Arbeitssuchender Problem mit Arbeitgeber!

Hallo!

Ein Arbeitssuchender der auch als Ausbildungssuchend gemeldet ist, bekam eine Arbeitsstelle bei einem Lackierbetrieb. Er bewarb sich vorher mit einer Bewerbungsmappe als Lackiererhelfer. Bei dem Vorstellungsgespräch machte der Chef mit dem Arbeitssuchenden eine 2-wöchige Einarbeitungszeit aus. Der Arbeitssuchende machte sich keine sorgen und Arbeitete Fleißig jeden Tag min. 10std. und das 7-tage die woche. Nach einer Woche, interessierte es den Arbeiter ob er die sogenannte Einarbeitungszeit bezahlt bekommt!Als er zum Chef gegangen ist, sagte der Chef auf einmal aus heiterem Himmel:„Nein, das ist ja von vornherein klar das sie das nicht bezahlt bekommen, sie machen ja ein Praktikum“. Dabei war von Praktikum niemals eine Rede. Praktikum und Einarbeitungszeit ist ja wohl nicht das selbe?. Der Arbeiter hat nun eine Woche (ca. 80stunden) gearbeitet und sah es nicht mehr ein auch noch eine Weitere woche umsonst zu arbeiten. Der Chef sagte dem Arbeiter zwar dann den Vertrag zu, jedoch konnte der Arbeiter sich dessen nicht sicher sein da der chef ihm sehr unseriös erschien.

Hat der Arbeiter Recht auf Auszahlung (Lohn) seiner arbeit die er eine woche lang verrichtet hat?

Gruß

Hallo trutankdogg,

Hat der Arbeiter Recht auf Auszahlung (Lohn) seiner arbeit die
er eine woche lang verrichtet hat?

Ja, prinzipiell schon. Bekommt derjenige Leistungen von der AA? War das „Praktikum“ mit der AA abgesprochen?

MfG

Hallo!

Der Betreffende hat mit der AA über die Arbeitsstelle gesprochen. Die AA hat gemeint, das der Arbeitssuchende ohne Probleme die Arbeit dort beginnen kann, da die Person keine ALG bezieht.

Die AA hat gemeint, das der Arbeitssuchende ohne
Probleme die Arbeit dort beginnen kann, da die Person keine
ALG bezieht.

Na dann gibts auch keine Probleme mit der AA.

Klar kann der AN Bezahlung verlangen, wenn nicht ausdrücklich sowas wie ein unbezahltes Praktikum vereinbart wurde.

MfG

Nein, wie gesagt, es war nur von einer „Einarbeitungszeit“ die rede. Unter der der AN verstanden hat:„es wird ihm gezeigt was er zu arbeiten hat, die Umgebung, den Arbeitsbereich usw“. Ihm war eigentlich klar das er diese Zeit auch bezahlt bekommen würde, sonst hätte er sich nicht so angestrengt und Fleiß gezeigt indem er jeden Tag bis zu 13h gearbeitet hat!

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Hallo!

Also weiß jetzt doch niemand weiter?

Hallo!

Also weiß jetzt doch niemand weiter?

Wieso? Es wurde doch schon bestätigt, dass die Tätigkeit zu bezahlen ist, was soll man dazu sonst noch sagen?

MfG

Und in einem Gerichtsstreit würde eindeutig der AN das Recht erhalten?

Und in einem Gerichtsstreit würde eindeutig der AN das Recht
erhalten?

Das kann dir aus der Ferne keiner 100%ig zusichern. Vielleicht zieht ja der AG noch irgedeinen Zeugen aus dem Ärmel der dann (gelogenerweise?) bestätigt, dass von vornherein eine Art unbezahltes Praktikum vereinbart war oder was weiß ich.

Aber eins dürfte ziemlich sicher sein, wenn keine Forderung gestellt wird bzw. im Ernstfall nicht geklagt wird, dann gibts gar nichts!