Hallo,
heute war ich beim Amt um mich Arbeitssuchend zumelden, damit ich wieder anspruch auf Halbweisenrente und Kindergeld habe.
Beim Amt gind es erstaunlich schnell… Daheim angekommen, wollte ich einen Brief aufsetzten den ich der Bescheinigung vom Amt hinzufüge. Bei genauerem betrachten, des Schreibens der Wehrbereichsverwaltung (bei mir zuständig für die Halbweisenrente) bemerkte ich, dass sie eine Bescheinigung fordern in der ich „Ausbildungssuchend“ bin.
Nun frage ich mich ob die dort wohl einen Unterschied sehen, zwischen Arbeit bzw. Ausbildungssuchend sehen.
Es ist in meinen Augen reine Formsache, aber ihr wisst. good old gemany
Hallo,
also wie das bei der Halbwaisenrente ist, weiss ich natürlich nicht. Beim Anspruch auf Kindergeld ist da aber ein seeeeehr großer Unterschied, sofern du bereits das 21. Lebensjahr vollendet hast??
Bis zum 21. Lebensjahr reicht es, dass du bei der Arbeitsvermittlung „arbeitslos“ gemeldet bist. Bist du bereits 21., dann musst du bei der Berufsberatung etc. „Ausbildungssuchend“ geführt werden.
Und ich vermute mal, dass auch bei der Waisenrente so ein Unterschied ist?
Hallo,
nein, du bist ja schon 21.! Du müsstest um einen Kindergeldanspruch zu haben, „Ausbildungssuchend“ bei der Berufsberatung etc gemeldet sein, oder „Eigenbemühungen um einen Ausbildungsplatz“ nachweisen.
Und das nicht nur mit 2 -3 Bewerbungen, sondern regelmäßig und durch monatliche Bewerbungen, Absagen, Zwischennachrichten etc.
zunächst einmal war ich erstaunt, dass die Agentur irgend etwas mit der Halbweisen-Rente zutun hat !??
Angeben muss man die Rente für die Errechnung der Leistungen der Agentur…
Halbweisen - Rente läuft doch aber über die Rentenversicherungs - Anstalt - werde mich nocheinmal informieren…
Der Unterschied zwischen Arbeits-suchend und Ausbildungs-suchend hat eigentlich etwas mit der Zahlung des Kindergeldes zutun …welches mit Einreichen der gesendeten Bewerbungen als Azubi ( auch rückwirkend ! ) gezahlt wird - dabei Kooperieren Agentur & Kindergeldkasse