Hallo
hab da mal ne frage, und zwar hat mein chef eine arbeitsanweisung vor einiger zeit rausgegeben das Arbeitszettel die erst am 4 tag abgegeben werden ich die stunden nicht gutgeschrieben bekomme. aufgrund dessen habe ich auf meinen zeitkonto minus stunden. ich bin dabei den betrieb zu wechseln, habe auch gekündigt. nun habe ich die Info bekommen das ich einen minus stand von 500 std habe obwohl sie letzten monat noch auf 0 standen. er hat zurückgerechnet und das zeitkonto ändern lassen. Meine frage nun darf er das? Meine erarbeiteten stunden mir nicht gutschreiben dem kunden aber in rechnung stellen? ich bin im Handwerk tätig. Muß es wissen ob er das darf da ich sonst zum Anwalt gehen werde. DAnke im Vorraus.
Hallo,
Erst mal muss man sagen, dass der Chef vieles darf, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Insofern wird man gegen eine Anordnung, dass die Stunden innerhalb von vier Tagen aufzuschreiben sind, nichts machen können. Das allerdings rückwirkend 500 Stunden gestrichen werden, das scheint mir doch ein zu starkes Stück. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das vor Gericht standhält.
Mein Rat ist natürlich, werde Mitglied einer Gewerkschaft, dann kostet dich der Anwalt kein Geld und du hast es von vornherein mit Leuten zu tun, die sich in der Branche auskennen.
Viele Grüße
Peter