man sollte sich arbeitssuchend melden. Auch wenn kein Alg gezahlt wird. Es ist wichtig für die Weiterzahlung des Kindergeldes und den KV-Familienhilfeanspruch von 18 -23jährigen.
man sollte sich arbeitssuchend melden. Auch wenn kein Alg
gezahlt wird. Es ist wichtig für die Weiterzahlung des
Kindergeldes und den KV-Familienhilfeanspruch von 18
-23jährigen.
Das Kindergeld gäbe es in dem kurzen Zeitraum auch ohne „arbeitssuchend melden“;
aber das „arbeitssuchend melden“ zählt bei der späteren Rente mit.