Arbeitstage nach Kündigung

Hallo,

Der Arbeitgeber hat am 10. Oktober 2014 die schriftliche Kündigung erhalten und den Erhalt bestätigt. Somit ist der letzte Arbeitstag der 15. November 2014 (4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. eines Monats).
Für den 10. und 11. November wurde ein Urlaub eingereicht (17. Juli 2014) und vom Arbeitgeber bestätigt (18. Juli 2014).
Bis zum 10. Oktober 2014 sind noch 2 Urlaubstage vorhanden. Diese würden für den 10. und 11. November 2014 aufgebraucht werden.
Die im Arbeitsvertrag geregelten Urlaubstage betragen 26 Tage. das Arbeitsverhältnis besteht seit etwa 3 Jahren.

Der Arbeitgeber will den Urlaub nun nicht geben mit der Begründung, da die 26 Urlaubstage auf das ganze Jahr gelten und nun ein Monat und 2 Wochen wegfallen, dementsprechend auch die Urlaubstage gekürzt werden.
Es würden somit etwa 2,6 Urlaubstage wegfallen (26 / 11 = 2,6).

Somit wären keine Urlaubstage mehr vorhanden und der Urlaub am 10. und 11. November 2014 könnte nicht mehr wahr genommen werden.

Ist das Rechtens? Kann der Arbeitgeber tatsächlich die Urlaubstage so abziehen, trotz einer Bestätigung des Urlaubs die Monate vor der Kündigung stattgefunden hat?

Hallo Timmy,
da hat Dein Arbeitgeber nicht ganz unrecht.

Laut mir bekannten Mantel-Tarifverträgen bekommt man (1/12) pro vollem Monat.
(wenn Du keinen Tarifvertrag  ausgehändigt bekommen hast, liegt auf jeden Fall einer bei Deinem Arbeitgeber aus.) 

in Deinem fall wären das 10/12 (Zehn Zwölftel) die Dir zustehen, der halbe Monat glaube ich steht Dir nicht zu, wird aber im allgemeinen so gehandhabt. (ohne Gewähr)

rechnerisch sieht das so aus:  
26/12x10,5=22,75
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du schon 24 tage in anspruch genommen.
Also wird Dir der Arbeitgeber noch 1,25 Tage Lohn abziehen.

Wenn Du den Urlaub dringend benötigst, kanst Du höflich fragen ob sie Dir 2 Tage unbezahlte Freistellung gewähren.

(Ich bin Mitglied in einer Gewerkschaft, kein Jurist!)
Mfg.
Mirko

Hi!

Lies mal die FAQ:2004
Wenn für den übergesetzlichen Teil (alles über 24 Werktage) nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, dann ist im beschriebenen Fall der gesamte Jahresanspruch am 01.07. entstanden.

Wenn dann noch Fragen offen sind, frag einfach nochmal.

Gruß
Guido

Mal abgesehen davon, dass bereits ab Jahresmitte ein voller Anspruch auf Jahreserholungsurlaub bestehen dürfte: Ein gewährter Urlaub darf nur in begründeten Ausnahmefällen widerrufen werden.

G imager

Das heißt also das der iGZ-DGB-Tarifvertrag, der vom 1. November 2013 bis zum 31. Dezember 2016 gilt für die Tonne ist.

1 Like

Mal abgesehen davon, dass bereits ab Jahresmitte ein voller
Anspruch auf Jahreserholungsurlaub bestehen dürfte:

Das ist falsch, denn erst NACH Jahresmitte ist das so.

Ein
gewährter Urlaub darf nur in begründeten Ausnahmefällen
widerrufen werden.

Auch das ist falsch, da der Urlaub noch nicht gewährt wurde.

Meine Güte - lass es bitte einfach, ok?

Gruß
Guido

1 Like

Das heißt also das der iGZ-DGB-Tarifvertrag, der vom 1.
November 2013 bis zum 31. Dezember 2016 gilt für die Tonne
ist.

Nein, das heißt, dass du keinerlei Ahnung von der Materie hast und hier trotzdem fröhlich Tipps gibst, die dem Fragesteller Probleme bereiten könnten.

1 Like

Heißt also im Klartext, der Arbeitgeber kann mir den Urlaub streichen, obwohl dieser gewährt worden ist?

Der Urlaub wurde gewährt. Das habe ich oben erwähnt (18. Juli 2014).

1 Like

Der Urlaub wurde gewährt. Das habe ich oben erwähnt (18. Juli
2014).

Nein, er wurde eben nicht gewährt, nur weil er bereits genehmigt ist!

1 Like

Heißt also im Klartext, der Arbeitgeber kann mir den Urlaub
streichen, obwohl dieser gewährt worden ist?

Ganz ehrlich: Hast Du auch nur ein Wort davon gelesen, was ich verlinkt habe?

1 Like

Jap. Aber wenn ich solche Texte verstehen würde müsste ich hier keine Fragen stellen.

1 Like

Jap. Aber wenn ich solche Texte verstehen würde müsste ich
hier keine Fragen stellen.

Dann ist die Gefahr, dass Du meine Anwort jetzt nicht verstehst zwar auch nicht gering, da es sich um den gleichen Autor handelt, aber sei es drum …

  1. Ist ein Tarifvertrag anwendbar? Wenn ja, was steht da zum Thema Urlaub drin?

  2. Existiert evtl. eine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub? Wenn ja, was steht da zum Thema Urlaub drin?

  3. Ist im Arbeitsvertrag beim Urlaub einfach nur von 26 Tagen (die gezwölftel werden) die Rede, oder steht da eine besondere Behandlung für (bei einer 5-Tage-Woche) die 6 Tage, welche anders behandelt werden sollen als es das BUrlG vorsieht?

Wenn 1 und 2 nicht zutreffen und im Arbeitsvertrag nur von 26 Tagen Urlaub im Jahr die Rede ist , dann ist der gesamte Anspruch für das Jahr 2014 bereits am 01.07.2014 entstanden.
Das hieße, dass die 26 Tage existieren - und dann kann der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub auch nicht wieder streichen.

2 Like

Danke für die Antwort! Verstehe ich wesentlich besser als den Text vom Autor.

Hi!

Laut mir bekannten Mantel-Tarifverträgen

Wie viele der 70.000 kennst Du?

(wenn Du keinen Tarifvertrag  ausgehändigt bekommen hast,
liegt auf jeden Fall einer bei Deinem Arbeitgeber aus.) 

Das ist Blödsinn, denn nicht in jedem Unternehmen greift ein MTV.

in Deinem fall wären das 10/12 (Zehn Zwölftel)

Vollkommen unabhängig davon, was in einem MTV geregelt ist, kann er nicht das gesetzliche Mindestmaß unterschreiten.

der halbe Monat glaube ich steht Dir nicht zu, wird
aber im allgemeinen so gehandhabt. (ohne Gewähr)

Nein, es wird bei anwendbaren MTV das gehandhabt, was in den MTV geregelt ist.

rechnerisch sieht das so aus:  
26/12x10,5=22,75

Das wäre, selbst wenn es zuträfe, ebenfalls falsch (Absatz 2)

Also wird Dir der Arbeitgeber noch 1,25 Tage Lohn abziehen.

Und nochmal Unfug (Abs. 3)

Gruß
Guido

2 Like