Arbeitstage 2001 in Bayern

Hai,
weiss jemand wieviel Arbeitstage (Mo-Fr.) für das Jahr 2001
in Bayern vom Finanzamt anerkannt werden.

Luisl

Hai,
weiss jemand wieviel Arbeitstage (Mo-Fr.) für das Jahr 2001
in Bayern vom Finanzamt anerkannt werden.

Luisl

Hallo, Luisl,

ist das ernst gemeint? Grundsätzlich soviele, wie auch gearbeitet wurde!

Gruß
Wolfgang

Hai,
war ernst gemeind.
Habe es inzwischen über:
ttp://www.arbeitswelt.de/Service/Tools/arbeit2001_Bay.htm
herausbekommen.
Den Wert benötigt man abzüglich der Urlaub- und Krankheitstage
für die Fahrkosten bei der Anlage N.

Luisl

Hallo, Luisl,

auch ich habe es ernst gemeint. Die Frage wird mir als Steuerberater häufiger gestellt. Grundsätzlich sind die tatsächlichen Arbeitstage anzugeben. Es ging mir einerseits darum, dass du auch mehr als die 249 Tage ansetzen kannst, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird.
Die Angabe bis 249 AT wird i.d.R. nicht näher geprüft. Es ist aber insbesondere bei den Fahrkosten ein Steuerverkürzungstatbeständ gegeben, wenn die tatsächliche Anzahl der AT erheblich nach unten abweicht und trotzdem 249 AT angegeben werden. Die Anzahl der Arbeitstage kann heutzutage aus fast jeder Dezember - Lohnabrechnung abgelesen werden und ist damit leicht nachprüfbar. Insoweit stellt sich mir eine solche Frage in der laufenden Beratung nicht.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

auch ich habe es ernst gemeint. Die Frage wird mir als
Steuerberater häufiger gestellt. Grundsätzlich sind die
tatsächlichen Arbeitstage anzugeben. Es ging mir einerseits
darum, dass du auch mehr als die 249 Tage ansetzen kannst,
wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird.
Die Angabe bis 249 AT wird i.d.R. nicht näher geprüft. Es ist
aber insbesondere bei den Fahrkosten ein
Steuerverkürzungstatbeständ gegeben, wenn die tatsächliche
Anzahl der AT erheblich nach unten abweicht und trotzdem 249
AT angegeben werden.

Sehe ich auch so.

Die Anzahl der Arbeitstage kann
heutzutage aus fast jeder Dezember - Lohnabrechnung abgelesen
werden und ist damit leicht nachprüfbar

Aber wohl nur bei Lohnempfängern, die die ein (hoffentlich ordentliches) Gehalt bekommen müssen selbst rechnen. Ich habe in meinem Kalender jede Woche eine Strichliste über die Arbeitstage geführt (auch wenn ich mal Sonntag in der Firma war), bisher hat aber noch niemand danach gefragt.

CU Rene

Erstaunliche Erkenntnisse zu diesem Thema
Im Rahmen einer bundesweiten Erhebung bei den Finanzämtern hat man festgestellt, dass die bayrischen Finanzämter bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen pauschal durchschnittlich etwa 240 (!!!) Arbeitstage pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr anerkennen. Erst über dieser Anzahl fordern die Dienststellen Tätigkeitnachweise an. Damit lag die bayrische Finanzverwaltung einsam an der Spitze (die Hamburger Finanzämter erkennen ohne Nachweis nur 230 Arbeitstage an).

Was sagt uns das? Bei den Katholen in Bayern müsste man wohnen: bundesweit die meisten Feiertage und die grosszügigste Finanzverwaltung.

Man kann da als Niedersachse nur staunen, was hier für ein Einsparungspotential steckt…

Georg Martin

hi,

die frage ist, was wiegt mehr? bringen diese 10 tage entfernungspauschale im zweifel soviel steuerausfälle, das ggf. eine weiterermittlung und rücksprache mit dem stpfl. unausweichlich ist? man muss den aufwand auf behördenseite wie auf der seite der stpfl. berechnen, denn deutschland hat schon genug mit bürokratie zu tun…

gruss vom

showbee

Hallo showbee,

das ist m.E. hier nicht das Problem: der entscheidende Punkt ist die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtiger unabhängig von ihrem Bundesland. Es ist ein absolutes Unding, dass die Bundesländer verschiedene Nichtaufgriffs- bzw. Nichtbeanstandungsgrenzen haben. Die Bayern haben sowieso viel mehr kirchliche Feiertage als der Rest der Republik; warum also werden sie also seitens der Finanzverwaltung noch ungerechtfertigterweise gebauchpinselt? Anders herum: warum werden die Arbeitnehmer anderer Länder gegenüber den Bayern durch einen härteren Maßstab bei der steuerlichen Behandlung derartig benachteiligt?

Ebenfalls Grüße aus dem protestantischen Norden

Martin

hi martin,

das ist das problem, das die finanzaemter landesbehörden sind. bei uns in brandenburg hat die finanzministerin aus mittelknappheit angeordnet nach mahnung + 4 wochen sofort in die pfändung zu gehen … auch werden hier verspätungszuschläge m.E. schneller festgesetzt und nicht mehr aufgehoben. von gerechtigkeit kann man hier nicht mehr sprechen.

gruss vom

showbee

p.s. es steht dir frei auch arbeitstage jenseits der 240 p.a. nachzuweisen :wink:

Hallo showbee,

die tatsächlich nachgewiesenen Arbeitstage sind in der Tat ja auch gar nicht das Thema.

Dein Beispiel mit der verschärften Vollstreckungshandhabung in Brandenburg untermauert ein weiteres Mal meine These von der Ungleichbehandlung der Steuerbürger!

Eine Handhabung wie in Bayern (Nachweis der Arbeitstage) oder Brandenburg (VO-Massnahmen) hat mit einer gleichmässigen Rechtsanwendung nur noch wenig zu tun.

Bedenkliche Geschichte!

Gruss

Martin