Arbeitstelefonkosten soll Arbeiter tragen

Hallo an alle

Folgendes passiert.
Ein Handwerker bekommt von seiner Firma ein Handy gestellt und diesen nutzt er auch Privat, um gespräche zu führen wie z.B. am Wochenende mal 3Std. mit der Freundin zu telefonieren.
Er hat sich aber beim vorarbeiter darüber informiert das es ein Telefon ist welches „Flat“ hat.

Nach 5Monaten ruft der Chef den Handwerker rein und ist total Sauer,
legt dem Handwerker eine Telefonrechnung von 1200€ auf den Tisch und sagt er sehe es nicht ein Monatlich 300€ für Telefonate zu zahlen.
Wie verhält sich der Handwerker nun gegen über seinem Chef?

5Monate und erst dann sagt einem der Steuerberater das der Mitarbeiter zu viel telefoniert?

Wer ist Schuld und wie sollte die Lösung sein?
Der Boss übernimmt die monatlichen kosten von 50€ und es bleiben 1200€ für den Handwerker übrig.

Danke.

Hallo,

wenn nicht mit dem Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart war, dass das Handy auch zu privaten Zwecken verwendet werden darf, wer soll dann die Handy-Rechnungen bezahlen? Der Verursacher vielleicht, der ohne Genehmigung des Arbeitgebers „stundenlang“ Privatgespräche am Wochenende geführt hat.
Es gab schon wegen geringeren Forderungen die Kündigung.

Schönen Tag noch.

Hallo…

eine Flat-Rate kann auch bedeuten, dass dies nur für Telefonate ins Festnetz gilt. Wenn der Arbeitnehmer nun mit seiner Freundin telefoniert und zwar von Handy zu Handy, dann fallen Kosten an, die dann auch der Arbeitnehmer zu zahlen hat.

Gruß

Alles schön und gut.
Aber wenn der Arbeitgeber Wert drauf legt seinen Mitarbeiter auch Privat erreichen zu dürfen so muss der ja nicht zwei Handy tragen und zudem würde nach dieser logig es heißen dass wenn 1jahr vergangen wäre Telefonkosten von über 3000€ entstanden wären.

Die Frage ist ob es nicht früher erkannt werden sollte.

Hallo

War denn bzgl der Nutzung irgendetwas vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Ugh.

Ein Handwerker bekommt von seiner Firma ein Handy gestellt

Das ist also zunächst einmal ein Arbeitsmittel. Und dieses privat zu nutzen, muss ausdrücklich gestattet werden - vereinfacht gesagt.

und diesen nutzt er auch Privat, um gespräche zu führen wie z.B.
am Wochenende mal 3Std. mit der Freundin zu telefonieren.

Erstens: Die Privatnutzung ist - jedenfalls steht darüber hier nichts - nicht Bestandteil irgendeiner Vereinbarung.

Er hat sich aber beim vorarbeiter darüber informiert das es
ein Telefon ist welches „Flat“ hat.

Zweitens heißt Flachratte nicht unbedingt, dass alle Gespräche über diese laufen müssen - säße des fiktiven Arbeitnehmers Freundin in USA, käme man ja auch nicht auf diese Idee, oder?

Nach 5Monaten ruft der Chef den Handwerker rein und ist total Sauer,
legt dem Handwerker eine Telefonrechnung von 1200€ auf den Tisch und
sagt er sehe es nicht ein Monatlich 300€ für Telefonate zu zahlen.

Was man durchaus verstehen kann.

Wie verhält sich der Handwerker nun gegen über seinem Chef?
5Monate und erst dann sagt einem der Steuerberater das der
Mitarbeiter zu viel telefoniert?

Als Chef würde ich den Steuerberater durchaus mal wecken; das ist aber für die arbeitsrechtliche Seite erst mal irrelevant. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch …

Wer ist Schuld und wie sollte die Lösung sein?

Ich würde als Betroffener mit dem Chef eine gütliche Einigung anstreben in Form einer Ratenzahlung. Oder aber: Fünf zusätzliche Arbeitsstunden über ein Jahr sollten die fraglichen 1200 € ausgleichen können.

Der Boss übernimmt die monatlichen kosten von 50€ und es
bleiben 1200€ für den Handwerker übrig.

Das wird durchaus so sein, ja. Der Arbeitnehmer hat hier ganz schlechte Karten - die (nicht erlaubte!) private Nutzung in nicht unerheblichem Umfang ist ja unstrittig.

Aga,
CBB

Hallo Gordon,

ein Diensthandy ist grundsätzlich nur für die Arbeit bestimmt und nicht für private telefonate, wenn dies der Arbeitgeber nicht erlaubt.
Ein 2-Handy kann jeder der privat telefonieren will mit sich führen.

Die Kosten für ein privates Handy werden mtl. abgebucht und nicht erst nach einem Jahr.
Bei einem Diensthandy werden in der Regel Einzelnachweise über die geführten Telefonate (mit Telefon-Nr.) der Telefon-Rechnung beigefügt
und somit kann ein Arbeitgeber überprüfen wie das Verhältnis privat und geschäftlich ist.

Viele Grüße!

Hallo,

sich beim Vorarbeiter zu erkundigen, ob das Ding eine Flat (was immer die auch im Detail umfassen könnte) hat ersetzt nicht die Genehmigung das Ding privat nutzen zu dürfen. D.h. der AN hat hier eine nicht genehmigte Privatnutzung vorgenommen, und muss für diese zahlen.

Tipp für die Zukunft: Jede Privatnutzung sich vorher ausdrücklich vom Zuständigen genehmigen lassen (und da ist schon fraglich, ob der Vorarbeiter hier zuständig ist).

Der Begriff Flat kann viel oder auch wenig bedeuten: Daher auch insoweit vorher klären was da drin ist, und was nicht! Kann eine Flat nur im eigenen Netz, ggf. eine im eigenen Netz + Festnetz, ggf. eine in alle nationalen Netze, … sein. Kann auch ein Tarif mit Kostendeckelung sein, bei dem Privatgespräche nur dann kostenlos sind, wenn die dienstlichen Gespräche über das konkret abzurechnende Volumen hinaus gehen, … Hier sind x Möglichkeiten, und es ist ziemlich naiv davon auszugehen, dass man ohne Rückfrage genau die für den eigenen Geschmack passende bekommt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Alles schön und gut.
Aber wenn der Arbeitgeber Wert drauf legt seinen Mitarbeiter
auch Privat erreichen zu dürfen

Selber schuld, wenn der AN sowas zulässt

so muss der ja nicht zwei
Handy tragen

Warum nicht ? das ist absolut zumutbar, das Privat- und Geschäftstelefon getrennt sind.

und zudem würde nach dieser logig es heißen dass
wenn 1jahr vergangen wäre Telefonkosten von über 3000€
entstanden wären.

Der AG (genauso wie der AN) kann grundsätzlich innerhalb der Verjährungsfrist alles geltend machen, was ihm so an Anspruch einfällt. Der AN kann nicht darauf vertrauen (wie in den vorherigen Posts ausführlich dargestellt), daß ein Diensthandy für den Privatgebrauch benutzt werden kann

Die Frage ist ob es nicht früher erkannt werden sollte.

Das kann dann letztendlich nur ein Anwalt klären, ob den AG ein Mitverschulden trifft. Nach der Fallschilderung würde ich zu „Nein“ tendieren.
Der AN war halt seeehr vertrauensselig.

&Tschüß
Wolfgang

Zweitens heißt Flachratte nicht

Eine Ratte ist eine rat
Eine Rate ist eine rate

Hallo,

  1. Flat kann heissen, daß es eine Flat zum Festnetztelefon des Arbeitgebers gibt.

  2. Wenn eine private Nutzung nicht ausdrücklich z. B. schriftlich genehmigt wurde, ist eine private Nutzung des Diensthandys nicht erlaubt

  3. Wenn jemand dienstlich immer erreichbar sein muß aber auch privat mobil erreichbar sein will, muss man eben mit 2 Handys leben.
    Tun mehr Leute als man gemeinhin glaubt…

grüße
miamei

Zweitens heißt Flachratte nicht

Eine Ratte ist eine rat

Ja.

Eine Rate ist eine rate

Nein: http://dict.leo.org/?lp=ende&from=fx3&search=rate

Und: wer zuletzt lacht, hat den Witz nicht verstanden. :smile:

Gruß
loderunner

Hallo nochmal,

was ist denn das für eine Logik. Wenn es nur um passive Erreichbarkeit geht, müsste der AG ja gar kein Handy zur Verfügung stellen, wenn der AN eins hat, und nicht zwei mit sich rumschleppen will. Wenn sich der AN auf eine solche Erreichbarkeit einlässt, und hierfür ein zusätzliches Gerät akzeptiert, dann ist das doch vollkommen losgelöst davon zu sehen, ob dieses Gerät dann auch für abgehende Privatgespräche genutzt werden darf. Die beiden Sachen haben nun mal so rein gar nichts miteinander zu tun.

Es bleibt dabei: Privatnutzung muss vorher ausdrücklich genehmigt werden, und der fiktive AN täte hier gut, dies endlich zu akzeptieren, und vor seinem AG ganz klein mit Hut zu erscheinen, wenn ihm sein Arbeitsplatz lieb ist. Dann wird der sich sicher auch auf eine Ratenzahlung o.ä. einlassen. Jetzt hier den Bockigen zu geben, dann die Kündigung zu kassieren, und dann den Betrag komplett aufbringen zu müssen, ist vielleicht doch keine so gute Alternative.

Und nein, ein Chef ist nicht verpflichtet jede Handy-Rechnung im Detail auf irgendwelchen Missbrauch durch seine AN zu kontrollieren. Wenn ihm ggf. erst zum Quartalsende/Jahresende auffällt, dass die Gesamtsumme der durchaus variablen Einzelrechnungen plötzlich deutlich aus dem langfristigen Durchschnitt fällt, und er daraufhin die einzelnen Rechnungen kontrolliert und auf besagten fiktiven AN stößt, reicht das noch locker aus, um sich daraus ergebende Forderungen geltend zu machen.

Gruß vom Wiz

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Zweitens heißt Flachratte nicht

Ehrlich jetzt?

Eine Ratte ist eine rat
Eine Rate ist eine rate

Hat man keine Ratendaten,
muss man alle Raten raten.
Weil die, die ihre Ratendaten
weiter nix als raten taten,
Ratendatentäter waren -
herbei die Daten an den Haaren
zogen und die Rattenbraten,
genauer Rattenbräterbraten,
ersetzten nicht die Ratendaten.
Und wenn man keine Daten hat,
schreit man lauthals: „ATTENTAT!“

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nein, eben nicht, man bekommt ein Telefon und es wird nichts weiter zu gesagt, man erkundigt sich ob es eine Flat hat und bekommt ein „ja“ als Antwort, man redet die ersten zwei Monate viel und guckt wie die Reaktion ist. Es kommt nichts vom Boss

die kommenden Monate redet man natürlich mehr
„Ich habe eine Flat, rufe dich zurück“ ja und somit kommt es zu dem wo zu es jetzt gekommen ist.