Eine Frau hat zwei Kinder, wovon das Jüngste in 4 Monaten 3 wird. Da sie durch Umzug in ein anderes Bundesland nach dem Mutterschutz nicht mehr bei Ihrem alten Arbeitgeber anfangen kann möchte sie sich, wie es überall empfohlen wird 3-4 Monate vorher arbeitssuchend melden.
Hier bekommt sie jedoch die Auskunft das sie dies erst tun kann wenn sie die 100%ige Zusage für einen Kindergarten-/Betreuungsplatz hat (was in der Regel, trotz schon lange laufender Bewerbung, sehr kurz vor dem 3. Geburtstag - oder auch gar nicht passieren kann).
Ist das richtig? Und wenn ja wo könnte sich diese Frau dann melden um ab dem 3. Geburtstag weiter abgesichert zu sein? (Hartz IV?)
Desweiteren beabsichtigt diese Frau eigentlich sich selbständig zu machen (etwas das sie im Notfall auch mit Kind und ohne Betreuungsplatz bewältigen kann) - wofür sie, wenn sie arbeitssuchend gemeldet wäre möglicherweise auch Förderungen in Anspruch nehmen könnte. Was passiert damit wenn sie sich nicht arbeitssuchend melden „darf“.
Oder sollte sie sich einfach arbeitssuchend melden und „behaupten“ sie hat einen Betreuungsplatz?
Was könnte diese Frau theoretisch tun?