Hallo,
ich habe eine Frage zur arbeitssuchend-Meldung, und zwar in zwei Fällen:
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Ich: Bin gerade im letzten Studiensemester und bewerbe mich eifrig. Mein Studium schließe ich voraussichtlich im Februar ab. Ich hoffe, direkt im März eine Stelle zu haben aber da z.B. Trainee-Programme feste Einstiegstermine haben, kann es auch April oder Mai sein.
Sollte ich mich arbeitssuchend melden, um Bewerbungskosten erstattet zu bekommen? -
Mein Freund: Hat sein Studium im August beendet und ist direkt nach der Abschlussprüfung für 4 Monate ins außereuropäische Ausland gegangen für ein Praktikum, hat sich aber weder um irgendwelche Meldungen beim Arbeitsamt noch um Kranken/Sozialversicherung gekümmert. Auch er bewirbt sich im Moment, aber da vor einer Einstellung gewöhnlich persönliche Gespräche stattfinden und er erst Ende Dezember wieder in Deutschland ist, wird das wohl zum 1.1. nichts mit dem Berufseinstieg.
Was hätte er vor der Abreise tun müssen? (KV?)
Was für Konsequenzen hat das?
Was sollte er tun wenn er wieder da ist? (Arbeitslos melden?)
Danke schon mal!