjenige als Unternehmer zur Ust optiert hat oder gar überhaupt ustpfl. ist!
E.
Hallo Eugenie,
Das ist sehr wohl richtig.
Lohn gibts nämlich bloß bei nichtselbständiger Arbeit, und eine Lohnabrechnung ist das, was der Arbeitgeber macht oder machen lässt.
Arbeitslohn „auf Rechnung laufen lassen“ ist gar grausiger Nonsens, egal wie oft man ihn wiederholt.
Und wenn z.B. ein Handwerker irgendwieviele Einsatzstunden fakturiert, dann ist das…?
Jaa, hundert Punkte: Fakturierung einer Leistung.
Et c’est ainsi qu’Allah est grand.
Schöne Grüße
MM
7% und 19% MWSt. gesondert ausweisen
Hallo nochmal,
ist es dann notwendig auf der Rechnung die unterschiedlichen MWSt. Sätze gesondert auszuweisen?
Also die MWSt. auf 7% und 19% gesondert auf den Nettobetrag zu rechnen.
Nettobetrag 100+7%=107€
Nettobetrag 100+19%=119€
Gesamtwert(netto) 200€
+MWSt. 26€
Gesamtwert(brutto)226€
oder
Gesamtwert(netto) 200€
+MWSt 7% 7€
+MWSt 19% 19€
Gesamtwert(brutto)226€
Welche der Alternative stimmt?
Gruß
Servus,
keine der Alternativen ist richtig.
Nicht nur die USt, sondern auch die Bemessungsgrundlagen müssen nach Steuersätzen getrennt aufgeführt werden:
Leistungen zu 7% USt 100
Leistungen zu 19% USt 100
USt 7% 7
USt 19% 19
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Rechnungsbetrag 226
Einzelheiten gibts hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank!
Hallo nochmal,
danke für die Antwort!
Gruß
Alternative für Rechnungsstellung
Hi !
Wir empfehlen üblicherweise folgendes Verfahren, wenn es nicht zu viele Steuersätze gibt, dann hat man auch tatsächlich die Entgelte und die darauf entfallende USt auf einem Blick zur Nachkalkulation
steuerfrei 7 % 19% Gesamt
Leistung A 100,00 100,00
Leistung B 200,00 200,00
Leistung C 500,00 500,00
Leistung D 200,00 200,00
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Summe der Entgelte 300,00 200,00 500,00 1.100,00
Umsatzsteuer 0,00 14,00 95,00 109,00
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Rechnungsbetrag 1.209,00
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Problem ist üblicherweise nur, dass diese Darstellung 4 Spalten Platz für Zahlen braucht und damit für die Leistungsbeschreibung häufig nur noch relativ wenig Platz zur Verfügung steht. Aber zur Überprüfung finde ich diese Darstellung sinnvoller.
BARUL76
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