Arbeitstrag

Herr Mustermann arbeitet bei der Firma XXX.
Herr Mustermann hat bei der Firma XXX bisher als Aushilfskraft gearbeitet und hat auch dafür einen Vertrag (V 1).
Nun hat die Firma XXX dem Herrn Mustermann mündlich in einem Gespräch versprochen, das es nun als Vollzeit arbeitet. Nun hat Herr Mustermann den Vertrag noch nicht zum unterschreiben bekommen.
Hat bis zum unterschreiben eines neuen Vertrag der alte Vertrag (V 1)als Aushilfskraft noch seine Gültigkeit. Gelten dann noch die rechte des alten Vertrags (V 1).

Hat bis zum unterschreiben eines neuen Vertrag der alte
Vertrag (V 1)als Aushilfskraft noch seine Gültigkeit. Gelten
dann noch die rechte des alten Vertrags (V 1).

Arbeitet der AN denn nun schon Vollzeit? Und um welche Rechte aus dem Minijobvertrag gehts konkret?

Hallo erstmal.

Hat bis zum unterschreiben eines neuen Vertrag der alte
Vertrag (V 1)als Aushilfskraft noch seine Gültigkeit. Gelten
dann noch die rechte des alten Vertrags (V 1).

Grundsätzlich gelten die Rechte und Pflichten von V 1 bis zu einem vereinbarten Termin.
Das weitere Vorgehen hängt wohl mehr vom Inhalt des neuen Vertrags ab, da hier wohl auch ein Aufhebungsvertrag von V 1 ins Spiel kommen wird.

mfg M.L.

Der Arbeitnehmer arbeitet schon in der Vollzeit (8 Std/Täglich).
Gelten noch die Vereinbarten Stunden 57 Stunden vom Minijob Vertrag( V 1).
Kann der Chef noch den Zahltag den Stundenlohn vom Minijob (V 1) berechnen.
Gilt noch die Kündigungsfrist vom Minijob Vertrag (V 1)

Der Arbeitnehmer arbeitet schon in der Vollzeit (8 Std/Täglich).

Seit wann?

Kann der Chef noch den Zahltag den Stundenlohn vom Minijob (V

  1. berechnen.

Kommt drauf an, was vereinbart wurde.

Gilt noch die Kündigungsfrist vom Minijob Vertrag (V 1)

Kommt drauf an, was vereinbart wurde.

Bitte nicht so sparsam mit den Informationen!

Arbeitnehmer arbeitet seit Montag 2.7. und hatte bisher 40 Stunden in dieser Woche gearbeitet.

Es wurde im Vollzeit Vertrag mehr Stundenlohn versprochen als im Minijob Vertrag (V 1).

Minijob Vertrag (V 1) steht, das eine Kündigungsfrist von 1 Monat von beiden Seiten gültig ist.

Bisher ist du Zusage für den Vollzeit Job nur eine mündliche Zusage. Das Problem ist, das bei einer Mündlichen Zusage, man nichts beweisen kann. Chef oder Arbeitnehmer kann sagen, das er davon nichts weiß oder etwas anders Mündlich vereinbart wurde.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Arbeitnehmer arbeitet seit Montag 2.7. und hatte bisher 40
Stunden in dieser Woche gearbeitet.

Und jetzt will er nicht mehr 40 h arbeiten oder wo ist eigentlich das Problem?

Es wurde im Vollzeit Vertrag mehr Stundenlohn versprochen als
im Minijob Vertrag (V 1).

Da wird man dann wohl den Vollzeitvertrag oder die nächste Abrechnung abwarten müssen.

Minijob Vertrag (V 1) steht, das eine Kündigungsfrist von 1
Monat von beiden Seiten gültig ist.

Die gilt dann vermutlich noch, wenn nichts anderes zwischen AG und AN vereinbart wurde.

Chef oder Arbeitnehmer kann sagen, das
er davon nichts weiß oder etwas anders Mündlich vereinbart
wurde.

Und wie erklärt man z.B. Kollegen, dass der AN jetzt „einfach so“ dann plötzlich 40 h arbeitet? Klar kann man mündliche Vereinbarungen ohne Zeugen nicht nachweisen, aber warum lässt sich der AN auf die Änderung ohne schriftliche Grundlage ein, wenn er seinem AG nicht vertraut?