Künstlersozialversicherung und zurück in die GKV
Hallo Mia,
ich bin auch Student und beschäftige mich zufälligerweise ebenfalls damit, wie
ich einmal in die GKV zurückkommen kann. Zu deiner Anfrage fällt mir folgendes
ein:
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Dass eine Meldung als „arbeitssuchend“ die Rückkehr in die GKV ermöglicht,
denke ich zwar nicht, würde ich aber furchtlos bei der Arbeitsagentur erfragen.
Ich nehme an, du weißt schon, dass es in manchen Städten (z.B. Köln) sog.
Hochschulteams gibt, bei denen Berater für solche und andere Fragen von
Studenten/Studienabgängern bereit stehen.
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Dass eine bestehende private Krankenversicherung die Anerkennung der
Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung erschweren würde,
stimmt nicht (woher hast du das?). Laut
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind ganz andere Voraussetzungen
entscheidend:
I. künstlerische oder publizistische (Lehr-)Tätigkeit nach KSVG,
II. diese Tätigkeit muss in beruflicher Selbständigkeit ausgeübt werden,
III. die Tätigkeit muss erwerbsmäßig ausgeübt werden,
IV. die Tätigkeit muss auf Dauer ausgeübt werden, und es darf nicht mehr als
ein Arbeitnehmer angestellt sein.
Wenn du dich also als selbständige Künstlerin bei der Künstlersozialkasse
meldest (und dazu bist du rechtlich gesehen verpflichtet), spielt sich die
Feststellung einer Versicherungspflicht nach KSVG in der Auslegung deiner
Situation innerhalb dieser Kategorien ab. Dabei sind I. und II. übrigens
diejenigen Kategorien, in denen die KSK bei der Beurteilung am ehesten „zickt“…
(Nicht zu verwechseln mit der steuerrechtlichen Anerkennung durch das
Finanzamt als „Freiberuflerin“ in Abgrenzung zur normalen „Gewerbetreibenden“!)
- Fällst du dann unter die Versicherungspflicht nach KSVG, hast du das
gesetzlich verbriefte „außerordentliche Kündigungsrecht“ bei deiner privaten
Krankenversicherung (zum Ende desjenigen Monats, in dem du ihr den Eintritt der
Versicherungspflicht nachweist) und kannst dir eine der gesetzlichen
Krankenversicherungen aussuchen.
Übrigens: Laut KSV-Gesetz könntest du dich als Berufsanfänger unabhängig von der
Einkommenshöhe von der GKV-Pflicht befreien lassen, in der privaten KV bleiben
und einen Zuschuss zu deinen Versichungsbeiträgen beantragen. Aber das willst du
ja eben nicht (was auch sinnvoll ist, solange du nicht absehbar dauerhaft ein
ordentlich hohes Einkommen und/oder ein millionenschweres Vermögen hast und eine
zukünftige Familiengründung mit Sicherheit ausschließt. Aber das hast du wohl
auch schon mitbekommen
Trotzdem zur Info: Hat man sich auf Antrag von der GKV-
Pflicht befreien lassen, kann man als „Berufsanfänger“ innerhalb der ersten drei
Jahre der Berufsausübung auch wieder in die GKV zurück, indem man der KSK
schriftlich erklärt, „dass die Befreiung enden soll“. Nach dieser Drei-Jahres-
Frist ist im Rahmen der KSV aber keine Rückkehr mehr zur GKV möglich
(versicherungsfreie Zeiten werden aber der Frist zugerechnet).
Die Künstlersozialversicherung ist eine wichtige Perspektive für alle
künstlerischen und publizistischen Berufe, und man sollte sich unbedingt früh
damit im Detail befassen. Ich habe meine Kenntnisse aus folgendem Buch, das ich
sehr verständlich und hilfreich finde. Die 10 Euro dafür sind jedenfalls nicht
wech, um zu verstehen, worum es in der Künstlersozialversicherung geht) :
Andri Jürgensen;
»Ratgeber Künstlersozialversicherung. Vorteile, Voraussetzungen, Verfahren«
(Beck Rechtsratgeber im dtv)
- Aufl. 2002
Der Autor des Buches ist Rechtsanwalt und unterhält zu dem Thema eine Website:
http://www.kunstrecht.de
Bei der Künstlersozialkasse sind Originalinformationen und der KSV-Gesetzestext
downloadbar:
http://www.kuenstlersozialkasse.de
Gruß,
Der Kucker
GKV=Gesetzliche Krankenversicherung, KSK=Künstlersozialkasse, KSVG=
Künstlersozialversicherungsgesetz