Arbeitssuchend-Meldung nach Studienende

Hallo,

ich habe eine Frage zur arbeitssuchend-Meldung, und zwar in zwei Fällen:

  1. Ich: Bin gerade im letzten Studiensemester und bewerbe mich eifrig. Mein Studium schließe ich voraussichtlich im Februar ab. Ich hoffe, direkt im März eine Stelle zu haben aber da z.B. Trainee-Programme feste Einstiegstermine haben, kann es auch April oder Mai sein.
    Sollte ich mich arbeitssuchend melden, um Bewerbungskosten erstattet zu bekommen?

  2. Mein Freund: Hat sein Studium im August beendet und ist direkt nach der Abschlussprüfung für 4 Monate ins außereuropäische Ausland gegangen für ein Praktikum, hat sich aber weder um irgendwelche Meldungen beim Arbeitsamt noch um Kranken/Sozialversicherung gekümmert. Auch er bewirbt sich im Moment, aber da vor einer Einstellung gewöhnlich persönliche Gespräche stattfinden und er erst Ende Dezember wieder in Deutschland ist, wird das wohl zum 1.1. nichts mit dem Berufseinstieg.
    Was hätte er vor der Abreise tun müssen? (KV?)
    Was für Konsequenzen hat das?
    Was sollte er tun wenn er wieder da ist? (Arbeitslos melden?)

Danke schon mal!

Hallo,

ich habe eine Frage zur arbeitssuchend-Meldung, und zwar in
zwei Fällen:

  1. Ich: Bin gerade im letzten Studiensemester und bewerbe mich
    eifrig. Mein Studium schließe ich voraussichtlich im Februar
    ab. Ich hoffe, direkt im März eine Stelle zu haben aber da
    z.B. Trainee-Programme feste Einstiegstermine haben, kann es
    auch April oder Mai sein.
    Sollte ich mich arbeitssuchend melden, um Bewerbungskosten
    erstattet zu bekommen?

Zum Arbeitsförderungsrecht bin ich leider kein kompetenter Ansprechpartner.

  1. Mein Freund: Hat sein Studium im August beendet und ist
    direkt nach der Abschlussprüfung für 4 Monate ins
    außereuropäische Ausland gegangen für ein Praktikum, hat sich
    aber weder um irgendwelche Meldungen beim Arbeitsamt noch um
    Kranken/Sozialversicherung gekümmert. Auch er bewirbt sich im
    Moment, aber da vor einer Einstellung gewöhnlich persönliche
    Gespräche stattfinden und er erst Ende Dezember wieder in
    Deutschland ist, wird das wohl zum 1.1. nichts mit dem
    Berufseinstieg.
    Was hätte er vor der Abreise tun müssen? (KV?)
    Was für Konsequenzen hat das?

Unter der Annahme, dass er nach Deutschland zurückkehrt, ohne sofort eine Beschäftigung aufnimmt, kann er – sofern er vor seinem Auslandsaufenthalt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war – unter bestimmten Voraussetzungen nach seiner Rückkehr freiwilliges Mitglied werden. Erfüllt er die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung nicht, wird er – sofern er vor seinem Auslandsaufenthalt ob als Mitglied oder im Rahmen der Familienversicherung versichert war – versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für diesen Personenkreis sind die Auswirkungen beider Mitgliedschaften nahezu identisch, weil die Beiträge auf derselben Bemessungsgrundlage erhoben werden.

Insofern sehe ich hinsichtlich der KV kein Versäumnis.

Ergänzend schlage ich vor, die Nachweise über eine Beschäftigung und mögliche Beitragszahlung zu einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung sorgfältig aufzubewahren, denn Deutschland hat mit zahlreichen Staaten auch außerhalb Europas Sozialversicherungsabkommen, über die rentenrechtliche Zeiten unter bestimmten Umständen zusammen gerechnet werden können. Auch wenn derzeit kein Abkommen besteht, kann dies bis zu einem Leistungsbezug noch entstehen.

Für den bevorstehenden Studienabschluss wünsche ich viel Erfolg!

Hallo,

ich habe eine Frage zur arbeitssuchend-Meldung, und zwar in
zwei Fällen:

  1. Ich: Bin gerade im letzten Studiensemester und bewerbe mich
    eifrig. Mein Studium schließe ich voraussichtlich im Februar
    ab. Ich hoffe, direkt im März eine Stelle zu haben aber da
    z.B. Trainee-Programme feste Einstiegstermine haben, kann es
    auch April oder Mai sein.
    Sollte ich mich arbeitssuchend melden, um Bewerbungskosten
    erstattet zu bekommen?

Antwort: wie sich die Erstattung von Bewerbungskosten auf die Meldung beim Arbeitsamt auswirken kann ich leider nicht beurteilen, da ich mich nur in der Krankenversicherung auskenne. Krankenversichert wird man dadurch auf jeden Fall nicht! Da ist entweder eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung (bis 25 Jahren) angesagt.

  1. Mein Freund: Hat sein Studium im August beendet und ist
    direkt nach der Abschlussprüfung für 4 Monate ins
    außereuropäische Ausland gegangen für ein Praktikum, hat sich
    aber weder um irgendwelche Meldungen beim Arbeitsamt noch um
    Kranken/Sozialversicherung gekümmert. Auch er bewirbt sich im
    Moment, aber da vor einer Einstellung gewöhnlich persönliche
    Gespräche stattfinden und er erst Ende Dezember wieder in
    Deutschland ist, wird das wohl zum 1.1. nichts mit dem
    Berufseinstieg.
    Was hätte er vor der Abreise tun müssen? (KV?)
    Was für Konsequenzen hat das?
    Was sollte er tun wenn er wieder da ist? (Arbeitslos melden?)

Antwort: Hier kann ich nur dasselbe antworten, wie bei Frage 1!

Viele Grüße
Frankie

Danke schon mal!

Hallo!

Sorry, dass ich die Frage nicht beantworten kann, aber ich habe mein Profil leider noch nicht geändert und arbeite seit ein paar Jahren nur noch im Bereich Beitragseinzug/Vollstreckung.

Aber vielleicht kann ja jemand anderes die Frage beantworten.

Schon jetzt frohe Weihnachten!

Hallo,

grundsätzlich wäre zur Beantwortung deiner Frage zur die Altersangabe hilfreich gewesen.

Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) endet mit dem Ende des Studiums, faktisch aber mit dem Ende des Semesters, in dem das Studium abgeschlossen wurde.

Die Meldung als Arbeitssuchende/r ist ratsam, weil auch ohne den tätsächlichen Bezug von Geldleistungen u. U. von der Arbeitsagentur die Krankenversicherung übernommen werden kann, sofern erforderliche Vorversicherungszeiten vorhanden sind. Kann man aber pauschal nicht beurteilen bzw. beantworten (aber die Agentur für Arbeit schon…).

Wie es mit der Übernahme von Bewerbungskosten aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Zu deinem Freund ist folgendes zu sagen:

Wenn er in den letzten Monaten ein Praktikum im Ausland absolviert hat, sollte er im Regelfall nach dortigem Recht - hoffentlich und in irgendeiner Form - versichert gewesen sein. Zur Beurteilug müsste man wiederum wissen, in welchem Land er sich befand. Da gibt es nämlich die unterschiedlichsten Sozialversicherungsabkommen, und wiederum mit ganz vielen Ländern auch nicht…

Wichtiger ist ja hier aber die Frage, wie er nach seiner Rückkehr versichert sein wird. Sofern seine deutsche Krankenversicherung mit dem Verzug ins Ausland endete, lebt diese bei seiner Rückkehr wieder auf. Allerdings nicht automatisch oder zufällig - also: sofort nach der Rückkehr hin zu seiner alten Krankenkasse und den Status klären!

Gruß

Frank