Arbeitssuchend und zurück in die GKV?

Hallo an alle!
Im Moment bin ich Studentin und privat versichert. Nach dem Studium möchte ich gerne zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Leider sieht die Situation auf dem Arbeitsmarkt, was mein Fach betrifft, sehr düster aus, besonders bei den festen Anstellungen. Also habe ich die Wahl, nach dem Studium erst mal freiberuflich tätig zu sein oder sogar mich arbeitssuchend zu melden.

Kann ich aufgrund dieser Meldung als arbeitssuchend dann zurück in die gesetzliche Krankenkasse? Als Studentin habe ich nur freiberuflich auf Honorarbasis gearbeitet und war deshalb nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Daher habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wenn ich anfange freiberuflich zu arbeiten, werde ich am Anfang ein geringes Einkommen haben - für eine private Versicherung und Lebensunterhalt reicht das jedenfalls nicht aus. Und um über die Künstlersozialkasse pflichtversichert zu werden, ist es empfehlenswert bei der GKV zu sein, sonst ist die Aufnahme in die Künstlersozialkasse sehr schwierig.
Ich bin für alle Tipps, Informationen und Linkhinweise sehr dankbar!
Viele Grüße,
J.

nein
die Versicherungsart heist „Pflichtversicherung“. Ist also für alle Pflichtversicherte, also Arbeitnehmer.
Natürlich haben diejenigen, die bisher Pflichtverwichert waren und jetzt darüber verdienen, bzw. sich selbständig machen die Möglichkeit, sich weiter dort zu versichern, nicht jodoch diejenigen, die diese Solidargemeinschaft verlassen haben (gleichgültig ob privat versichert oder gar nicht versichert).
Du müstest schon irgend einen Job annehmen, der mindestens 1 Jahr besteht. Ob als Akademikerin oder Putzfrau.
Doch wenn Du privat versichert bist und Dir sie Beiträge zu hoch sind, dann wechsele doch den Tarif! Oder vereinbare eine höhere Selbstbeteiligung. Du hast doch auch in der Kasse eine SB.
Grüße
Babalou

Hallo!

Im Moment bin ich Studentin und privat versichert. Nach dem
Studium möchte ich gerne zurück in die gesetzliche
Krankenversicherung. Leider sieht die Situation auf dem
Arbeitsmarkt, was mein Fach betrifft, sehr düster aus,
besonders bei den festen Anstellungen. Also habe ich die Wahl,
nach dem Studium erst mal freiberuflich tätig zu sein oder
sogar mich arbeitssuchend zu melden.

Kann ich aufgrund dieser Meldung als arbeitssuchend dann
zurück in die gesetzliche Krankenkasse? Als Studentin habe ich
nur freiberuflich auf Honorarbasis gearbeitet und war deshalb
nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Daher habe ich
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Du hast zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber - wenn du bedürftig bist - Anspruch auf ALG II. Wenn du ALG II bekommst, wirst du über die Agentur für Arbeit automatisch in der GKV pflichtversichert.

Gruß
Tanja

Künstlersozialversicherung und zurück in die GKV
Hallo Mia,
ich bin auch Student und beschäftige mich zufälligerweise ebenfalls damit, wie
ich einmal in die GKV zurückkommen kann. Zu deiner Anfrage fällt mir folgendes
ein:

  1. Dass eine Meldung als „arbeitssuchend“ die Rückkehr in die GKV ermöglicht,
    denke ich zwar nicht, würde ich aber furchtlos bei der Arbeitsagentur erfragen.
    Ich nehme an, du weißt schon, dass es in manchen Städten (z.B. Köln) sog.
    Hochschulteams gibt, bei denen Berater für solche und andere Fragen von
    Studenten/Studienabgängern bereit stehen.

  2. Dass eine bestehende private Krankenversicherung die Anerkennung der
    Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung erschweren würde,
    stimmt nicht (woher hast du das?). Laut
    Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind ganz andere Voraussetzungen
    entscheidend:

I. künstlerische oder publizistische (Lehr-)Tätigkeit nach KSVG,
II. diese Tätigkeit muss in beruflicher Selbständigkeit ausgeübt werden,
III. die Tätigkeit muss erwerbsmäßig ausgeübt werden,
IV. die Tätigkeit muss auf Dauer ausgeübt werden, und es darf nicht mehr als
ein Arbeitnehmer angestellt sein.

Wenn du dich also als selbständige Künstlerin bei der Künstlersozialkasse
meldest (und dazu bist du rechtlich gesehen verpflichtet), spielt sich die
Feststellung einer Versicherungspflicht nach KSVG in der Auslegung deiner
Situation innerhalb dieser Kategorien ab. Dabei sind I. und II. übrigens
diejenigen Kategorien, in denen die KSK bei der Beurteilung am ehesten „zickt“…
(Nicht zu verwechseln mit der steuerrechtlichen Anerkennung durch das
Finanzamt als „Freiberuflerin“ in Abgrenzung zur normalen „Gewerbetreibenden“!)

  1. Fällst du dann unter die Versicherungspflicht nach KSVG, hast du das
    gesetzlich verbriefte „außerordentliche Kündigungsrecht“ bei deiner privaten
    Krankenversicherung (zum Ende desjenigen Monats, in dem du ihr den Eintritt der
    Versicherungspflicht nachweist) und kannst dir eine der gesetzlichen
    Krankenversicherungen aussuchen.

Übrigens: Laut KSV-Gesetz könntest du dich als Berufsanfänger unabhängig von der
Einkommenshöhe von der GKV-Pflicht befreien lassen, in der privaten KV bleiben
und einen Zuschuss zu deinen Versichungsbeiträgen beantragen. Aber das willst du
ja eben nicht (was auch sinnvoll ist, solange du nicht absehbar dauerhaft ein
ordentlich hohes Einkommen und/oder ein millionenschweres Vermögen hast und eine
zukünftige Familiengründung mit Sicherheit ausschließt. Aber das hast du wohl
auch schon mitbekommen :smile: Trotzdem zur Info: Hat man sich auf Antrag von der GKV-
Pflicht befreien lassen, kann man als „Berufsanfänger“ innerhalb der ersten drei
Jahre der Berufsausübung auch wieder in die GKV zurück, indem man der KSK
schriftlich erklärt, „dass die Befreiung enden soll“. Nach dieser Drei-Jahres-
Frist ist im Rahmen der KSV aber keine Rückkehr mehr zur GKV möglich
(versicherungsfreie Zeiten werden aber der Frist zugerechnet).

Die Künstlersozialversicherung ist eine wichtige Perspektive für alle
künstlerischen und publizistischen Berufe, und man sollte sich unbedingt früh
damit im Detail befassen. Ich habe meine Kenntnisse aus folgendem Buch, das ich
sehr verständlich und hilfreich finde. Die 10 Euro dafür sind jedenfalls nicht
wech, um zu verstehen, worum es in der Künstlersozialversicherung geht) :

Andri Jürgensen;
»Ratgeber Künstlersozialversicherung. Vorteile, Voraussetzungen, Verfahren«
(Beck Rechtsratgeber im dtv)

  1. Aufl. 2002

Der Autor des Buches ist Rechtsanwalt und unterhält zu dem Thema eine Website:
http://www.kunstrecht.de

Bei der Künstlersozialkasse sind Originalinformationen und der KSV-Gesetzestext
downloadbar:
http://www.kuenstlersozialkasse.de

Gruß,
Der Kucker

GKV=Gesetzliche Krankenversicherung, KSK=Künstlersozialkasse, KSVG=
Künstlersozialversicherungsgesetz