Hat man die 3monatige Frist zur Arbeitssuchendmeldung überschritten bei befristetem Arbeitsverhältnis tritt offenbar eine einwöchige Sperre ein, egal ob sie um einen Tag oder 3 Monate überschritten wurde, oder?
Offenbar bedeutet diese Arbeitssuchendmeldung nun schon wieder jede Menge Aufwand. Ausfüllen von Unterlagen, Termin beim Arbeitsvermittler, Erstellen von Bewerbungsunterlagen, und offenbar auch Bewerbungen werden evt. ggefordert werden?!?!
Der befristete Arbeitnehmer geht zu 99% davon aus, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird. 1% steht für wirtschaftliche Probleme der Firma, so dass eh Personal abgebaut werden müsste.
Der befristete Arbeitnehmer kann schlecht lügen und sich daher nicht vorstellen, sich bei Firmen zu bewerben, obwohl er seinen Job gar nicht wechseln will (super Arbeitsbedingungen für Mütter mit kleinen Kindern). Auch hält der AN es nicht für sinnvoll sich potentiellen neuen AGs gegenüber anzupreisen, vielleicht sogar eine Zusage zu erhalten, um dann zu sagen: „och nö, ich bleib lieber in meiner alten Firma“. Womit man sich natürlich auch spätere Einstellungschancen in dieser Firma verspielt…
Und auf ständige Termine beim Arbeitsvermitller hat der AN schon gar keine Lust, zumindest nicht so lange keine echte Arbeitslosigkeit vorliegt.
Nun die Frage: Sollte der AN das Ganze vielleicht einfach umgehen, in dem er die sowieso bereits zu spät (7 Tage) eingeleitete Arbeitssuchendmeldung einfach zurückzieht, da die Strafe ja so oder so eine Woche beträgt oder könnte so etwas in dem 1%igen Fall dann doch noch andere Konsequenzen nach sich ziehen?
Nehmt mir diese „blöde“ Frage nicht übel. Ich bin entsetzt über die Bürokratie des Arbeitsamtes und habe den Eindruck, dass auf diese Art auch Arbeitsplätze beim AA geschaffen werden, bezahlt von unseren Steuergeldern … und musste mir grad mal Luft machen. EIne Antwort/Empfehlung wäre aber dennoch toll!!!