AN hat ein kleines Familienunternehmen (Versicherungsbüro). Er beschäftigt seine Frau (Buchhaltung), seinen Sohn (selbständiger Versicherungskaufmann)und eine Büroangestellte. Ein zusätzlicher ehemaliger Versicherungskaufmann ist verstorben. Dafür wurde nun ein anderer Versicherungskaufmann eingestellt, der den Außendienst erledigt und auch interne Büroaufgaben, die ebenso von der Büroangstellten gemacht werden. Ist es möglich die Arbeitsstunden der Büroangestellten um 8 Stunden herunterzusetzen, da der zusätzliche Versicherungsangestellte diese Aufgabgen ja auch erledigt und dem Unternehmen sehr hohe Lohnkosten (also betriebsbedingte Runtersetzung der Stunden) entstanden sind? Kann sich die Büroangestellte dagegen wehren?
ein Betriebsrat ist in einem so kleinen Unternehmen natürlich keine Frage. Wenn allerdings ein Vertrag besteht, ist eine Änderung von der beiderseitigen Zustimmung abhängig.
Ohne klaren Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber in dieser Situation aber am längeren Hebel.
Schlimmstenfalls kann der Arbeitgeber eine so genannte Änderungskündigung aussprechen. Das heißt, er bietet eine Änderung des Arbeitsvertrag an, die Nichtannahme der Änderung zieht die Beendigungskündigung nach sich.
In so kleinen Unternehmen herrscht zumeist ein ziemlich familiärer Zusammenhalt, so dass eine gerichtliche Auseinandersetzung für alle Parteien sehr schwer vorstellbar ist. Wahrscheinlich ist ein Gespräch bei einer Tasse Kaffee wirkungsvoller ist als ein Streit vor dem Arbeitsgericht.
Aber eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist natürlich nicht verboten und völlig unproblematisch.
Liebe Grüße, Johannes
hallo,
aus wirtschaftlichen Gründen besteht schon die Möglichkeit die Arbeitszeit der Angestellten zu reduzieren.
In großen Unternehmen geschieht dies mit einer Vorankündigungszeit und nach sozialen Gesichtspunkten.
Bsp: Verheiratet, Doppelverdiener etc…
Wie es in einem kleinen Unternehmen rechtlich aussieht kann ich dir 100%-ig nicht beantworten.
Nach deutschem Arbeitsrecht (zu anderen Rechtsordnungen wie z.B. der österreichischen kann ich nichts sagen)kann man nicht einseitig als ArbeitgeberIn Arbeitsstunden kraft Direktionsrechts unter die vertraglich vereinbarte Zahl absenken (oder erhöhen!). Es ist vielmehr eine Änderungskündigung erforderlich.
Gruß
Eifelwanderer (rapweiss.de)