Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,
Ich habe eine Frage:
Wenn jemand Arbeitslos ist und Transferleistungen erhält und Kleinunternehmer ist, reicht dort eine EÜR und eine Bescheinigung des Arbeitsamtes??
Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,
Ich habe eine Frage:
Wenn jemand Arbeitslos ist und Transferleistungen erhält und Kleinunternehmer ist, reicht dort eine EÜR und eine Bescheinigung des Arbeitsamtes??
Dem FA ist es im Prinzip völlig wurscht, ob ein Gewerbetreibender noch auf LSt-Karte arbeitet oder nicht.
Die Anforderungen sind immer gleich.
In der ESt-Erklärung ist der Gewinn anzugeben, ggf die Anlage EÜR auszufüllen, und das Alo-Geld als Lohnersatzleistung anzugeben.