Arbeitssuchendmeldung Frist überschritten

Hat man die 3monatige Frist zur Arbeitssuchendmeldung überschritten bei befristetem Arbeitsverhältnis tritt offenbar eine einwöchige Sperre ein, egal ob sie um einen Tag oder 3 Monate überschritten wurde, oder?

Offenbar bedeutet diese Arbeitssuchendmeldung nun schon wieder jede Menge Aufwand. Ausfüllen von Unterlagen, Termin beim Arbeitsvermittler, Erstellen von Bewerbungsunterlagen, und offenbar auch Bewerbungen werden evt. ggefordert werden?!?!

Der befristete Arbeitnehmer geht zu 99% davon aus, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird. 1% steht für wirtschaftliche Probleme der Firma, so dass eh Personal abgebaut werden müsste.

Der befristete Arbeitnehmer kann schlecht lügen und sich daher nicht vorstellen, sich bei Firmen zu bewerben, obwohl er seinen Job gar nicht wechseln will (super Arbeitsbedingungen für Mütter mit kleinen Kindern). Auch hält der AN es nicht für sinnvoll sich potentiellen neuen AGs gegenüber anzupreisen, vielleicht sogar eine Zusage zu erhalten, um dann zu sagen: „och nö, ich bleib lieber in meiner alten Firma“. Womit man sich natürlich auch spätere Einstellungschancen in dieser Firma verspielt…

Und auf ständige Termine beim Arbeitsvermitller hat der AN schon gar keine Lust, zumindest nicht so lange keine echte Arbeitslosigkeit vorliegt.

Nun die Frage: Sollte der AN das Ganze vielleicht einfach umgehen, in dem er die sowieso bereits zu spät (7 Tage) eingeleitete Arbeitssuchendmeldung einfach zurückzieht, da die Strafe ja so oder so eine Woche beträgt oder könnte so etwas in dem 1%igen Fall dann doch noch andere Konsequenzen nach sich ziehen?

Nehmt mir diese „blöde“ Frage nicht übel. Ich bin entsetzt über die Bürokratie des Arbeitsamtes und habe den Eindruck, dass auf diese Art auch Arbeitsplätze beim AA geschaffen werden, bezahlt von unseren Steuergeldern … und musste mir grad mal Luft machen. EIne Antwort/Empfehlung wäre aber dennoch toll!!!

Hallo,

Nehmt mir diese „blöde“ Frage nicht übel. Ich bin entsetzt
über die Bürokratie des Arbeitsamtes

und ich bin entsetzt davon wie manche mit ihrem Leben umgehen.

Bürokratie kann man es auch nennen, aber es wird doch hier etwas gewollt. Geld vom Staat also wo ist das Problem sich die Unterlagen zusammen zu suchen, seine Bewerbungsmappe auf den aktuellen Stand zu bringen und das alles zum AA zu bringen? Wenn jemand Kinder zu versorgen hat dann sollte es ihm nicht egal sein ob er 1 Woche gesperrt wird denn das Geld fehlt dann den Kindern oder wo sollte dann eingespart werden?? An den Bewerbungsmappen???
Gruß SUnny

nein, nein, nein … Der Arbeitnehmer will doch gar kein Geld vom Staat. Der Vertrag wird weiterlaufen, es sei denn, es gibt einen neuen 9/11 und die Wirtschaft und somit auch die derzeitige Firma bricht zusammen, so dass eh Personal abgebaut werden müsste. Ansonsten wird der Vertrag doch verlängert, so dass überhaupt keine Arbeitslosigkeit entsteht.

Die Frist zur Arbeitssuchendmeldung hat der AN ja nun sowieso schon versäumt, so dass ihm die einwöchige Sperrung ja eh droht, sollte o.g. unwahrscheinlicher Fall eintreten.

Bewerbungsmappe ist kein Problem, die liegt parat. Aber die Behördengänge nerven. Schließlich geht der AN ja arbeiten und möchte seine Freizeit lieber mit den Kindern verbringen. Der AG könnte ihn zwar für solche Termine freistellen … aber wozu, der AG will doch gar nicht, dass sein Mitarbeiter sich woanders bewirbt!!!

Und der Mitarbeiter will sich auch nicht bei anderen Firmen bewerben, weil er zu 99% in seiner jetzigen Firma weiterbeschäftigt wird und diese kinderfreundliche Stelle momentan auch nicht gegen ein höheres Gehalt aber ungewisses Arbeitsklima eintauschen wird.

Wozu dem Amt und anderen Firmen nur Arbeit machen???

Hallo,
dann wird es doch kein Problem für den AN sein vom AG eine Besceinigung vom AG zu bekommen in der steht das der AN auch weiter beschäftigt wird.

Denn wenn dann etwas passiert, wie der 9/11 oder dieses 1% dann ist der AN mit seinen Kindern auf der sicheren Seite und hat alles dafür getan das alles abgesichert ist. Für den Fall das die Sperre mehr als 1 Woche besteht und kein erneuter AV zustande kommt.

Gruß SUnny

Wäre ich der AG … ich würde 3 Monate vor Ablauf überhaupt nichts bescheinigen, dann hätte der AG ja auch gleich einen unbefristeten Vertrag geben können.

Im Übrigen ist heute Post vom Amt eingetroffen, mit dem Fragebogen und der Aufforderung die Bewerbungsunterlagen einzureichen … bis 14.09.!!! Nicht gerade viel Zeit, aber immerhin ist das Schreiben ja vom 08.09., da wird wohl der private Briefzusteller sein Übriges geleistet haben…

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Es geht aber eben auch darum, dass der AN den Sinn des Bewerbens nicht versteht. Wie soll er sich denn bei Firmen anpreisen, wenn er gar nichts Neues sucht.

Warum soll er es sich im Falle einer Zusage mit den Firmen verscherzen, wenn er am Ende doch sagt, dass er die Stelle gar nicht antreten wird. Bin mir nicht sicher, ob man in dieser Firma zu einem späteren Zeitpunkt dann nochmal Chancen hätte.

Und: Wann soll er eventuelle Vorstellungsgespräche führen. Etwa Urlaub dafür nehmen???

Ich denke, der AN wird jetzt brav seine Unterlagen ausfüllen, einreichen, den Termin wahrnehmen und hoffen, dass sein Arbeitsvermittler gesunden Menschenverstand besitzt und ihn nicht mit weiteren Terminen behelligen wird, ehe sich nicht wirklich abzeichnet, dass er von Arbeitslosigkeit „bedroht“ sein könnte.

Denn der Arbeitnehmer ist keineswegs ein Sozialschmarotzer sondern war seit seiner Ausbildung nur knapp 2 Monate arbeitslos und hat bisher alle seine (2) Stellen ohne Hilfe vom Amt gefunden!!!

Hallo,

Die Arbeitsuchend - Meldung kann vor Ablauf der 12 - Wochen Frist zunächst auch telefonisch erfolgen.

Dann wird es schriftlich einen Termin geben, an dem eine persönliche Vorstellung nötig würde.
Beizubringende Unterlagen wären im Anschreiben aufgeführt.
Wenn nicht explizit aufgeführt, zumindest pro forma einen aktuellen Lebenslauf und Zeugniskopien gleich zum Termin mitnehmen.

Situation dann vor Ort gründlich schildern, damit der SB zumindest abschätzen kann, inwieweit Arbeitslosigkeit zu erwarten sein wird.

Eine Chance auf Verlängerung von 99 % würde ich allgemein ( stillschweigend ) auf die " Goldwaage " legen, solange noch keine schriftliche Zusage auf Verlängerung vom AG vorliegt.

In anderer Hinsicht ist auch nicht mit Nachteilen am bestehenden Arbeitsplatz zu rechnen, wenn persönliche Termine zur Vorsprache anliegen. Jeder AG sollte die Anmeldeprozedur bei der AA selber kennen. ( besonders bei befristeten Arbeitsverträgen )

Der vorbeugende Hauptaufwand wird auf Seiten der AA liegen, die vorsorglich schon mal eine Akte anlegen kann.

( Auch die SB haben schon " Pferde kotzen sehen ", bzgl. den motivierenden Versprechen mancher Arbeitgeber…letztlich wurde der Delinquent trotz hoher Prognose doch Einer der verbleibenden 1 % )

Dann liegt die Akte aber schon an und es sind lediglich noch wenige Dokumente zum Arbeitsverhältnis an sich beizubringen.

Zunächst drücke ich Dir aber beide Daumen, dass Du auf Seiten der 99 % zur Verlängerung liegen wirst.
Beim nächsten Termin der Unsicherheit bzgl. Verlängerung richtest Du Dich dann ungefragt nach den Kriterien der AA.
( letztlich hast Du die Unsicherheit doch noch so lange auf Deiner Seite , bis der AG eine Festanstellung anbietet )

mfg

nutzlos