Hallo,
heute war ich beim Amt um mich Arbeitssuchend zumelden, damit ich wieder anspruch auf Halbweisenrente und Kindergeld habe.
Beim Amt gind es erstaunlich schnell… Daheim angekommen, wollte ich einen Brief aufsetzten den ich der Bescheinigung vom Amt hinzufüge. Bei genauerem betrachten, des Schreibens der Wehrbereichsverwaltung (bei mir zuständig für die Halbweisenrente) bemerkte ich, dass sie eine Bescheinigung fordern in der ich „Ausbildungssuchend“ bin.
Nun frage ich mich ob die dort wohl einen Unterschied sehen, zwischen Arbeit bzw. Ausbildungssuchend sehen.
Es ist in meinen Augen reine Formsache, aber ihr wisst. good old gemany
Vielen vielen Dank im Vorraus.