Arbeitstechnischer Stadtwechsel

Hallo alle miteinander,

folgende Sache:

Mal angenommen, jemand ist derzeit nur auf Teilzeit über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt und hat vor, sich über 300 km von seinem aktuellen Wohnsitz/Arbeitsplatz (Braunschweig/Niedersachsen) zu bewerben, weil dort (Ruhrpott) die Arbeitslage in seiner Branche um ein Vielfaches besser ist.

Dieser Jemand ist bei der Zeitarbeitsfirma selbst unbefristet angestellt, jedoch nur befristet an das Unternehmen, in dem er gerade arbeitet, verliehen.

Nun die Frage:
Sollte es zu Einladungen, zu Bewerbungsgespraechen kommen, koennen dann irgendwelche Unterstuetzungen im Sinne von finanzieller Entlastung beantragt werden, um diese Gespraeche für potentielle Arbeitsstellen wahrzunehmen?
Denn mit max. 600 €/Monat, von denen Miete, Strom, Nahrungsmittel, Telefon etc. bezahlt werden muessen, kann sich dieser Jemand kaum noch zusaetzlich Bahntickets leisten.

Des Weiteren: Kann „er“, trotz quasi unbefristetem Arbeitsvertrag bei der tollen Zeitarbeitsfirma, die Kosten fuer die Bewerbungen von der ARGE erstattet bekommen?

Sollten noch Fragen bezueglich des Verstaendnisses bestehen, bitte fragen!

MfG
spectre

Hallo,

Nun die Frage:
Sollte es zu Einladungen, zu Bewerbungsgespraechen kommen, koennen dann irgendwelche Unterstuetzungen im Sinne von finanzieller Entlastung beantragt werden, um diese Gespraeche für potentielle Arbeitsstellen wahrzunehmen?

Ja, der potentionelle Arbeitgeber kann diese Kosten erstatten. Er hat doch auch eine Interesse, eine bestimmte Fachkraft einstellen zu können.

Des Weiteren: Kann „er“, trotz quasi unbefristetem Arbeitsvertrag bei der tollen Zeitarbeitsfirma, die Kosten fuer die Bewerbungen von der ARGE erstattet bekommen?

Das kannst du hier nachlesen http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
dort Merkblatt 3 Zif. 2.1

Gruß
Otto

Hallo

Denn mit max. 600 €/Monat, von denen Miete, Strom, Nahrungsmittel, Telefon etc. bezahlt werden muessen, kann sich dieser Jemand kaum noch zusaetzlich Bahntickets leisten.

Mir ist nicht ganz klar, ob dieser Jemand aufstockendes Hartz4 beantragt hat und kriegt. Wenn nicht, dann sollte er das tun. Eigentlich müsste er bei dem geringen Einkommen etwas kriegen, und dann ist es auch einfacher, eine Unterstützung für einen eventuellen Umzug zu bekommen. Da müsste er aber zuerst dort eine Ganztags-Arbeitsstelle fest in Aussicht haben. Einfach so auf Verdacht wird es nichts werden.

Wenn er kein Hartz4 kriegt, sollte er wenigstens Wohngeld beantragen.

MfG Simsy