Hallo!
Ich (20) bin Azubi in einer Rechtsanwaltskanzlei.
Laut Ausbildungsvertrag stehen mir 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. In unserer Kanzlei arbeiten wir von Montag bis Freitag, Samstag und Sonntag ist geschlossen. Für eine Woche Urlaub muss ich 6 Tage, also von Montag bis einschließlich Samstag, freinehmen. Selbst wenn ich ledeglich nur den Freitag freinehmen will zählt der Samstag mit. Kann mir vielleicht jemand erklären, ob das rechtens ist und wenn ja warum? Hinweise auf Gesetzesparagraphen wären sehr hilfreich.
Vielen dank für eure Bemühungen!
Hi Tamara,
ich habe von solchen Sachen zwar keinen Plan, kann mir aber nicht vorstellen das dies rechtens ist. Aber eins kann ich Dir sagen:
Besser wäre deine Frage wohl in einem Rechtsforum aufgehoben.
Gruss Franz
Hallo Franz,
das ist durchaus rechtens, siehe auch das Posting unten.
Es kommt normalerweise darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Ist dort von Werktagen die Rede, ist das völlig in Ordnung.
Gruß,
Larina
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Hallo Franz,
das ist durchaus rechtens, siehe auch das Posting unten.
Es kommt normalerweise darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.
Ist dort von Werktagen die Rede, ist das völlig in Ordnung.
Gruß,
Larina
Hi Larina,
da an Samstagen nun aber nicht gearbeitet (gewerkt) wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Samstag in diesem Fall als Werktag angerechnet werden darf und somit das was unten steht höchstens in abgewandelter Form, seine Gültigkeit hat…aber wiegesagt…ich treffe hier kein fundiertes Urteil, das sagt mir mein subjektiver, aber doch gesunder Menschenverstand:smile:
Hallo Franz,
leider ist das Rechtsempfinden manchmal anders als das tatsächlich geschriebene Recht. Auch wenn in dem Fall Samstags nicht gearbeitet wird, ist es trotzdem rechtens sofern im Arbeitsvertrag von Werktagen die Rede ist, da der Samstag allgemein als Werktag gilt.
Gruß,
Larina
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