Arbeitssunden Einzelhandel

Nochmal ein Hallo an Alle,
hier nochmal ein paar Daten zu meiner bereits gestellten Frage:
Einzelhandel Bayern, Geschäftszeiten: Mo.-Fr. 8.00-18.00 Uhr/Sa. 8.00-13.00 Uhr
Meine Arbeitszeiten und die Stundenabrechnung der Firma:
Mo. freier Tag - gerechnet mit -9,00 Std.
Die. 7.00 - 18.00 Uhr ./. 0,50 Std. = 10,5 Std.
Mi. 7.00 - 18.00 Uhr ./. 0,50 Std. = 10,5 Std.
Do. 7.00 - 18.00 Uhr ./. 0,50 Std. = 10,5 Std.
Fr. 7.00 - 18.00 Uhr ./. 1,50 Std. = 9,5 Std.
Sa. 7.30 - 13.00 Uhr ./. 0,50 Std. = 5,0 Std.
Tatsächlich gearbeitete Stunden: 46,0
Stundenabrechnung Firma: 37,0 (wegen -9,00Std.)
Die tägliche halbe Stunde wird automatisch abgezogen; bis auf Freitag keine Mittagspause, da nur am Freitag ein Kollege mit mir arbeitet.
???
Feiertage werden als freier Tag gerechnet, die hier anfallenden Überstunden werden lt. Vertrag auf den Urlaub übertragen. (Aber nur lt. Vertrag. Bis heute habe ich nicht mehr Urlaub als die 24 Tage Pro Jahr.
Bitte um Antworten und vielen Dank nochmal.
Neidzibube

Tut mir leid - RA Arbeitsrecht fragen oder beauftragen.

Sorry aber es scheint echt alles rechtens. Bei 6 gerechneten Arbeitstagen stehen einem laut Tarifvertrag Einzelhandel leider nur 24 Tage Urlaub zu.

Hallo,
um die 37 Std/Woche zu erreichen müssen Sie tatsächlich in der Woche von Dienstag bis Samstag weniger arbeiten.
Pausen sind im ARbeitszeitgesetz § 4 vorgeschrieben.
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
Wenn Sie auf einem Feiertag arbeiten müssen, dann müssen ebenfalls gemäß Arbeitszeitgesetz die folgenden §§ 9, 10,und 11 beachtet werden.
Wenn es in ihrem Betrieb eine en Tarifvertrag gibt, dann ist dieser in sofern gültig, wenn er nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.

Auch Arbeitsverträge dürfen nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

Mit freundlichen Grüßen
J.D.
Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/…

Nochmal ein Hallo an Alle,

hier nochmal ein paar Daten zu meiner bereits gestellten
Frage:
Einzelhandel Bayern, Geschäftszeiten: Mo.-Fr. 8.00-18.00
Uhr/Sa. 8.00-13.00 Uhr
Meine Arbeitszeiten und die Stundenabrechnung der Firma:
Mo. freier Tag - gerechnet mit -9,00 Std.
Die. 7.00 - 18.00 Uhr ./. 0,50 Std. = 10,5 Std.
Mi. 7.00 - 18.00 Uhr ./. 0,50 Std. = 10,5 Std.
Do. 7.00 - 18.00 Uhr ./. 0,50 Std. = 10,5 Std.
Fr. 7.00 - 18.00 Uhr ./. 1,50 Std. = 9,5 Std.
Sa. 7.30 - 13.00 Uhr ./. 0,50 Std. = 5,0 Std.
Tatsächlich gearbeitete Stunden: 46,0
Stundenabrechnung Firma: 37,0 (wegen -9,00Std.)
Die tägliche halbe Stunde wird automatisch abgezogen; bis auf
Freitag keine Mittagspause, da nur am Freitag ein Kollege mit
mir arbeitet.
???
Feiertage werden als freier Tag gerechnet, die hier
anfallenden Überstunden werden lt. Vertrag auf den Urlaub
übertragen. (Aber nur lt. Vertrag. Bis heute habe ich nicht
mehr Urlaub als die 24 Tage Pro Jahr.
Bitte um Antworten und vielen Dank nochmal.
Neidzibube

Hallo,

die Rechnung erschließt sich mir nicht, da ja eigentlich nur die gearbeiteten Stunden zählen, warum ein Minus am Montag ist mir ein Rätsel

Sorry,
da gibt es evtl. bessere Experten als mich.
wannsee

Sie haben mir wohl eine Menge Informationen zukommen lassen. Leider finde ich nirgends Ihre Frage. Ebenfalls keine früher bereits gestellte Frage.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo,

ich habe aus dem Text leider keine Frage herauslesen können, tut mir leid.

Schöne Grüße
phantomin

Hallo,

ich kenne die gestellte Frage nicht.
Allerdings ist mir klar, das hier etliche Überstunden geleistet wurden.
Besorg dir den Tarifvertrag für Bayern und leg den deinem Arbeitgeber vor.
Die Überstunden solltest du umgehend anmahnen.

Viele Grüße
Llissy

Hallo,

ich kenne nicht den genauen Gesetzestext, aber es ist ungesetzlich! Da es im Einzelhandel keine Sechs-Tage Woche gibt!
Auch haben Sie die Stunden ja gearbeitet, also warum wird der freie Tag abgezogen?
Es gibt zwar Ausnahmen, aber nicht für den Einzelhandel…!
LG Oliver

Leider fehlt mir die erste Anfrage.
Prinzipell gilt folgendes:
Feiertage werden immer dann bezahlt, wenn man
an den betreffenden Tag gearbeitet hätte.
Überstunden können keine Urlaubstage erhöhen, sie
können aber in Überstunden-Frei genommen werden.
Sogenannte Gleittage.
Es ist immer eine Sache etwas vertraglich zu regeln,
wenn eine Partei sich jedoch nicht an die Abmachungen hält, dann muß man diese einfordern.

Ich frage mich jedoch, was mit den Überstunden passiert? Werden damit immer Minusstunden ausgeglichen oder sind sie immer verfallen?
LG.

Hallo Neidzibube,

also, ich antworte mal nur auf den ersten Teil der Frage. Der Soll-Stunden-Abzug am Montag ist totaler Quatsch. Einen Soll-Stunden-Abzug nimmt man nur bei unbezahlten Abwesenheiten vor (z.B. Kind krank), d.h. wenn der Arbeitgeber für diese Ausfallzeit keinen Lohn zahlt.
Das ist natürlich in deinem Fall Blödsinn, weil es sich bei dir ja nicht um einen Arbeitstag handelt. Selbst wenn du eine 6 Tage Woche hättest, hast du ja eine wöchentlich vereinbarte Arbeitszeit, die du ja erreicht hast. Damit verbunden ist sicherlich auch ein Stundenkonto.
Nimm dir einen guten Anwalt. Deine Firma hat da ein paar Probleme mit der Interpretation des Arbeitszeitgesetzes.

Viele Grüße
Andreas

Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen!

Hallo Neidzibube,

sorry, dass ich mich erst jetzt melde, war ainige Tage außer Haus.

Nun ist es für mich schwierig zu den konkreten Arbeitszeiten etwas zu sagen, nach dem Arbeitszeitgesetz gilt als Höchstarbeitszeit pro Tag acht Stunden, und das an den sechs Werktagen der Woche, ergibt also als maximale Normalarbeitszeit pro Wochen 48 Stunden. Ebenfalls muß nach 6 Stunden Arbeit eine Paus von 30 Minuten eingehalten werden, die kann im Einzelhandel sicher nur variabel gestaltet werden.

Hier fehlen mir die Kenntnisse aus den Tarifverträgen.

Tut mir leid, wenn ich da nicht konkreter helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,
also, ich finde leider die ursprüngliche Frage nicht mehr, aber klingt alles etwas komisch.

Also ersteinmal sind die halbe Stunde die Pause. Laut ArbZG muss man ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden 30 Minuten Pause machen und ab 9 Stunden nochmal 15 Minuten. D.h. von Di-Fr hast Du in Summe Anspruchn auf 45 Minuten Pause. Die muss der Arbeitgeber nicht zwangsläufig bezahlen. Wenn nur eine halbe Stunden abgezogen wird, dann sieht es so aus, als würden die 15 Minuten Pause ab der 9. Stunde bezahlt (das machen wir auch so). Dennoch: die Höchstarbeitszeit laut ArbZG beträgt 10 Stunden. Bei Arbeitszeit ist die Nettozeit gemeint, ohne Pausen. Selbst wenn ich die 15 Minuten noch abziehe, kommen von Di-Do eine Arbeitszeit von 10,25 Stunden raus und das ist ein Gesetzesverstoß. Sollte besser nicht die Gewerbeaufsicht sehen, sonst gibt es deftige Bußgelder.
Am Samstag sind es brutto nur 5,5 Stunden. Hier müsste theoretisch keine Pause gemacht werden, aber es ist auch nicht falsch, wenn eine integriert wird. Auch können Pausen länger dauern, wie z.B. bei Dir am Freitag.

Nur zu den Arbeitsstunden: Das sind 46. 37 ist totaler Quatsch. Die können den freien Montag doch nicht abziehen. Der geht mit Null Stunden in die Arbeitszeit, genau wie der Sonntag.

Feiertage müssen wie gearbeitet gerechnet werden, das ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, es sei denn sie fallen auf einen arbeitsfreien Tag, also Sonntag oder Montag.

Was „Überstunden werden auf den Urlaub übertragen“ bedeutet, verstehe ich leider nicht.

Hoffe ich konnte helfen.