Arbeitssuchend gemeldet und selbständig

Hi!

macht es Sinn, bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet zu sein, wenn die betreffende Person eh keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur hat?

Nein, nicht als arbeit_suchend_, aber arbeits_los_. Das Ganze nennt sich dann „arbeitslos ohne Leistungen“ (kurz: „alo o. L.“).
Dies hat gegenüber der „nur“ Arbeitsuchendmeldung den Vorteil, dass diese Zeit der Rentenversicherung als Anwartschaftszeit gemeldet wird und so keine Lücke entsteht. Im Gegenzug hat man aber auch mehr Pflichten, als nur alle drei Monate seine Meldung zu erneuern:

Die Voraussetzungen, um sich alo o. L.melden zu können, sind dieselben, wie bei Alokeit mit Leistungsbezug: § 16 (1) i. V. m. § 118 (1) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 16.html, http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 118.html).
§ 16 (1) Nr. 2 bzw. § 118 (1) Nr. 1 beinhaltet die Erbringung von Eigenbemühungen sowie die Verfügbarkeit des Arbeitslosen, im Detail nachzulesen in § 119 (4) + (5) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 119.html).

Kann man ein Gewerbe als Haupttätigkeit angemeldet haben und trotzdem arbeitsuchend gemeldet sein?

Arbeitsuchend ja, arbeitslos nein. Grund: § 119 (3) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 119.html):
Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit […] (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst […].

Kann die Arbeitsagentur verlangen, dass das Gewerbe als Nebentätigkeit umgeschrieben wird?

Wenn man arbeitslos gemeldet sein bzw. bleiben will, ja.

Falls ja, welchen Sinn macht dies?

Um der Verfügbarkeit nicht entgegenzustehen.

Im Endeffekt muss man also abwägen, was einem mehr bringt:
– Einschränkung der Selbständigkeit, um den Verfügbarkeitsvorschriften zu genügen, dafür aber Rentenanwartschaftszeiten gemeldet zu bekommen, oder aber
– Aufrechterhaltung der vollen Selbständigkeit zuungunsten der Rente.

Näheres zur Alokeit o.L. ist im Übrigen im Merkblatt 1 der BA nachzulesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…, und zwar:
– Seite 54, letzter Absatz, bis Seite 57, Mitte, (in Abschnitt 9 „Rentenversicherung/Altersversorgung“) i. V. m. Abschnitt 2.5 („Verfügbar sein“: Seite 17, Mitte, bis Seite 22, erster Absatz) und
– Seite 67, letzter Absatz, bis Seite 68, Mitte, (in Abschnitte 16 „Hinweise für Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen“).

Gruß
Jadzia