Arbeitssuchendmeldung wegen zwei Wochen sinnvoll ?

Ich beende mein Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit, da ich ein Studium beginnen möchte. Zwischen Beendigung der Beschäftigung und Beginn des Studiums liegen etwa 2 Wochen. Macht es Sinn, sich für diesen Zeitraum bei der Arbeitsagentur zu melden ? Ich habe etwas in Erinnerung, dass ich ansonsten nicht krankenversicht bin / die Krankenversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden ? Über eine kompetente Antwort wäre ich sehr erfreut.

Freundliche Grüße
Peter

Hallo peter-ling,

ja, es macht Sinn sich arbeitslos zu melden. Ansonsten musst Du selbst den Krankenkassenbeitrag für diese 2 Wochen bezahlen. Es sei denn du bist verheiratet und kannst dich bei deiner Frau kostenfrei familienmitversichern.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Auf jeden Fall melden! Natürlich auch wegen Krankenversicherung, aber Lückenlosigkeit wichtig (für später). Außerdem hat man ja auch kein Geld zu verschenken!!!

Hallo peter-ling,

ein Versuch wärs wert. Die Arbeitsagentur wird sich aber da rausreden - Sie hätten ja auch anders kündigen können - oder - Sie werden sowieso für X monate gesperrt, weil Sie selbst gekündigt haben. Wenn Sie keine Leistung erhalten, wird auch für die Krankenversicherung nichts bezahlt. Während der Studienzeit benötigen Sie dann eine Studentische Krankenversicherung.

MfG -Leo

Oh, das ist gut zu wissen. Leistungen werde ich in diesen zwei Wochen sicherlich nicht erhalten, aber dass ich dann in diesem Zeitraum auch nicht versichert bin, war mir nicht klar. Naja aber anhand aller Antworten bin ich nun in der Meinung bestärkt, dass es zumindest kein Fehler sein kann,schlimmstenfalls wenig sinnvoll, sich kurz bei der BAA zu melden :wink: Herzlichen Dank allen!

Ich denke, das ist nicht zwingend notwendig.
Du könntest aber 2 Wochen Arbeitslosengeld (ALGI) erhalten und die Verjährungsfrist würde laufen, falls Du vorzeitig aus dem Studium aussteigst könnte das sinnvoll sein.

Viele Grüße
Lukas

Hallo,

ich bin ebenfalls der Ansicht, dass Du Dich für die Zwischenzeit arbeitslos melden musst. Du brauchst für die Rentenversicherung einen lückenlosen Nachweis.
Die Agentur für Arbeit oder auch Krankenversicherung kann Dir da auch sicherlich Auskunft geben.

Viel Erfolg beim Studium.

wünscht

Crash

hi Peter,
wie sind Sie denn im Studium versichert? Familienversichert oder Studentisch?
ich würde das im Gespräch mit der Kasse klären.
diese kann Ihnen auch verbindlich sagen ob für die 14 Tage dazwischen eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden muss.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com