Arbeitssuchend oder arbeitlos melden?

Hallo,

Mal eine theoretische Frage zur Meldung an die Arbeitsagentur wenn ein fiktiver AN einen befristeten Vertrag mit folgender Klausel hat.

I. " das Arbeitsverhältnis ist befristet bis 31.10.2012 … das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist ohne das einer Kündigung bedarf… …
… wird der Arbeitnehmer über den in Ziffer I genannten Zeitraum hinaus weiter beschäftigt verlängert sich das Arbeitsverhältnis um ein Jahr.

So und jetzt zur Frage. Angenommen der AN ist sich sicher weiterhin gebraucht zu werden, befürchtet jedoch einen neuen Arbeitsvertrag mit geringeren Bezügen angeboten zu bekommen. (neu eingestellte Kollegen haben so einen) Um so einen schlechteren Vertrag erstmal ablehnen zu können möchte der AN sicherstellen für den Fall der Fälle auch Bezüge von der Arbeitsagentur zu bekommen.

Welche Meldung müsste der fiktive AN bei der Arbeitsagentur abgeben, er sucht ja eigentlich keine neue Arbeit, er will sich ja nur die bessere Verhandlungsposiiton sichern, und natürlich auch ALGI falls es schiefgeht.

Danke und Gruß vonsales

Sicherheitshalber sollte sich ein AN mit einem befristeten Vertrag immer 3 Monate vor Ablauf arbeitssuchend melden.

Falls es den mit dem neuen Vertrag doch nicht klappt könnte es eine Sperre geben.