Guten Tag,
muß ein gekündigter Arbeitnehmer, der aber noch in der Kündigungsfrist ist und sich bereits bei der AA als arbeitssuchend gemeldet hat, im Falle einer Krankheit diese neben dem Arbeitgeber und der Krankenkasse auch der AA melden?
Danke
M
Guten Tag,
muß ein gekündigter Arbeitnehmer, der aber noch in der
Kündigungsfrist ist und sich bereits bei der AA als
arbeitssuchend gemeldet hat, im Falle einer Krankheit diese
neben dem Arbeitgeber und der Krankenkasse auch der AA melden?
Nein, denn derzeit ja noch beim AG beschäftigt, erst wenn er arbeitslos ist, ist das AA über die AU zu informieren.
Schönen Tag noch.
Danke
M
Hallo,
muß ein gekündigter Arbeitnehmer, der aber noch in der Kündigungsfrist ist und sich bereits bei der AA als arbeitssuchend
- arbeitsuchend oder arbeitslos??? Wenn arbeitslos: Wurde ALG I beantragt?
gemeldet hat, im Falle einer Krankheit diese neben dem Arbeitgeber und der Krankenkasse auch der AA melden?
- Nein. Erst ab Beginn der Arbeitslosigkeit (und das auch nur, wenn ALG I beantragt wurde oder bereits bezogen wird).
Grüße VW28