Hallo
Ich habe eine Frage wegen Tagezählung.
in meinen Info-Blatt steht, 6 Wochen Krankschreibung und dann weitere Infos…
Meine Frage ist: sind mit den 6wochen Kalndertage oder Arbeitstage gemeint?
Danke
Gruss
Perkapt
Hallo
in meinen Info-Blatt steht, 6 Wochen Krankschreibung und dann
weitere Infos…
Meine Frage ist: sind mit den 6wochen Kalndertage oder
Arbeitstage gemeint?
Info-Blatt zu was?
MfG
Das ist ein Info-Blatt zum Arbeitsvertrag, ein kleines Heft
wozu soll das denn gut sein zu wissen
Hallo
Info-Blatt zu was?MfG
Hi!
6 Wochen sind 6 Wochen, ein Monat ist ein Monat, 4 Wochen sind 4 Wochen, etc.pp.
Ob in den 6 Wochen 30 oder 36 Arbeitstage sind, spielt bei dieser Wortwahl keine Rolle!
Solange Du nicht bereit bist, mit mehr Infos rüberzukommen, KANN hier niemand etwas kokretes sagen.
Gruß
Guido
wenig input = wenig output
Das ist ein Info-Blatt zum Arbeitsvertrag, ein kleines Heft
wozu soll das denn gut sein zu wissen
Na weil nicht mal bekannt ist zu was das gehört und um was es genau bei der Frist geht.
Du schmeißt hier einfach irgendwas telegrammstilartiges ins Forum … falls du darauf ne konkrete Antwort willst, wird (Nach-)Fragen doch wohl erlaubt sein(?)
Aber Guido hats ja schon im möglichen Rahmen beantwortet.
ich habe dein artikel so verstanden, dass die 6 wochen Kalendertage sind.
es gibt keine Info, was ich weiter geben könnte, das ist eine unsinnige Frage
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich wusste nicht, was ich schreiben soll, was mehr info angeht
ich wollte die Tage auf krankmeldung, was der artz schreibt, von tagen und wochen her übersetzen lassen, nur das mehr nicht, sonst gibt es keine info
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
CIAO
es gibt keine Info, was ich weiter geben könnte,
Doch. Z.B. was im genauen Wortlaut in dieser Info drinsteht.
das ist eine
unsinnige Frage
Denk mal drüber nach, wer hier was wissen will.
Relativ einfach.
Krankengeld wird Kalendertäglich gezahlt, also die Woche zu 7 Tage. Längere Zeiträume werden eben Wochenweise angegeben. Sprich 6Wochen = 42Tage. Da die Monate unterschiedlich lang sind, wird es nie monatlich gerechnet.
Lies dir das mal durch, da dürften die meisten Fragen beantwortet sein
http://de.wikipedia.org/wiki/Anspruchshöhe
Interessant wir es erst am Ende der Krankschreibung. Wirst Du bis Freitag krankgeschrieben, und sollst am Montag wieder arbeiten, bekommst Du Sa. So. kein Geld.
Gruß
hartmut
DANKE HARTMUT !!!
EINE SEHR INTELLIGENTE UND GUTE ANTWORT VON DIR
ALLE FRAGEN SIND BEANTWORTET
FREUNDLICHEN GRUSS
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
UNSINNIG ist nur DEINE Frage
Hi
ich habe dein artikel so verstanden, dass die 6 wochen
Kalendertage sind.
Nein, es sind sechs Wochen.
es gibt keine Info, was ich weiter geben könnte, das ist eine
unsinnige Frage
Deine Art ist - ähm - zum Kotzen!
Du willst etwas wissen. Für diese Info sind mehr Details notwendig. Wenn mich jemand fragt, wo der gesetzliche Urlaub geregelt ist, kann ih sagen: Im Gesetz.
Oder ich sage: Im Bundsurlaubsgesetz.
Das Eine ist eine unsinnige Antwort, das andere nennt man detailliert.
Dir wünsche ich noch alles Gute, denn zu Deiner Art fällt mir nur ein PLONK ein!
Guido
Hi!
EINE SEHR INTELLIGENTE UND GUTE ANTWORT VON DIR
GEIL!
Eigentlich wollte ich ins Detail, aber jetzt: Nö!
Nur: Die Antwort von Hartmut ist pauschal falsch!
Grinsende Grüße
Guido
Hallo,
im Rahmen der Lohnfortzahlung werden die sechs Wochen mit Kalendertagen, also 42 Tage angerechnet.
Das KRankengeld wird kaledertäglich gezahlt wobei ein voller Monat
immer mit 30 Tagen angesetzt. Beantwortet das die Frage ?
Gruß
Czauderna
Hallo,
das ist nicht ganz richtig - volle Monate werden immer mit 30 Tagen angesetzt, also der Mai mit 30 Tagen, aber auch der Februar.
Das mit der Krankschreibung bis Freitag und Wiederaufnahme der Arbeit am Montag ist zwar so richtig, tritt in der PRaxis so gut wie nie auf.
Entweder dokumentiert der Arzt auf dem letzten Auszahlschein die
Krankmeldung so das wir in die Lage versetzt werden auch für den
Samstag und den Sonntag Krankengeld zu zahlen oder es besteht
bei Monatsgehältern Anpruch auf Entgelt für den Samstag und den
Sonntag.
Gruß
Czauderna
das ist die geistige Flugkraft, die hier bewiesen wird
Egal
Danke alle anderen für die tollen logischen Antworten.
Deine Art ist - ähm - zum Kotzen!
Du willst etwas wissen. Für diese Info sind mehr Details
notwendig. Wenn mich jemand fragt, wo der gesetzliche Urlaub
geregelt ist, kann ih sagen: Im Gesetz.Oder ich sage: Im Bundsurlaubsgesetz.
Das Eine ist eine unsinnige Antwort, das andere nennt man
detailliert.Dir wünsche ich noch alles Gute, denn zu Deiner Art fällt mir
nur ein PLONK ein!Guido
hallo,
lass Dir nichts vormachen. Sechs Wochen sind gar keine sechs Wochen,
sondern nur fünf. Also 35 Klanderttage. Das ist nun mal so.
Allerdings zählen die Dienstage nur halb mit, was aber egal ist, weil
das die Freitage ausgleichen. Es sei denn, die Woche geht nur bis
Mittwoch oder so. Aber das ist ja eh klar. Jetzt wird es kompliziert.
Je nachdem, wie lange man arbeitet (pro Tag), kommen nun die Stunden
ins Spiel. Bei 35 Tagen sind das 280 Stunden. Wenn Du aber einen
anderen entsprechenden Vertrag hast, ändert sich das natürlich auch.
Kann man aber einfach ausrechnen: Anwesenheit x Fahrtzeit geteilt
durch die Anzahl der Seiten im Infoblatt. Aber bleiben wir mal bei 8
Stunden pro Tag. Es sei denn, Du arbeitest in Bayern, da kommt die
Brotzeit doppelt dazu. Dann sind das 9. Als Friseur fällt dann noch
der Montag weg, das macht den Faktor 0,93. Das sind dann, hin und her
gerunded, 260,399 Stunden. Ein Tag hat nun mal 24 Stunden. Weil es in
Bayern nicht so ernst zur Sache geht, nehmen wir 240 Stunden, das
lässt sich einfacher teilen, dann bleiben also 10 Tage. Ein
bayrischer Friseur kriegt also 10 Klandertage pro Dingsbums, was
wiederum ganz exakt 6 Wochen entspricht. Also fünf - siehe oben.
Noch Fragen?
Richard
Richard - Genau
@Richard: Genau!

Und Guido und X hier habt mehr als Recht.
UND:
Ärgern lohnt sich nicht !!!
Schönen Tag noch 
Grüße
Steffi
Hallo,
es wurde eine klare Frage gestellt, die auch ebenso klar
beantwortet werden konnte. Es war also unnötig den Fragesteller in
dieser ungebührlichen Weise anzugehen.
Gruß
Czauderna
Lies noch mal in Ruhe und vor allem chronologisch!
Hallo Günter!
es wurde eine klare Frage gestellt,
Die Frage war eben nicht KLAR gestellt. Die Info, worum es eigentlich geht, kam erst hinterher - als ich nachfragte, worum es eigentlich geht, wurde diese Nachfrage als unsinnige Frage bezeichnet.
In diesem Augenblick hatte ich keinen Bock mehr, Samthadschuhe zu benutzen - und JA, ich finde, er hat es verdient!
LG
Guido, der Deine Fachkenntnisse sehr schätzt