Arbeitssuchend melden, Wohnort in Frankreich

Guten Morgen zusammen,

ich hätte mal wieder eine Frage an euch:
Mein Arbeitgeber ist in Deutschland. Und zum 31.01.2013 läuft mein Arbeitsvertrag aus. Da ich momentan noch keinen neuen Vertrag vorliegen habe muss ich mich im Oktober noch laut der „3-Monats-Regelung“ arbeitssuchend melden.

Allerdings wohne ich seit Anfang diesen Jahres in Frankreich.

Wie muss ich da jetzt genau vorgehen? Melde ich mich ganz regulär in Deutschland arbeitssuchend? Und wenn ja, auf welchem Arbeitsamt?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Hallo,
vom Verständnis her würde ich sagen - beim Arbeitsamt in der Stadt des Arbeitgebers, bzw. dort, wo auch das Finanzamt (für die Grenzgängerbescheinigung) ist. Die nächste Frage wäre, ob Sie künftig in FR arbeiten möchten, dann würde ich dort mal zur Marie gehen und mich erkundigen. Bei mir hatten die immer ein offenes Ohr und haben mir bei allem geholfen.
Gruss, Claudia

Hallo Claudia,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Meinung war ich auch. Allerdings wollte ich erst einmal nachfragen wie so die Erfahrungswerte sind.

Ich werde dann mal beim zuständigen Arbeitsamt anrufen und genau nachfragen, ob ich nun bei meinen Unterlagen etwas besonderes beachten muss.
Ich habe vor weiterhin in Deutschland zu arbeiten.

Vielen Dank!!!
LG Laura

… und nicht vergessen: Die deutsche Argumentation lautet immer - das geht nur, wenn Sie in Deutschland wohnen. Nicht darauf einlassen! Ich antworte immer: Wir leben in der EU und in der EU darf ich doch wohnen wo ich möchte! Seltsamerweise war dann doch alles möglich…